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Beamte bekommen 70% über die Beihilfe erstattet. Die restlichen 30% müssen extra versichert werden, z.B. über die Debeka.
Aber man kann sich auch als Nicht-Beamter über die Debeka versichern, dann eben zu 100%.
Beamte bekommen 70% über die Beihilfe erstattet. Die restlichen 30% müssen extra versichert werden, z.B. über die Debeka.
Aber man kann sich auch als Nicht-Beamter über die Debeka versichern, dann eben zu 100%.
Mhmmm, Versorgungsempfänger (=pensionierte Beamte) bekommen 70%, aktive Beamte 50 %.
Ich hatte Dich aber so verstanden, dass der Ausschluss von USA, Singapur und Hongkong mit dem Beihilferecht zu tun hätte. Und das hatte ich nicht verstanden.
War wohl ein Missverständnis, denn der Beihilfeanspruch besteht ja grundsätzlich weltweit.
Mhmmm, Versorgungsempfänger (=pensionierte Beamte) bekommen 70%, aktive Beamte 50 %.
Ich hatte Dich aber so verstanden, dass der Ausschluss von USA, Singapur und Hongkong mit dem Beihilferecht zu tun hätte. Und das hatte ich nicht verstanden.
War wohl ein Missverständnis, denn der Beihilfeanspruch besteht ja grundsätzlich weltweit.
für USA gelten bei so gut wie allen Versicherern Sondertarife bzw. extra Kosten, da dort extrem hohe Kosten vorherrschen.
Mein Beispiel von rund 150$ monatlich galt für sämtliche Länder mit Ausnahme von USA, da zahlst ca. das doppelte.
Mit ner flexiblen RV / KV ist das aber kein Problem, kannst ja monatlich entscheiden ob du das brauchst, sprich dort bist, oder eben nicht.
Gibt Versicherungen wo du nen Portal hast, dich einloggst, und das bei Bedarf an oder ausschaltest.
Stimmt so nicht- zumindest in Bayern. Meine Beihilfe zahlt nicht bei privaten Urlaubsreisen. Meine PKV übernimmt aber in dem Fall die kompletten Kosten durch einen Zusatztarif. Wie es im Ruhestand ist sollte man dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen, kann ich nicht sagen.
Soweit ich weiß ist Beihilferecht Ländersache, nicht überall identisch und bei Bundesbeamten mag es wieder anders sein.
Ja, die Beihilfe Bund zahlt weltweit, sowohl bei Privatreisen, als auch bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Aufwendungen für Leistungen außerhalb der EU sind allerdings nur beihilfefähig bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden und beihilfefähig wären.
Daher schliesse ich auf Reisen natürlich auch immer eine Reisekrankenversicherung ab.
Beim Auswandern wäre das wieder ein anderer Fall.
Wie da die 30 % Restkosten abgedeckt werden können, weiss ich nicht. Meine PKV zahlt dann jedenfalls nicht.
Sorry für OT denn korrekterweise handelt es sich bei PC um eine private Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte oder Expads ,nicht um eine Auslandskrankenversicherung für den Urlaub bei deutschem Wohnsitz. (siehe auch der erwähnte Thread)