Ich hatte mal eine DBK-Karte. Auslandsbargeldabhebungen und -bezahlungen funktionierten wirklich gut. Ich habe dann mein Konto dort gekündigt, nachdem eine unberechtigte Abbuchung von meiner Kreditkarte vorgenommen wurde und die Bank es mir unmöglich gemacht hat, das Geld zurückzubekommen. Von wegen, man könne sich das Geld ganz einfach zurückholen."
Falls sich jemand für die Einzelheiten interessiert:
Es ging zwar nur um einen Betrag von ca. 124€, aber immerhin.
Auf meinen ersten fristgerechten Einwand und die Bitte, einen Beleg für die Abbuchung zukommen zu lassen, wies die Bank mich an, zunächst ein Formular auszufüllen. In diesem sollte ich Fragen wie
1. Wieviel und wann wurde abgebucht?
2. Wer hat bei Ihnen abgebucht?
3. Für welche Leistung wurde abgebucht?
4. In welcher Beziehung stehen Sie zu dem Abbucher.
5. Schicken Sie uns eine Kopie mit sämtlicher Korrespondenz mit dem Abbucher.
etc.
Bis auf die erste Frage konnte ich keine beantworten, weil mir der Abbucher und der Grund nicht bekannt war. Ich forderte jedoch, wie bereits in meinem ersten Einspruch schon geschehen, um einen Beleg für die Abbuchung.
In der ersten Antwort bekam ich das Formular mit dem Hinweis „nicht vollständig ausgefüllt“ zurück. Ich verfasste daraufhin ein Schriftstück, in dem ich der Bank mitteilte, warum ich die Fragen nicht beantworten könne; schließlich sei es die Bank, die diese Abbuchung von meinem Konto veranlasst habe und nicht ich.
Nachdem ich fast zwei Monate nichts hörte/las, teilte man mir am Telefon kaltschnäuzig mit, dass die Einspruchsfrist ja gewahrt wäre, ich mal „locker bleiben sollte“ und ich die Bearbeiter nicht drängen solle. Ich krächte schon mein Geld schon zurück, wenn sich herausstellte, dass die Abbuchung unberechtigt gewesen sei.
2 Wochen später kam eine schriftliche Antwort. Allerdings ohne den angeforderten Nachweis für die Abbuchung. Dafür aber der Hinweis, dass ich die Kosten für die Bearbeitung tragen müsse, falls sich später herausstellt, dass die Abbuchung berechtigt sei. Die Kenntnisnahme solle ich bestätigen.
Dies tat ich und fragte - nun zum dritten Mal - nach einem Nachweis bzw. den Grund der Abbuchung.
Die Antwort war ein schlechter Witz: Ich bekam eine Kopie von einem handgeschriebenen (!) Zettel. Auf diesem stand mit Kuli geschrieben: „Abbuchung berechtigt, Datum. irgendeine Unterschrift (nicht meine)“.
Die Antwort der Bank:
Anbei der Beleg. Wir bitten die Kosten … zu erstatten.
Keine Antwort zum Namen des Abbuchers, den Grund der Abbuchung, etc. Die Bank bestand aber auf die Rechtmäßigkeit der Abbuchung. Telefonisch fragte man mich vorwurfsvoll, dass wenn die Abbuchung unberechtigt sei, wie denn der Abbucher an meine Daten (VISA-Card Nummer) gekommen sei. Meine Antwort „Keine Ahnung. Zahlendreher? Datenklau? Ich weiß bis heute nicht, wer abgebucht hat“ lies man nicht gelten.
DKB lies es also auf einen Streit ankommen. Gem. AGB kann in einem solchen Fall eine Schiedstelle angerufen werden (bevor geklagt wird). Dies tat ich. Mein Schriftsatz an diese Schiedsstelle wog ca. 200g. inkl. Kopien der Schriftwechsel mit der Bank, meine Argumente, meine Einwände, die unzureichenden Antworten der Bank, etc.
Schon nach einer Woche kam die lapidare Antwort in einem Einzeiler. „Die Bank hat uns gegenüber versichert, dass die Abbuchung berechtigt sei.“ Gem. Rechtsbehelf hätte ich jedoch die Möglichkeit der Zivilklage.
Auf diese verzichtete ich dann aufgrund des Streitwertes und mangelnder Erfolgsaussichen in einem möglicherweise jahrelangem Rechtsstreit mit der DKB und deren Anwälten. Ich war damals noch nicht rechtsschutzversichert und hätte in Vorleistung gehen müssen.
Ich entschied mich aber, diese Bank zu meiden.
Gruß
Ingo.