TH --> CH 4 Wochen Besucher Visum für die Schweiz??? Bitte um Hilfe

  • Ersteller
        #31  

Member

Aber Word, er meint doch, dass ohne festen Job, die Aussichten für sie ein Visum zu bekommen = Null sind
 
        #32  

Member

Member hat gesagt:

Da steht aber nichts drin, dass der Gastgeber (Farang) genug finazielle Mittel haben muss, nur der Antragsteller (Thai:(

....
Nachweis der Zahlungsfähigkeit:
[Familienmitglieder von EU/EFTA-Bürgern (Ehegatten, Kinder unter 21 und Verwandte in aufsteigender Linie) sind vom Nachweis über die Zahlungsfähigkeit ausgenommen].
Möglichkeit 1: Der Antragssteller weist einen Bankauszug, der die Kontobewegungen der letzten drei Monate dokumentiert, einen Saldobestätigungsbrief der Bank oder Traveller Cheques (plus Kopien) vor. Es gilt der Richtwert von ca. CHF 100.00 (oder Gegenwert in einer anderen Währung) pro Aufenthaltstag und Person im Schengenraum; für Kinder und Studenten beträgt der Wert ungefähr CHF 30.00 pro Tag und Person. Bei kostenloser Unterbringung bei Familienangehörigen oder Freunden reduzieren sich die Richtwerte.
Wenn der Antragssteller seine Zahlungsfähigkeit nachweisen kann, nimmt die Prüfung des Gesuches mindestens drei Arbeitstage nach der Abgabe des Antragsformulares (Aufgabetag nicht eingerechnet) und Bezahlung der Visagebühr in Anspruch.
Möglichkeit 2: Der Antragssteller kann keine oder nur ungenügende finanzielle Mittel nachweisen. Nachdem die Visumabteilung den Visumantrag geprüft hat, gibt sie ein Formular "Verpflichtungserklärung" an den Antragsteller ab. Diese Verpflichtungserklärung muss der Antragsteller an die einladende Person in die Schweiz schicken. Die einladende Person füllt diese aus und stellt sie dem zuständigen kantonalen Migrationsamt zu.
Dieses Verfahren nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Deshalb empfiehlt es sich, den Visumantrag vorzeitig einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Visumabteilung in jedem Fall das Recht hat, eine Verpflichtungserklärung zu verlangen.
 
        #33  

Member

Hier nochmals was dazu:

Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel von Drittstaatsangehörigen dient. Das Dokument wird nicht im Vornherein abgegeben und kann nicht heruntergeladen werden.
Die Schweizer Auslandsvertretungen können die Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumgesuches verlangen.
Die Schweizer Grenzkontrollorgane können die Verpflichtungserklärung bei der Einreise von visumpflichtigen oder visumbefreiten Drittstaatsangehörigen verlangen.
Mit der Erklärung verpflichtet sich eine zahlungsfähige natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich Unfall und Krankheit, sowie für die Rückreise zu übernehmen, die dem Gemeinwesen oder einem privaten Erbringer von medizinischen Dienstleistungen in der Schweiz oder Liechtenstein durch den Aufenthalt entstehen.
Die Garantiesumme beträgt für Einzelpersonen sowie für gemeinsam reisende Gruppen und Familien bis zu höchstens zehn Personen CHF 30‘000.-.


 
        #34  

Member

So läuft das z.Bsp. in der Stadt Zürich, in D wird es ähnlich sein, da auch Schengen Raum:

[h=1]Verpflichtungserklärung[/h] Seite vorlesen
Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/-in in die Schweiz einladen.

Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein. Wird das Visum daraufhin nicht erteilt, kann bei der Auslandvertretung eine "Verpflichtungserklärung" verlangt werden, welche die ausländischen Gäste ausfüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz zustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.-- zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die "Verpflichtungserklärung" und sprechen damit persönlich beim Personenmeldeamt, Stadthaus, Parterre, Schalter 5 - 7 vor, welches die Solvenzprüfung vornimmt.

Bitte bringen Sie mit


  • Verpflichtungserklärung

  • Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Führerausweis)

  • Nachweis der Solvenz (3 aktuelle Lohnabrechnungen, Bankkontoauszüge, Steuerrechnung)

  • aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre (nicht älter als 1 Monat)

  • Fr. 40.-- pro Verpflichtungserklärung
Die Garantie leistende Person muss persönlich bei uns vorsprechen, Stellvertretungen durch Ehepartner sind allerdings möglich, wenn von beiden Personen ein amtlicher Ausweis vorliegt.

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum nun erteilt wird.
 
        #35  

Member

Das predige ich doch..es ist einfach kein Problem ein Besuchervisum (@ Onkel: hast dus gemerkt..Visum!) zu bekommen.

Ich habe über Weihnachten einen aegyptischen Kollegen eingeladen..leichte Uebung. Dauerte 1 Woche, dann war das Visum da.
 
        #37  

Member

Member hat gesagt:
Das predige ich doch..es ist einfach kein Problem ein Besuchervisum (@ Onkel: hast dus gemerkt..Visum!) zu bekommen. .

Genau, Du predigst. Erklären würde mir mehr helfen.

Member hat gesagt:
Ich habe über Weihnachten einen aegyptischen Kollegen eingeladen..leichte Uebung. Dauerte 1 Woche, dann war das Visum da.

Wenn ich aus Deinem Beitrag schliesse, das Du Arbeitslos bist, respektive zur Zeit der Visumsbeantragung warst, liege ich da richtig? Denn darum geht es mir gerade, denn der TO ist zur Zeit arbeitslos.

Also irgendwas scheine ich da falsch verstanden zu haben...


gRUSS
wORD
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #38  

Member

Member hat gesagt:
  • Nachweis der Solvenz (3 aktuelle Lohnabrechnungen, Bankkontoauszüge, Steuerrechnung

Genau da liegt doch der Haken, der TO ist Arbeitslos, sollte er jedoch ein "Milliönli" auf dem Konto haben, so ist seine Solvenz wohl ausreichend belegt, aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

gRUSS
wORD
 
        #39  

Member

Schengen-Recht wäre grundsätzlich für jedes Land dasselbe, aber ist es nicht. Wurde hier schon oft diskutiert..... In der Schweiz hat selbst jeder Kanton oder Gemeinde wieder andere Weisungen, die von der Normalität abweichen. Jeder Kanton/Gemeinde überprüft den Garant auf seine Art und Weise. Es gibt sogar Unterschiede, ob man ein Visum in Obwalden oder nun in Zürich beantragt.

In Zürich (ganz genau gesagt Kanton Zürich) kann ich mehrfach aus eigener Erfahrung sprechen, dass der Job vermutlich der wichtigste Faktor ist.

@Gabbiano
Wenn ich deinen Link richtig anschaue, ist das für Bürger aus der Russischen Föderation. Oder nicht?

Besuchervisum


(Hoffentlich ohne Rechtschreibefehler.....)
 
        #40  

Member

Ja der Kantönligeist in der Schweiz..

Nein Word ich war damals nicht arbeitslos, bin es auch heute nicht. Ich habe mich selbst in den Ruhestand geschickt, weil ich meine Auswanderung vorbereiten will. Ist sehr arbeitsintensiv.

Mich hatte damals kein Mensch nach meiner Anstellung oder Lohn gefragt. Das liegt daran, dass der Besucher ein gewisses Einkommen oder Vermögen nachweisen muss und nicht der "Einlader".

Sollte es hier doch Probleme geben, dann können ja die Eltern oder sonst jemand als "Einlader" auftreten. Und wenn dein Gast kein Einkommen und Vermögen hat..wurde hier auch schon oft erläutert..

*Details zum Einladungsbrief des/der Gastgeber/in: Das Einladungsschreiben ist formlos, muss aber mindestens folgende Elemente beinhalten:

  • die Erklärung des Einladenden, dass er den Antragsteller erwartet;
  • die Koordinaten des Einladenden und des Antragstellers (Eingeladene);
  • das Ausstellungsdatum des Schreibens;
  • die Unterschrift des Einladenden.
Der Einladungsbrief kann weitere Elemente beinhalten, insbesondere:

  • den Hinweis, dass der Einladende den Antragssteller beherbergt (Unterkunft und/oder Verpflegung);
  • alle weiteren geeigneten Hinweise, die die Umstände und Gründe des Aufenthalts in der Schweiz näher bestimmen.
 
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