TH --> CH 4 Wochen Besucher Visum für die Schweiz??? Bitte um Hilfe

  • Ersteller
        #61  

Member

Genau dies kann sich zu meinen Gunsten auswirken, denn ich kenne sie seit fast zwei Jahren, von denen wir ca. 1 Jahr zusammen in Thailand gelebt haben. Habe auch um die 5'000 Fotos die die ganze Beziehung dokumentieren.

Vielen Dank Word für deine Aufbauenden Worte :D
 
        #62  

Member

Sollten die Versuche ein Besuchsvisum zu beantragen scheitern, so kann man noch in Rekurs gehen, aber das ganze ist mit Zeit und Kosten verbunden und macht einen ganz sicher nicht beliebt.

Besser wäre es ein sogenanntes "Heiratsvisum" zu beantragen:

Visum: Vorbereitung einer Heirat in der Schweiz. Dieses Visum wird, insofern Du keinen Formfehler begangen hast, so gut wie nicht abgewiesen, da es Deine Menschenrechte berührt (So die Aussage meines Migrationsbeamten). Aber Vorsicht, dies ist ein Spiel mit dem Feuer, denn es wirkt nicht besonders glaubhaft, solltest Du dieses Visum "des öfteren" beantragen.

gRUSS
wORD
 
        #63  

Member

Member hat gesagt:
Genau dies kann sich zu meinen Gunsten auswirken, denn ich kenne sie seit fast zwei Jahren, von denen wir ca. 1 Jahr zusammen in Thailand gelebt haben. Habe auch um die 5'000 Fotos die die ganze Beziehung dokumentieren.

Wenn das mit einem neuen Job klappt, so sehe ich nur noch wenig Hindernisse die Euch im Weg stehen.

Positiv wirkt es sich ebenfalls aus, wenn Du gemeinsam mit ihr zur Schweizer Botschaft in Bangkok gehst.

gRUSS
wORD
 
        #64  

Member

Sorry was meinst du mit Formfehler?
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
Nach meinem Wissensstand reicht eine eheähnliche gemeinschaft

Diese reicht leider nicht. Zumindest nicht in jedem Kanton der Schweiz. Für einen Freund im Kanton Zug (laut deren Migrationsbeamten: gängige Praxis des Kantons Zug) reichte dies aus. Er beantrage ein Visum zur "Konkubinatszusammenführung", was ihm auch gewährt wurde. Mir im Kanton Zürich wurde dieses verwährt, obwohl eidgenössisches Recht. Ich habe sowohl den zuständigen Beamten in Zug als auch meinen in Zürich darauf angesprochen, jedoch war auf dieser Basis für mich nicht zu machen...

gRUSS
wORD
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Sorry was meinst du mit Formfehler?

Zum Beispiel Formulare falsch ausgefüllt, nicht alle benötigten Dokumente eingereicht, die Voraussetzungen nicht erfüllt, in "unseriösen Kleidern" bei der Botschaft vorgesprochen. Eben all das.

gRUSS
wORD
 
        #67  

Member

OK danke für die Aufklärung.
So ich muss ins Bett gute Nacht..

Liebe Grüsse
Toby
 
        #68  

Member

@ Word
sorry, es geht ja hier um die Schweiz, das hatte ich vergessen. Mir wurde vor einigen Jahren auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in Österreich gesagt das sowas in Zukunft möglich sei. Habe dieses aber nicht in Anspruch genommen und daher auch nicht weiter verfolgt.
 
        #69  

Member

Er beantrage ein Visum zur "Konkubinatszusammenführung", was ihm auch gewährt wurde.

Diese Möglichkeit kommt für Toby ja nicht in Frage. Man muss ja nachweisen, dass das Konkubinat schon einige Jahre gelebt wird.
 
        #70  

Member

Member hat gesagt:
Diese Möglichkeit kommt für Toby ja nicht in Frage. Man muss ja nachweisen, dass das Konkubinat schon einige Jahre gelebt wird.

Wie kommst Du denn darauf, das dies aufgrund Deines angegebenen Grundes nicht in Frage kommt? Des weiteren bedeutet Deine Aussage, exakt zwei oder mehr Jahre Konkubinat (Kannst Du eine Quelle dafür benennen?).

Toby hat ja bereits folgendes geschrieben:


Member hat gesagt:
...denn ich kenne sie seit fast zwei Jahren, von denen wir ca. 1 Jahr zusammen in Thailand gelebt haben. Habe auch um die 5'000 Fotos die die ganze Beziehung dokumentieren.

Wenn das mal kein Konkubinat ist, was ist es dann?

Konkubinat bedeutet im Schweizer Wortgebrauch nichts anderes als eine eheähnliche Gemeinschaft, oder nach
Wiki: Das Zusammenleben von zwei Personen, unabhängig vom Geschlecht, welche jedoch keinen Trauschein besitzen.

Nichts desto trotz, diese Form des Visums ist vom jeweiligen Kanton abhängig und ob es mittlerweile noch ausgestellt wird, weis ich auch nicht. Das wäre vorher beim zuständigen Migrationsamt zu erfragen.

@gabbiano

Bitte, bitte nur Fakten posten, alles weitere verwirrt nur und ist der Sache wenig dienlich.

gRUSS

wORD
 
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