Thailändisch lernen

Frage Wird es eine Änderung im Deutschen Einbürgerungsgesetz ab Juli geben?

        #21  

Member

Member hat gesagt:
So, nun habe ich mir das mal genau angeschaut was da im Gesetz geändert werden soll:

Also der Inhat des aktuell gültigen Gesetzes, da steht zum Thema Deutsche Sprache:

[…]
6. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
[…]
(4) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllt.
Bei einem minderjährigen Kind, das im Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 bei einer altersgemäßen Sprachentwicklung erfüllt.



Das soll nun so geändert werden:
(Auszug aus dem Bundesgesetzblatt vom 26.3.24
Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts )

e) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Für einen Ausländer, der auf Grund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften
bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand vom 2. Oktober 1990
oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte
Gebiet eingereist oder als dessen Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen ist, ist es zur
Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ausreichend, wenn er sich ohne
nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen kann.“
f) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
„(4a) Zur Vermeidung einer Härte kann die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 6 darauf
beschränkt werden, dass sich der Ausländer ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher
Sprache mündlich verständigen kann, wenn er nachweist, dass ihm der Erwerb ausreichender Kenntnisse
der deutschen Sprache nach Absatz 4 Satz 1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich
ist oder dauerhaft wesentlich erschwert ist.“
g) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:
„Von der Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 7 wird ferner in den Fällen des Absatzes 4 Satz 3
und des Absatzes 4a abgesehen.“


So und nun, wie kann man das was in 4a drin steht, also in dem f) nachweisen?
Das klingt mir eher so, als ob man damit Lernbehinderten entgegenkommen wolle. Das müsste dann wahrscheinlich diagnostiziert werden und kommt in Deinem Fall wohl nicht in Frage.
 
        #22  

Member

Nun, sie selbst will ja lernen. Sitzt oftmals nach dem Unterricht noch 2 oder 3 Stunden dran und schreibt Dinge vom Buch ab oder macht Aufgaben in Zetteln die sie in der Schule bekommen hat. Entweder ich helfe ihr dann direkt dabei oder korrigiere das dann hinterher.
Ich persönlich finde es auch gut dass sie das will und tut. Jetzt bin ich mal gespannt wie lange es dauert bis sich das auch langsam auswirkt und ihr Deutsch besser wird. Aber sie muss unbedingt noch mehr lesen. Denn das ist ein ganz großes Manko.

Ob es da eine Vereinfachung geben wird und sie davon profitieren kann, ist eine Sache. Aber das Lernen der Deutschen Sprache an sich wäre für sie sehr wichtig. Sie will ja hier in Deutschland bleiben und leben. Der Anlass mit der Deutschen Staatsbürgerschaft und damit verbundenen Reisefreiheit ist sicher ein Argument für sie. Aber das bessere Beherrschen der deutschen Sprache hilft ihr auch Unabhängiger zu werden und nicht mehr für so viele Dinge Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
 
        #23  

Member

Also die Fragen zum Leben in Deutschland Test sind ja alle online

Ja das wird auch im Integrationskurs drangenommen und der Test ist auch mit dabei. Aber man muss da nichts "lernen".. meine Frau hat sich 2 Tage lang die Fragen durchgeklickt also quasi auswendig gelernt und hatte locker bestanden.

Ich würde empfehlen Integrationskurs und Minijob, da lernt sie dann automatisch auch durch die Arbeit . So hatten wir es gemacht. Und natürlich zu Hause immer versuchen deutsch zu sprechen auch wenn es anstrengend ist.
 
        #24  

Member

... und deutsche Filme gemeinsam anschauen.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Also die Fragen zum Leben in Deutschland Test sind ja alle online

Ja das wird auch im Integrationskurs drangenommen und der Test ist auch mit dabei. Aber man muss da nichts "lernen".. meine Frau hat sich 2 Tage lang die Fragen durchgeklickt also quasi auswendig gelernt und hatte locker bestanden.

Ich würde empfehlen Integrationskurs und Minijob, da lernt sie dann automatisch auch durch die Arbeit . So hatten wir es gemacht. Und natürlich zu Hause immer versuchen deutsch zu sprechen auch wenn es anstrengend ist.
Nun, sie hat ja eine Arbeit in einer Kunstoff Verarbeitenden Fabrik, die Kunststoffspritzteile herstellt.
Sie kontrolliert da die Plastik Teile die aus der Maschine kommen und verpackt diese.
Bis Ende letzten Jahres hat sie diesen Job Vollzeit gemacht. Eine Woche Früh Dienst 6:00 bis 14:00 und in der anderen Woche Spät 14:00 bis 22:00 Uhr. Ab diesen Jahres arbeitet sie nur noch „Halbtags“, macht also nur noch die Frühdienste.
Im März hat sie den Kurs bei der VHS angefangen.

