Member
Bezüglich den Dampfgeräten in den Koffern. Viele Flugbetreiber gehen davon aus das jede E-Zigarette einen Festen Akku hat, der sich erwärmen und einen Brand auslösen kann. Das stimmt eben nicht, die meisten sind mit wechselbaren Akkus. Was die Brandgefährlichkeit der Batterien angeht, stimme ich aber der Flugbehörde voll umfassend zu. Man bedenke, Laptops haben zum Beispiel die exakt selben Akkus 38650er drin und diese sind erlaubt, verrückte Welt. Die Gesetzgeber haben sich noch nicht wirklich mit der Kausalität beschäftigt.
Auch das Gerichtsurteil vom BGH war eine Revisionsklage und somit zu der Gesetzeslage 2012.
Auch das Gerichtsurteil vom BGH war eine Revisionsklage und somit zu der Gesetzeslage 2012.