TH --> CH Schengen Visa für die Schweiz

  • Ersteller
        #31  

Member

Als Information, vieleicht ist ja noch jemand in der gleichen Situation der seine Freundin in die Schweiz einladen wollte.

Antrag für Visum Mitte Feb. gestellt, geplante Einreise Mitte Mai. Visum wurde erteilt!

Gesten hat der Bundesrat entschieden, die Grenzen zu sämtlichen Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raums zu kontrollieren und dort Einreiseverbote bis 15.06.2020 mit Ausnahmen einzuführen.


Das war es voerst mal mit einreisen.🙁
 
        #32  

Member

Merci @El Diablo

Ab 15.6 werden wenn alles gut geht wieder Visa erteilt. Da schaue ich für meine Freundin auch mal ob sie doch noch dieses Jahr wieder her kommen kann.
Ein bisschen Träumen muss ja erlaubt sein.
Bei euch dürfte das dann auch kein Problem sein. Habt ihr kein Multi Entry Visa ausgestellt bekommen?


Anhang anzeigen Screenshot_20200325_163522.jpg
 
        #33  

Member

Member hat gesagt:
Das war es vorerst mal mit einreisen
Damit ist für uns nun auch definitiv klar, dass wir am 11. Juni nicht in die Schweiz fliegen. Als Ehefrau eines Schweizers hat ja MIA jeweils ein 5-jähriges Visum auf sicher. Mit dieser Regelung wird dies jedoch auch ausgesetzt. Alles klar.
 
        #35  

Member

Member hat gesagt:
Damit ist für uns nun auch definitiv klar, dass wir am 11. Juni nicht in die Schweiz fliegen. Als Ehefrau eines Schweizers hat ja MIA jeweils ein 5-jähriges Visum auf sicher. Mit dieser Regelung wird dies jedoch auch ausgesetzt. Alles klar.

Ein 5 Jahres-Visum gibt es nicht. Sie hat eine 5-Jährige Aufenthaltsbewilligung, ein sogenanter Ausländerausweis (ich vermute B) mit diesem darf sie natürlich in die Schweiz einreisen.
 
        #36  

Member

Member hat gesagt:
Ein 5 Jahres-Visum gibt es nicht
Du scheinst ja perfekt Bescheid zu wissen.
Allerdings habe ich mich verzählt und mit der Gültigkeitsdauer masslos übertrieben.
Beim ersten Mal war es 1 Jahr, beim zweiten Mal 2 Jahre und beim aktuell dritten Mal 4 Jahre.
Anhang anzeigen 20200326_144526.jpg

Jetzt bist du wieder am Zug.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #37  

Member

Als Ehefrau eines Schweizer Bürgers kriegt sie die Aufenthaltsbewilligung B? mit dem Vermerk "verbleib beim CH Ehepartner" wenn sie sich trennen lässt, ist der Aufenthaltsgrund erloschen und sie muss ausreisen.

Wenn du zu dumm bist, dich bei der kantonalen Migrationsbehörde schlau zu machen, ist dir nicht zu helfen, ausser deine Ehe beruht auf einer Hochzeit im Dorfwatt nach Budhistischen Regeln.

Member hat gesagt:
Jetzt bist du wieder am Zug.

Gerne, deine Lady hat nicht ein 5-Jahriges Visum sondern ein 4 Jähriges.
 
        #40  

Member

@cherimabelle Man kann in dem Foto vom Visum im unteren Teil noch den Namen lesen. Das war vllt so nicht von dir beabsichtigt! :bye:
 
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