Nach Aufenthalt außerhalb der BRD länger als 6 Monate verlieren alle Visa und/oder Aufenthaltstitel ihre Gültigkeit,von daher ist meine Laune schon weit aus besser als etwa noch auf dem Amt.
Wer später als Januar nach D eingereist ist,muß !!!! den Sprachtest A1 nachweisen...egal ob mit deutschem verheiratet.
Meine wurde gefragt auf deutsch und sie konnte net antworten da zu nervös,denn sprechen und verstehen kann sie sehr gut.
Leider ging das in die Hose,dann wird eben das Visa für 2 Jahre verlängert,auf Grund vom Status der Kindsmutter,das darf nie verwehrt werden selbst wenn das einkommen net ausreichen würde.
Der Status verliert aber eben seine Gültigkeit nach über 6 mon. Auslandsaufenthalt.
Alleine könnte sie dann nie einreisen,nur mit Ehemann.
Das ist Fakt.
Auch nur im vorzeigen der Heiratsurkunde an der Grenze beim Zoll.Dann greift ne EU Regel,da ich EU Bürger bin und sie muß schleunigst zum AA.
Hoffe nun etliche Unklarheiten beseitigt und hoffnungen genährt...