Member
Member hat gesagt:Diese Kopplung des A1-Zertifikats als Bedingung für die Erteilung verstößt gegen Menschenrecht und liegt wohl auch schon dem EG vor.
Zum Glück gibt es das in der Schweiz nicht, sollte auch klar sein. Die Frage stellt sich; welche Sprache müsste sie den nun auch lernen? Wir haben vier Landessprachen.....