Thailändisch lernen

Thailand Auswandern in welcher Reihenfolge gehe vor

        #12  

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Ich denke, dass die Schritte, die Du planen solltest, davon abhaengen, wie lange oder wie definitiv Du auswandern willst. Man kann ja auch nur ein Jahr auswandern... Ich bin "open end" ausgewandert. Heisst, wer weiss, vielleicht gehe ich ja irgend einmal wieder zurueck.

Hier ein paar Dinge, die mir nach all den Jahren noch in den Sinn kommen:

Wohnung in CH:
Ich habe mich Schritt fuer Schritt von beinahe all meinen Dingen getrennt. Das ist ein aeusserst unangenehmer Teil des Auswanderns. Manches Buch, manches Bild etc habe ich mehrfach in den Haenden gedreht und dann vielleicht eben doch wieder in das Regal gestellt oder an die Wand gehaengt und nicht weggetan. Beim naechsten Mal Entkruempeln klappte es dann vielleicht, vielleicht aber auch erst beim uebernaechsten Mal. Uebrig geblieben sind zwei Kisten mit den mir wertvollsten Dingen, die ich bei einem Verwandten untergebracht habe, und drei Musikinstrumente, die nun einen Freund begluecken. Nimm Dir viel Zeit fuer diesen Schritt.

Ich habe eine Zeitplan erstellt, der, je naeher das Abreisedatum kam, je detailierter wurde. Das hat mir sehr geholfen den Ueberblick zu behalten. Dazu habe ich fuer alle Punkte im Zeitplan eine Checkliste erstellt. Dies braucht Zeit, ist aber sehr hilfreich. Im Zeitplan waren Dinge wie, Kuendigungen von Versicherungen (Haftplicht, Hausrat), Aendern der Krankenkasse in einen IHP, Bankkonti vereinen, Moebel ans Broki verscherbeln, Wohnungsabgabe, wann ist die letzte Meullabfuhr oder Altpapiersammlung, etc. Und, klaer noch ab, wo Du in den Naechten nach Wohnungsabgabe schlafen kannst...

Zu den Banken: Es gehen Geschichten um, dass gewisse schweizer Banken keine Auslandschweizer akzeptieren. Klaer dies mit Deiner Bank ab. Dazu kommt, dass die Banken bei gewissen Konti CHF 30.-- pro Monat fuer die Kontofuehrung verlangen. Dies ist aber von der Art des Kontos und der Menge Geld darauf abhaengig. Es lohnt sich dies abzuklaeren. Und, falls Du im Ausland ein Konto eroeffnen willst, klaer auch ab, ob Du das Geld allenfalls auch wieder aus diesem Land rausbekommst. Ich bin in China, und hier ist es nicht ganz so einfach, das Geld einfach so in die CH zu ueberweisen...

Wie oben erwaehnt, die Krankenkasse habe ich beibehalten. Es gibt sogenannte "international health plans" (IHP), die Dich weltweit versichern. Die Praemien sind landesabhaengig und altersabhaengig. Ich habe den IHP gewaehlt, da ich davon ausgehe, bei einer allfaelligen Rueckkehr in die CH, die Zusatzversicherungen behalten zu koennen.

Ich war noch in einem Verein dazumals und bin nicht sofort ausgetreten. Erst nach etwa fuenf Jahren im Ausland bin ich dann ausgetreten, da ich festgestellt habe, dass ich mich veraendert habe und dies in einer anderen Art und Weise als meine ehemaligen Kollegen. Aber da ich damals nicht wusste, was "open end" genau heisst, bin ich noch drin geblieben. Es kann Dir sowieso passieren, dass die ehemaligen Freunde Dich ploetzlich nicht mehr verstehen und Du Dich auf die Suche nach neuen Freunden machen musst. Pass auf, dass Dich die Erfahrung nicht einsam macht...

So, jetzt kommt mir nichts mehr in den Sinn... ;-) Ich wuensche Dir alles Gute! Und, bitte schreib hier was von Zeit zu Zeit.
 
        #13  

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Die steuerlichen Aspekte und Fristen beachten bei der Auszahlung der Pensionskassengelder (Rückerstattung der Quellensteuer), kann einen schönen Batzen Geld ausmachen.
 
        #14  

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Ich habe den Fehler gemacht, als ich bei meiner Auswanderung die Pensionskasse auszahlen liess. Bei der Pensionskasse sagte ich das ich mich in der Schweiz abmelden werde und im Ausland leben moechte. Grosser Fehler ! Sollte man nicht erwaehnen, sondern denen irgend was anderes erzaehlen. Danach musste ich eine schriftliche Bestaetigung der Abmeldung des Wohnsitzes mit Begruendung neuer Wohnsitz im Ausland, von der Gemeinde bei der Pensionskasse vorlegen. Bekam dann von der Pensionkasse eine Abrechnung, mit den Steuern . Um die Auszahlung zu erhalten, musste ich erstmal die Steuern VOR der Auszahlung der Pensionskasse beim Steueramt bezahlen und das war nun wirklich sehr viel Geld. Es war ein sehr hoher 5 stelliger Betrag gewesen. Diese Quittung musste ich dann der Pensionskasse vorlegen. Erst dann wurde die Auszahlung genehmigt.
Spaeter habe ich von einem Bekannten der in der Versicherungsbranche sich gut auskannte erfahren, wie man ganz legal viel Geld sparen kann.

