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Welcher Zusammenhang besteht da genau?Member hat gesagt:Hat was mit dem Anspruch auf Beihilfe für Beamte zu tun.
Welcher Zusammenhang besteht da genau?Member hat gesagt:Hat was mit dem Anspruch auf Beihilfe für Beamte zu tun.
Mhmmm, Versorgungsempfänger (=pensionierte Beamte) bekommen 70%, aktive Beamte 50 %.Member hat gesagt:@TomHarley
Beamte bekommen 70% über die Beihilfe erstattet. Die restlichen 30% müssen extra versichert werden, z.B. über die Debeka.
Aber man kann sich auch als Nicht-Beamter über die Debeka versichern, dann eben zu 100%.
für USA gelten bei so gut wie allen Versicherern Sondertarife bzw. extra Kosten, da dort extrem hohe Kosten vorherrschen.Member hat gesagt:Mhmmm, Versorgungsempfänger (=pensionierte Beamte) bekommen 70%, aktive Beamte 50 %.
Ich hatte Dich aber so verstanden, dass der Ausschluss von USA, Singapur und Hongkong mit dem Beihilferecht zu tun hätte. Und das hatte ich nicht verstanden.
War wohl ein Missverständnis, denn der Beihilfeanspruch besteht ja grundsätzlich weltweit.
Stimmt so nicht- zumindest in Bayern. Meine Beihilfe zahlt nicht bei privaten Urlaubsreisen. Meine PKV übernimmt aber in dem Fall die kompletten Kosten durch einen Zusatztarif. Wie es im Ruhestand ist sollte man dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen, kann ich nicht sagen.Member hat gesagt:War wohl ein Missverständnis, denn der Beihilfeanspruch besteht ja grundsätzlich weltweit.
Das ist richtig.Member hat gesagt:Soweit ich weiß ist Beihilferecht Ländersache, nicht überall identisch
Ja, die Beihilfe Bund zahlt weltweit, sowohl bei Privatreisen, als auch bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Aufwendungen für Leistungen außerhalb der EU sind allerdings nur beihilfefähig bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden und beihilfefähig wären.Member hat gesagt:bei Bundesbeamten mag es wieder anders sein.
solange du nen Wohnsitz in D hast Tom gibt es da ja die üblichen günstigen verdächtigen. für Appel&Ei.Member hat gesagt:Daher schliesse ich auf Reisen natürlich auch immer eine Reisekrankenversicherung ab.