Thailändisch lernen

Frage Wird es eine Änderung im Deutschen Einbürgerungsgesetz ab Juli geben?

        #1  

Member

Hallo zusammen,

Irgendwo habe ich gehört, dass sich im Einbürgerungsrecht / Einbürgerungsverfahren für Deutschland im Juli etwas wesentliches ändern soll. Hat da jemand mehr Infos oder weiß was da kommen soll?

Bisher hat sich da schon mal was vereinfacht. Aber nur dass die Personen die Eingebürgert werden wollen, nicht mehr 7 oder 8 Jahre hier leben müssen sondern das schon nach 5 Jahren (oder so) beantragen können.

Irgendwie soll das was passieren dass langjährig bereits in Deutschand lebende Personen (mit bereits langjähriger unbefristetem Aufenthaltstitel) auch ohne das B1 Zertifikat und ohne oder nur mit einem einfacheren Einbürgerungstest die Dt. Staatsbürgerschaft beantragen können und bekommen sollen.

Ist da was dran?
Hat da jemand mehr Infos irgendwo gefunden?
 
        #3  

Member

Member hat gesagt:
Schaust du hier:

Das neue Einbürgerungsgesetz tritt am 26.06.2024 in Kraft!.

Hilft nur Nix wenn man ewig und drei Tage auf einen Termin zur Antragsabgabe warten muss…wir haben im Januar einen Termin für Anfang Juni ! Bekommen….Bearbeitungszeit 8-10 Monate!!!
Den Antrag kann man auch einfach per Post abgeben. Die Praxis der AB, in dem sie behaupten das sie bei der Antragstellung auch eine Beratung durchführen würden, dient nur der Verzögerung und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
Die kommen mit ihrem Personal einfach nicht mehr gegen die Antragsflut an.
.
Nach Einwurf des Antrags in den Briefkasten hab ich nach 6 Monaten wöchentlich angerufen und mir anhören müssen wie überlastet die sind.
Nach weiteren 3 Monaten hab ich den Vorgesetzten angerufen und eine Untätigkeitsklage angekündigt.
2 Wochen später hatte meine Frau den Pass.

Fazit: in dem System zahlt sich aus penetrant zu sein.
 
        #4  

Member

Member hat gesagt:
Den Antrag kann man auch einfach per Post abgeben
Mag sein, mit dem Risiko, dass nach Monaten dann bei Antragsprüfung festgestellt wird, dass Unterlagen fehlen und nachgereicht werden müssen. Wir haben schon jetzt vorsichtshalber 14 Tage nach unserem eigentlichen Antragsstellungstermin einen zweiten Termin gebucht, für den Fall, dass Unterlagen fehlen sollten.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Mag sein, mit dem Risiko, dass nach Monaten dann bei Antragsprüfung festgestellt wird, dass Unterlagen fehlen und nachgereicht werden müssen. Wir haben schon jetzt vorsichtshalber 14 Tage nach unserem eigentlichen Antragsstellungstermin einen zweiten Termin gebucht, für den Fall, dass Unterlagen fehlen sollten.
Ab der Abgabe des Antrages, sei es denn persönlich oder per Einwurf, läuft die 3 Monatsfrist für die Behörde zur Bearbeitung, falls Unterlagen fehlen sollten, werden die von denen per Post oder Mail angefordert, und per Mail oder Post nachgereicht.


Es sind 2 persönliche Termine am Ende des Verfahrens notwendig, einmal zur Abnahme des Gelöbnisses und der zur Übergabe der Urkunde.
 
        #7  

Member

Member hat gesagt:
Gibt es dazu eine Quelle? Gesetz, Verordnung, Urteil?
§ 75 VwGO - Einzelnorm

Und Personalmangel ist kein zureichender Grund um nicht zu entscheiden.

Und beachtet bitte mit Änderung des Gesetzes werden noch mehr Antragsteller vorhanden sein.

Die treffen dann auf den Fachkräftemangel bei der Behörde.

Somit dient diese Terminvergabe zur Antragsabgabe aus meiner Sicht vielleicht auch dazu, die o.a. Rechtsfolge zu verhindern.

Denn, wer erst gar keinen Antrag abgibt, kann sich nicht auf die 3 Monatsfrist berufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Irgendwie soll das was passieren dass langjährig bereits in Deutschand lebende Personen (mit bereits langjähriger unbefristetem Aufenthaltstitel) auch ohne das B1 Zertifikat und ohne oder nur mit einem einfacheren Einbürgerungstest die Dt. Staatsbürgerschaft beantragen können und bekommen sollen.
B1.
So wie ich das lese gildet das nur für ehemalige Gastarbeiter ?!
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
Somit dient diese Terminvergabe zur Antragsabgabe aus meiner Sicht vielleicht auch dazu, die o.a. Rechtsfolge zu verhindern.

Denn, wer erst gar keinen Antrag abgibt, kann sich nicht auf die 3 Monatsfrist berufen.
Das sehe ich genauso. Unser erster Termin war für Mitte März vereinbart. Wurde am Tag des Termins von der Ausländerbehörde aus Krankheitsgründen abgesagt. Jetzt wie gesagt, Juni. Beschwerde und offener Brief an den Bürgermeister wurde ignoriert. Ratsfraktionen angeschrieben, auch keine Reaktion. Die Presse interessiert das Thema auch nicht. Die wissen alle, was da läuft….
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Das sehe ich genauso. Unser erster Termin war für Mitte März vereinbart. Wurde am Tag des Termins von der Ausländerbehörde aus Krankheitsgründen abgesagt. Jetzt wie gesagt, Juni. Beschwerde und offener Brief an den Bürgermeister wurde ignoriert. Ratsfraktionen angeschrieben, auch keine Reaktion. Die Presse interessiert das Thema auch nicht. Die wissen alle, was da läuft….
Beschwerde hilft nur dann, wenn für die Behörde ersichtlich wird das es eng für sie wird, also Kosten und Arbeit entstehen, ansonsten wird man vertröstet.


Und was auch aus meiner Sicht auch relevant ist, es gibt nach meiner Kenntnis keine Rechtschutzversicherung die einem bei diesem Verfahren hilft. Und das wissen die Behörden.
 
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