Member
Mein Kenntnisstand sagt genau das Gegenteil.Member hat gesagt:Meinem Kenntnisstand nach zufolge ist letzteres eher üblich.
Member hat gesagt:Im Zweifelsfall sollte man in den Versicherungsbedingungen der eigenen Krankenversicherung nachschauen, ob die ersten x (z.B. 56) Tage auch versichert sind, wenn die Reisedauer insgesamt die x Tage überschreitet

Ich bin da voll bei dir.
Ich habe nur noch keine einzige RKV gefunden die das verneint.
Auch da bin ich vollkommen bei dir.Member hat gesagt:Hier wird wieder nach ne Lücke gesucht, um ein paar Euro zu sparen.
Zumal man mit dem Konstrukt was @Gesperrter-Doppelaccount verwenden möchte nur ein paar € spart.
Wenn hier aber mehrfach behauptet wird,
ohne eine einzige nachweisbare Dokumentation, das eine RKV schon deswegen nicht zahlen muss weil ich meinen Urlaub um einen Tag überziehe, dann hat das schon Gewicht und sollte ausdiskutiert werden.
@helgi ist der Meinung ...
Beispiel ...
RKV 56 Tage
Man hat nach 20 Tagen einen Beinbruch.
Fliegt am 56. Tag zurück.
Ankunft in Deutschland am 57. Tag.
Die RKV muss nicht zahlen.
Für mich ist das Unsinn.