TH --> CH 4 Wochen Besucher Visum für die Schweiz??? Bitte um Hilfe

  • Ersteller
        #41  

Member

@gabbiano

Aber dann gehst Du ja von völlig unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Es geht hier ja um dem TO seine Chancen auf das Visum...

btw: Es wäre nett, wenn sich der TO mal wieder zu Wort melden würde. ;)

gRUSS
wORD
 
        #42  

Member

Member hat gesagt:
*Details zum Einladungsbrief des/der Gastgeber/in: Das Einladungsschreiben ist formlos, muss aber mindestens folgende Elemente beinhalten:

  • die Erklärung des Einladenden, dass er den Antragsteller erwartet;
  • die Koordinaten des Einladenden und des Antragstellers (Eingeladene);
  • das Ausstellungsdatum des Schreibens;
  • die Unterschrift des Einladenden.
Der Einladungsbrief kann weitere Elemente beinhalten, insbesondere:

  • den Hinweis, dass der Einladende den Antragssteller beherbergt (Unterkunft und/oder Verpflegung);
  • alle weiteren geeigneten Hinweise, die die Umstände und Gründe des Aufenthalts in der Schweiz näher bestimmen.

Die Fragen über Gehalt, Betreibungen, Vermögen etc. kommen erst danach, und zwar von den Migrationsbehörden in der Schweiz. Oder sprechen wir hier nicht vom selben?
 
        #43  

Member

Ich habe im November 2012 eine Einladung an einen guten ägyptischen Bekannten geschickt. Kurze Zeit später hatte er Sein Visum. Ich habe nie etwas von der Immigration gehört. Allerdings ist er eine geachtete Persönlichkeit in Aegypten und verfügt über ein geregeltes Einkommen.

General wir sprechen schon vom selben. Also wenn ich arbeitslos wäre und meine Freundin von Thailand einladen möchte, würde ich halt einen Stohmann als Einlader einschalten. Es wäre nämlich ziemlich blöd wenn die Immi meine Einladung nicht akzeptiert,weil ich arbeitlos bin und 2 Wochen später wird die gleich Frau von einem mir Verwandten eingeladen..:oops:
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe im November 2012 eine Einladung an einen guten ägyptischen Bekannten geschickt. Kurze Zeit später hatte er Sein Visum. Ich habe nie etwas von der Immigration gehört. Allerdings ist er eine geachtete Persönlichkeit in Aegypten und verfügt über ein geregeltes Einkommen.

Ich will nicht beurteilen, wie es mit Staatsangehörigen aus Ägypten aussieht, da ich davon keine Ahnung habe. Aber wenn ich für eine Dame aus Thailand ein Visum will, welche Vermögen, gesicherte Existenz, Familie etc. in Thailand hat, ist ein (Besucher) Visum für die Schweiz auch nur Formsache (wenn der Einladende auch gemäss Kanton/Gemeinde die Voraussetzungen erfüllt). Eventuell kann sie dann sogar ein Touristenvisum beantragen.
Aber bei einer Dame, welche über keine gesicherte Existenz im Heimatland hat, wird der Garant umso näher unter die Lupen genommen und es heisst schnell, die Rückkehrwilligkeit ist nicht gegeben.
Aber auch hier; die Regel macht die Ausnahme....

Ganz nach dem Motto; ich frage zwei Richter, und habe drei Urteile.
 
        #45  

Member

Ganz nach dem Motto; ich frage zwei Richter, und habe drei Urteile.

Da liegt der Hund wahrscheinlich begraben. Jeder Mensch urteilt anders. Es gibt nur eins: Einfach mal versuchen.
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Da liegt der Hund wahrscheinlich begraben. Jeder Mensch urteilt anders. Es gibt nur eins: Einfach mal versuchen.

Genau, jetzt haben wir den selben Nenner gefunden :yes:
 
        #47  

Member

Hallo meine lieben.

Danke euch für all die Beiträge.
Ist schön zu sehen, dass sich so viel angaschieren.

Also ich habe dem Migrationsamt Zürich angerufen und die meinten, dass wenn ich Arbeitslosengeld beziehe, ich das Visum theoretisch beantragen könnte. Denn die Hauptsache ist, dass man ein geregeltes Einkommen hat. Nur ist es bei mir nicht so einfach, denn ich habe nur noch 5 Monate Anspruch auf das Al-Geld. Deswegen bin ich mich fleißig für Arbeitsstellen am bewerben. Erst wenn ich eine Festanstellung mit gutem Lohn habe werde ich das Visum beantragen und die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Ansonsten hätte ich noch einen guten Freund der die Verpflichtungserklärung für mich unterschreiben würde und somit die Haftung übernehmen würde. Er verdient sehr gut und arbeitet auf der Bank.
Es wird sich über kurz oder lang einen Weg finden, dass wir wieder zusammen sein können.

Krass finde ich aber die Aussage der “netten“ Dame vom Migrationsamt, denn wenn man heiratet sind die Kontrollen und Bedingungen für eine Einreise in die Schweiz noch um einiges Schärfer. Bedeutet, dass auch wenn man in Thailand heiratet die Einreise in die Schweiz für die Thailändische Ehefrau nicht selbstverständlich ist. Das finde ich schon fast Pervers und absolut unmenschlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #48  

Member

@Toby

Dann hast Du ja noch ein wenig Zeit. Das ist gut, denn denke sehr genau darüber nach, wie Du die Rückkehrwilligkeit Deiner Perle belegen kannst / willst. Neben dem finaziellen Aspekt, der Hauptgrund für eine Ablehnung des Visums.

gRUSS
wORD
 
        #49  

Member

@ Word

JA, ich weiss und das macht meiner Freundin auch am meisten Sorgen. Hast du allenfalls einen Tip für mich. Ich dachte wir sagen, dass ich mit ihr in Thailand leben möchte Sie aber zuerst meine Familie kennenlernen solle. und dass ich Sie allenfalls irgendwann auch in Thailand heiraten werde.

Oder, ich melde Sie an einer Schule an und die Schlule bestätigt, dass Sie Ferien habe.

Somit wäre die Rückkehr einigermasen sicher..

Was meinste du ?
 
Zuletzt bearbeitet:
        #50  

Member

@Toby73
Man kann ja über die Beamten auf dem Migrationsamt geteilter Meinung sein, aber doof sind die ganz bestimmt nicht. Was meinst du was die schon alles für Märchen gehört haben?
Ob du später nach Thailand auswandern und heiraten möchtest wird wahrscheinlich niemanden interessieren da es ja mit der Visaerteilung nichts zu tun hat.
Und sollte rauskommen das ihr eine Geschichte erfunden habt, so dürfte sich das nicht gerade positiv auswirken.
 
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