TH --> CH Heirat legalisieren, Schengen Visa für die Schweiz

  • Ersteller
        #161  

Member

Member hat gesagt:
Ich nörgle nix und habe schon viel beigetragen. Du bist jedoch beratungsresistent.

Deine Ehe muss in Deutschland (zuständig ist die deutsche Botschaft in BKK) eingetragen werden, dann wird vieles einfacher.

Warum dies nicht geschehen ist, weisst bloss du.
Lass einfach die Unterstellungen. Fertig aus, ist unverschämt und gehört sich nicht.
Stell dir mal vor, ich habe mit der schweizer Botschaft über eingetragen und etc schon längst geschrieben. Hätte ich dazu eine Frage gehabt hätte ich sie gestellt.

Am xx.09.23, schrieb _EDA-REP Bangkok Visa <bangkok.visa@eda.admin.ch>:

Sehr geehrter Herr xxx

Besten Dank für Ihre E-Mail.

Die Registrierung der Heirat eines ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz ist gemäss unserer Konsular Sektion nicht notwendig.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #162  

Member

Member hat gesagt:
Keiner soll Aufenthaltstitel B bekommen, es geht um 3 Wochen Urlaub. Sollte der Aufenthaltstitel irgendwann mal in Frage kommen danke ich dir wirklich sehr für deine Beiträge und Mühe und werde alles definitiv nachlesen. Aktuell ist das aber ausgeschlossen.
Trotzdem danke schonmal. Ich steh ja auch inzwischen (nach meinem Startbeitrag) mit der CH Botschaft in Bangkok im Austausch. Nur war ich mir nicht ganz im klaren welches Visum ich beantragen soll (Besucher weil ist ja nur ein Besuch oder Spouse weil wir sind ja eben verheiratet) und wie die Legalisation ganz genau funktioniert.

Mia muss den C- Visa Antrag stellen.

Da verheiratet hat Sie andere Rechte, nämlich Rechtsanspruch auf Erteilung als jemand der ein Besuchs- oder Tourist Visa will
 
        #163  

Member

Member hat gesagt:
Mia muss den C- Visa Antrag stellen.

Da verheiratet hat Sie andere Rechte, nämlich Rechtsanspruch auf Erteilung als jemand der ein Besuchs- oder Tourist Visa will
Habe sämtliche Unterlagen für das Spouse Visa parat mit Ausnahme der Eintragung ins Heiratsregister (siehe einen oder zwei Beiträge von mir vorher). Dafür eben hochzeitsdokumente übersetzt und beglaubigt, wie vorher mir der Visa Sektion der CH Botschaft abgeklärt. Die töchterlichen Unterlagen (deutscher Reisepass, deutsche Geburtsurkunde, Kopien davon) unterstützend zusätzlich dabei
 
        #164  

Member

Mal ne Frage:

Nach 160 Kommentaren, war da jetzt was nuetzliches fuer dich dabei?
 
        #165  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe auch keine Eheurkunde aus Deutschland,

die Stieftochter deutsche Übersetzung von Kiesow der Thai Geburtsurkunde und alleiniges Sorgerecht der Mutter aus Thailand ...alles nicht legalisiert

Mai 2023 bei der Gemeinde eingereicht alle haben Aufentstitel B 5 Jahre nach erwa 6 Wochen bekommen.

Aufgrund welcher Grundlage?

Du bist ja angeblich nicht verheiratet.

Gemäss deinen Ausführungen lebst du in Malta.
 
        #166  

Member

Member hat gesagt:
Mal ne Frage:

Nach 160 Kommentaren, war da jetzt was nuetzliches fuer dich dabei?
Ja, da waren durchaus hilfreiche dabei. Manchmal ist es etwas abgedriftet, aber gerade @Kelle @Tommyy und zuletzt sogar @Joseph ;-) falls ich wen vergessen habe sorry. Manche haben auch einfach nur genervt und gepöbelt, kleine Eier, zuhause nichts zu sagen und im Internet kompensieren müssen.
Egal, Visum wurde erfolgreich und problemlos erteilt. Falls jemand mal in ähnlicher Situation wie der meinen ist bin ich gerne bereit zu helfen. Dann aber am besten eine private Mail hier, die bekomme ich bei gmx angezeigt, sonst kann es mal vorkommen das ich hier 1-2-3 nicht online bin und das beantworten dann etwas dauert.
Tausend Dank euch allen nochmal!
 
        #167  

Member

Member hat gesagt:
Manche haben auch einfach nur genervt und gepöbelt, kleine Eier, zuhause nichts zu sagen und im Internet kompensieren müssen.

Ich hoffe, du meinst nicht mich damit,

Member hat gesagt:
Falls jemand mal in ähnlicher Situation wie der meinen ist bin ich gerne bereit zu helfen. Dann aber am besten eine private Mail hier,

Diese Kandidaten lieb ich, Nach allem zu fragen. Informationen jedoch bloss in persönlicher form weiterzugeben

Pfui teifel
 
        #168  

Member

Member hat gesagt:
Aufgrund welcher Grundlage?

Du bist ja angeblich nicht verheiratet.

Gemäss deinen Ausführungen lebst du in Malta.

Wir waren seit der Heirat nicht mehr in Deutschland, ausser zum Einkaufen und Shopping.

Als Grundlage geht zum Beispiel auch Konkubinatspartner (2 Jahre zusammengelebt) und Malta haben wir alle im Mai verlassen..

Lest doch mal heute 1 Seite der Bild Zeitung, keine Lust mehr zurück.
 
        #170  

Member

Wer löscht hier meine Beiträge? Die Antwort an den xxx war durchaus angemessen. Seine Unterstellungen hat auch keiner gelöscht.
 
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