Thailändisch lernen

Aufenthaltstitel....unbefristetes Aufenthaltsrecht

        #21  

Member

es gibt so ein gesetz........zum wohl des kindes (KINDERSCHUTZGESETZ)

ist dein sohn in germoney geboren und hat die deutsche staatsbürgerschaft ? dann darf DIE MUTTER sowieso ewig hierbleiben

aber die behörden fragen sich wohl.......warum ihr mehrzeitlich in thailand seit als in deutschland.... :roll:
 
        #22  

Member

Sohn in Thailand geboren,deutsche und thai Staatsangehörigkeit.
Wollten aber unbefristet,daß sie eh hierbleiben darf,ist unstrittig.
Ändert aber nix daran daß sie nen A.-Titel braucht und auch bekommt,und daß er verfallen kann wenn...s.o.
Was die Behörden oder deren Schnepfen hinterm Schreibtisch denken,geht mir am allerwertesten vorbei.
:hehe:
 
        #23  

Member

Bei befristeten Aufenthaltstiteln ist die Sache klar! Keine Einreise nach 6 Monaten am Stück im Ausland.
Bei unbefristeten Titeln ist das, auch wenn es hier so geschrieben wurde, nicht einfach "Fakt". Die deutsche Botschaft in BKK gibt dazu eine andere Auskunft (selbst eingeholt vor ca. 12 Wochen) und anschließend ohne Probleme von meiner Frau praktiziert (nach Abwsenheit von fast 20 Monaten!, ohne mitfliegendem Ehemann oder Kind!). Und bei der Einreise in Bln-Schönefeld wurde genau kontrolliert. Also, so allgemeingültig ist das mit "Fakt!" nicht.

rudi1949
 
        #24  

Member

Rudi:
Ich meinte ja nur,wenn ohne vorher die deutsche Botschaft zu konsultieren,da mußt du auch schon nachweisen daß ihr verheiratet seit. :hehe:
Wenn sie alleine nach d einreisen will,geht das ohne visa nicht.
 
        #25  

Member

Member hat gesagt:
Rudi:
Ich meinte ja nur,wenn ohne vorher die deutsche Botschaft zu konsultieren,da mußt du auch schon nachweisen daß ihr verheiratet seit. :hehe:
Wenn sie alleine nach d einreisen will,geht das ohne visa nicht.

Hallo Wilukan!
Ohne ein Zwiegespräch führen zu wollen: Eben das ist nicht so. Ich war zwar zusammen mit meiner Frau auf der Botschaft, aber alles drumrum hat die Damen dort nicht interessiert (auch nach Rücksprache mit dem damaligen Leiter der Visa-Abteilung). D.h., es wäre auch ohne vorheriges Aufsuchen der Botschaft genauso gelaufen.
Meine Frau brauchte weder ein (neues) Visum noch sonstwas von der Botschaft. Sie ist mit ihrem (alten), unbefristeten Aufenthaltstitel im Paß allein abgeflogen und hat sich ohne Probleme wieder in Berlin bei der AHB zurückgemeldet.
Ich kenne die da greifende Verordnung nicht, bestätige diesen Ablauf aber aufrund meiner (unserer) eigenen Erfarung.

rudi1949
 
        #26  

Member

Dank dir für die Ausführungen.Scheinbar wird es in jedem Bundesland anders gehändelt.
Lt. Aussage des Grenzbeamten und der Ausländerbehörde geht es eben nicht so ohne weiteres,man sollte sich jedenfalls bevor so ein Fall eintritt,vorher erkundigen entweder bei der Botschaft oder dem Ausländeramt
 
        #27  

Member

gibt es den komischen deutsch test fuer auslaender den die thais hier in bayern ablegen muessen auch online zum ueben ?

wuerde mich interessieren wie meine dame da abschliessen wuerde...

danke

gruss stefan
allgaeu
 
        #29  

Member

Zur Info:

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist Vergangenheit und gibt es nicht mehr. Das Kind hat einen neuen Namen und nennt sich seit einiger Zeit Niederlassungserlaubnis. Die Frauen die noch den alten Titel im Pass haben bekommen nach Erhalt eines neuen Passes auch den neuen Titel eingetragen.

Gruß Hans
 
        #30  

Member

danke

den vom goethe kenne ich den langweilt meine dame suche was - was sie richtig fordert :mrgreen:

trotzdem danke

gruss stefan
allgaeu
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten