Member
Guten Morgen zusammen,
ich habe keine Ahnung, ob das Thema hier bereits behandelt wurde, da ich den Thread nur überflogen habe. Falls ja, einfach ignorieren.
Es geht um den Nachlass. Ich hatte gestern einen Termin beim Notar bezüglich eines Ehevertrags. Ist natürlich, wie alles bei uns ausgesprochen kompliziert, da sie Pinay, zum Zeitpunkt der Eheschließung in Spanien lebend, ich D, in D lebend. Ehe wurde in DK geschlossen. Welches Recht kommt zur Anwendung...... Muss bei der Notarkammer erfragt werden,. Ok.
Beim Gespräch sagte der Notar mir, dass im Todesfall automatisch das Recht des letzten Wohnsitzes (Daueraufenthalt) zur Anwendung kommt, was auch für den Besitz im Ausland (also für uns in DACH) gilt, womit unter Umständen ein hier abgelegtes Testament keine Gültigkeit besitzt.
Falls man also seine Kinder (oder Exfrau 555) bedenken will, sollte man sich darüber im Vorfeld informieren.
War mir neu, daher nur mal zur Info.
Gruß Joker
ich habe keine Ahnung, ob das Thema hier bereits behandelt wurde, da ich den Thread nur überflogen habe. Falls ja, einfach ignorieren.
Es geht um den Nachlass. Ich hatte gestern einen Termin beim Notar bezüglich eines Ehevertrags. Ist natürlich, wie alles bei uns ausgesprochen kompliziert, da sie Pinay, zum Zeitpunkt der Eheschließung in Spanien lebend, ich D, in D lebend. Ehe wurde in DK geschlossen. Welches Recht kommt zur Anwendung...... Muss bei der Notarkammer erfragt werden,. Ok.
Beim Gespräch sagte der Notar mir, dass im Todesfall automatisch das Recht des letzten Wohnsitzes (Daueraufenthalt) zur Anwendung kommt, was auch für den Besitz im Ausland (also für uns in DACH) gilt, womit unter Umständen ein hier abgelegtes Testament keine Gültigkeit besitzt.
Falls man also seine Kinder (oder Exfrau 555) bedenken will, sollte man sich darüber im Vorfeld informieren.
War mir neu, daher nur mal zur Info.
Gruß Joker