Hallo zusammen,
ich plane ab November 2026 eine 85-tägige Mietwagenrundreise in Thailand, nur weitab der Touristenzentren auf dem Land. Ich bin EU-Staatsbürger und besitze neben meinem nationalen Führerschein auch einen Internationalen Führerschein (grauer Lappen, 3 Jahre gültig). Ich habe schon oft ein Auto in TH gemietet für bis zu 69 Tage und hatte noch nie irgendein Problem mit dem Führerschein oder einen Unfall. Ich denke nicht an einen Thai-Führerschein oder den Kauf eines Autos.
Es gibt offenbar 2 verschiedene Int. Führerscheine, angeblich ist nur das 1-Jahres-Modell nach dem Abkommen von 1949 gültig, sofern man z.B. in einen Unfall verwickelt ist:
Stimmt es, dass die thailändische Polizei bei Kontrollen abseits der großen Tourismus-Zentren den internat. 3-Jahres-Führerschein (Abkommen 1968) oft nicht anerkennt und Bußgelder verhängt?
Die wichtigste Frage zum Versicherungsschutz: Hat jemand Erfahrungen damit, wie sich thailändische Kfz-Versicherungen (z. B. bei großen Vermietern wie Drive Car Rental) im Falle eines schweren Unfalls verhalten? Wird dort penibel darauf geachtet, ob man das 1-Jahres-Heft (1949) besitzt, und droht bei Vorlage des 3-Jahres-Hefts im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes wegen „Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis“?
Dank für Eure Einschätzungen!
ich plane ab November 2026 eine 85-tägige Mietwagenrundreise in Thailand, nur weitab der Touristenzentren auf dem Land. Ich bin EU-Staatsbürger und besitze neben meinem nationalen Führerschein auch einen Internationalen Führerschein (grauer Lappen, 3 Jahre gültig). Ich habe schon oft ein Auto in TH gemietet für bis zu 69 Tage und hatte noch nie irgendein Problem mit dem Führerschein oder einen Unfall. Ich denke nicht an einen Thai-Führerschein oder den Kauf eines Autos.
Es gibt offenbar 2 verschiedene Int. Führerscheine, angeblich ist nur das 1-Jahres-Modell nach dem Abkommen von 1949 gültig, sofern man z.B. in einen Unfall verwickelt ist:
- Der 3-Jahres-IFS (Abkommen von 1968): Ich besitze aktuell das graue, 3 Jahre gültige Heft, das nach dem Wiener Übereinkommen von 1968 ausgestellt wurde. Das hatte ich schon öfter, mir wurde vom Amt nie was anderes angeboten.
- Der 1-Jahres-IFS (Abkommen von 1949): Mir wurde gesagt, dass Thailand im Ernstfall dieses Papier nach dem Genfer Abkommen von 1949 fordert (dickeres Heft, das nur 1 Jahr gilt). Kennt Ihr das?
Stimmt es, dass die thailändische Polizei bei Kontrollen abseits der großen Tourismus-Zentren den internat. 3-Jahres-Führerschein (Abkommen 1968) oft nicht anerkennt und Bußgelder verhängt?
Die wichtigste Frage zum Versicherungsschutz: Hat jemand Erfahrungen damit, wie sich thailändische Kfz-Versicherungen (z. B. bei großen Vermietern wie Drive Car Rental) im Falle eines schweren Unfalls verhalten? Wird dort penibel darauf geachtet, ob man das 1-Jahres-Heft (1949) besitzt, und droht bei Vorlage des 3-Jahres-Hefts im schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes wegen „Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis“?
Dank für Eure Einschätzungen!