Wenn ich sie jetzt an den PC setzen würde um die Fragen zu lesen und durch zu klicken, erstens sie würde ewig brauchen, denn sie kann das geschriebene kaum lesen und vor allem kaum verstehen, geschweige denn die richtige Antwort dann an klicken.
Dazu müsste sie erst noch viel viel besser lesen können. Zudem hätte sie nie die Geduld dazu.
 
        #26  

Member

Sie ist doch noch gar nicht in D @Pilo oder ?
 
        #27  

Member

Ich persönlich finde Job und Integrationskurs gleichzeitig schwierig. Meine hatte 5x die Woche den Kurs von 8-12, dann etwas Pause, essen, Mittagsschlaf, dann am Nachmittag 2-3 Stunden Hausaufgaben und üben. Dann war sie auch geschafft.
Für die Grammatik gibt es übrigens folgende gute Seite, die uns zum selber üben damals sehr geholfen hat:

Toms Deutschseite - Hilfestellung beim Erlernen der deutschen Sprache

Sprich doch mal mit den Lehrern von der VHS, wie du beim Lernen von Sprache und den Fragen zum Leben in Deutschland unterstützen kannst. Bei uns waren die damals sehr kooperativ und dankbar, dass sich jemand überhaupt ernsthaft interessierte und nicht nur die Zeit absaß….
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Sie ist doch noch gar nicht in D @Pilo oder ?
Doch. Seit 24 Jahren lebt sie in D. Ist damals im Jahr 2000 mit ihren 2 Kindern von ihrem damaligen Mann nach D geholt worden und hat diesen hier in D geheiratet. Dieser konnte gut Thai/Lao sprechen Hier noch einen Sohn mit ihm bekommen. Damals hat sie auch schon mal den Integrationskurs mit Deutsch Lernen gemacht und das A1 bestanden. Das A2 aber nicht mehr und hat dann den Kurs im letzten, 6. Teil abgebrochen. vor etwa 8 Jahren dann Trennung und Scheidung. Dann lebte sie alleine bis sie mich Chaoten traf…..

Member hat gesagt:
Ich persönlich finde Job und Integrationskurs gleichzeitig schwierig. Meine hatte 5x die Woche den Kurs von 8-12, dann etwas Pause, essen, Mittagsschlaf, dann am Nachmittag 2-3 Stunden Hausaufgaben und üben. Dann war sie auch geschafft.
Für die Grammatik gibt es übrigens folgende gute Seite, die uns zum selber üben damals sehr geholfen hat:

Toms Deutschseite - Hilfestellung beim Erlernen der deutschen Sprache

Sprich doch mal mit den Lehrern von der VHS, wie du beim Lernen von Sprache und den Fragen zum Leben in Deutschland unterstützen kannst. Bei uns waren die damals sehr kooperativ und dankbar, dass sich jemand überhaupt ernsthaft interessierte und nicht nur die Zeit absaß….
Das habe ich gemacht. Soll im vhs-lernportal.de schauen Und mit ihr ein Vokabelheft aufsetzen.
Hatte gefragt nach einer Buch-Empfehlung für ein Lesebuch - nichts.

Ach ja, bei der Ausländerbehörde habe ich mal nachgefragt wegen der Änderung im gesetzt ab Juni.
Bekam nur die Aussage sie seien da nicht zuständig, das würde das Landratsamt in Ulm machen. (Und eine Telefonnummer….)
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Nach Einwurf des Antrags in den Briefkasten hab ich nach 6 Monaten wöchentlich angerufen und mir anhören müssen wie überlastet die sind.
Nach weiteren 3 Monaten hab ich den Vorgesetzten angerufen und eine Untätigkeitsklage angekündigt.
2 Wochen später hatte meine Frau den Pass.

Meine Frau und ich sind jetzt seit 20 Jahren verheiratet. Aufgrund ihres Handicaps (siehe meinen Bericht Koma), wird sie keinen Einbürgerungstest machen können. Fällt der jetzt weg?

Kurz zur Erklärung: Ihr Koma infolge einer schweren Meningitis mit sehr hohem Hirndruck hat dazu geführt, dass ihr Kurzzeitgedächtnis dauerhaft beeinträchtigt bleibt. Damit ist eine intensive Lernfähigkeit in Bezug auf den Einbürgerungstest so gut wie ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Meine Frau und ich sind jetzt seit 20 Jahren verheiratet. Aufgrund ihres Handicaps (siehe meinen Bericht Koma), wird sie keinen Einbürgerungstest machen können. Fällt der jetzt weg?

Kurz zur Erklärung: Ihr Koma infolge einer schweren Meningitis mit sehr hohem Hirndruck hat dazu geführt, dass ihr Kurzzeitgedächtnis dauerhaft beeinträchtigt bleibt. Damit ist eine intensive Lernfähigkeit in Bezug auf den Einbürgerungstest so gut wie ausgeschlossen.
Ich denke, genau für diesen Fall sollte die Härtefallregelung gemacht sein.
Es liegen ja genügend Voraussetzungen für eine Einbürgerung vor, nur ist eben das Bestehen des Tests krankheitsbedingt nicht möglich.
 
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