- Sich auf der Wohngemeinde korrekt abmelden, wenn moeglich nicht erwaehnen das man den festen Wohnsitz ins Ausland verlegt.
Die Pensionskasse liegen lassen noch nicht auszahlen lassen.
- Nach ca. mind. 6-10 Monaten sich auf irgend einer anderen Gemeinde neu anmelden. Gebt eine Adresse bei eurem Kumpel, Freunden, oder so an. Dazu muesst Ihr wieder in der Schweiz sein.
Die Krankenkasse Bestaetigung muss erst spaeter wenn die Gemeinde es verlangt einen Antrag dazu einreichen.
- Inzwischen bei der Pensionskasse einen Antrag zur Auszahlung des Vermoegen einreichen. Weil man noch in der Schweiz wohnhaft und
auch mit steuerlichen Wohnsitz angemeldet ist, muessen die Steuern der Auszahlung Pensionskasse nicht VOR der Auszahlung beglichen werden, sondern die werden erst bei der naechsten regulaeren Steuerabrechnung faellig werden. Das ist dann Sache der Kantonalen Steuerbehoerde und nicht der Pensionskasse. Das dauert in den meisten Faellen mehrere Monate.
- Wenn das Geld ausbezahlt worden ist, sich auf der Gemeinde wieder abmelden aber nicht erwaehnen das man den staendigen Wohnsitz
ins Ausland verlegt.
- Steuern koennen nachtraeglich nicht mehr verlangt werden, weil man sich VOR dem Steuerbescheid sich rechtlich abgemeldet hat und
seinen festen Wohnsitz nicht mehr in der Schweiz ist.

Brain
 
        #15  

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@Brain, kann es dann nicht passieren dass das Steueramt, wenn keine Steuer kommt, eine Anzeige einreicht und bei Deinem Nächsten Besuch in der Schweiz Du dann bei der Einreise gleich abgeführt wirst und solange festgehalten, bis die Steuer bezahlt ist?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass das ganz legal ist.
Wenn Du nämlich bei der Abmeldung nicht angibst deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, dies aber tust, dann hast Du das Finanzamt ja doch irgendwie Beschissen. Oder?

Aber wenn das ein Schlupfloch sein sollte, dann nur zu. Solange bis das gestopft wird.
 
        #16  

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@Brain, kann es dann nicht passieren dass das Steueramt, wenn keine Steuer kommt, eine Anzeige einreicht
Dazu muss erstmal ein schweres Kapitalverbrechen, grosser Betrug usw. nachgewiesen werden. Die Anzeige muss von den Steuerbehoerden ausfuehrlich bewiesen werden, von einem Schweizer Richter/ Gericht bestaetigt, von Interpol zur Fahndung im Ausland ausgeschrieben, eine Verhaftung gemaess internationalem Rechtsabkommen bestaetigt werden. Welches schwere Verbrechen hat man begangen ? Eine offene Steuerrechnung ?
und bei Deinem Nächsten Besuch in der Schweiz Du dann bei der Einreise gleich abgeführt wirst und solange festgehalten, bis die Steuer bezahlt ist?
Man kann dich bei der Einreise kontrollieren, deinen aktuellen Wohnsitz ueberpruefen (den im Ausland koennen die nicht) dich auf die offene Forderung aufmerksam machen, aber keineswegs festhalten bis die Steuer bezahlt wird. Wir leben (noch) in einem Rechtsstaat und es wird niemand wegen offenen Steuerschulden verhaftet. Betone Steuerschulden und nicht Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung. Hast du schon mal gehoert, das man in der Schweiz inhaftiert wird und in Haft bleibt, bis man seine Steuerschulden bezahlt hat ?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen dass das ganz legal ist.
  • Man hat sich legal bei der Wohngemeinde abgemeldet. Offene Steuern oder andere Forderungen/ Schulden zu diesem Zeitpunkt, ist was anderes und hat damit nichts zu tun. Alles legal und korrekt !
  • Gewisse Zeit spaeter ist man vom Ausland zurueck und man hat sich korrekt in einer anderen neuen Gemeinde angemeldet. Alles korrekt und legal !
  • Man laesst sich das Pensionskassenkapital legal nach deren Vorschrift auszahlen. Auch korrekt und legal !
  • Weil man einen legalen Wohnsitz in der Schweiz hat, werden die Steuerbehoerden von der Pensionskasse ueber die Auszahlung informiert.
  • Die Steuerbehoerden werden auf die naechste Steuerperiode eine Abrechnung erstellen. Das kann aber bis zu ein Jahr dauern.
  • Inzwischen hat man sich entschieden, seinen Wohnsitz in der Schweiz aufzuloesen, bzw. die Einwohnerkontrolle (oder auch Einwohnermeldeamt genannt) informiert und abgemeldet. Auch legal und korrekt ! Die kantonale Steuerbehoerde und die Einwohnerkontrolle der Gemeinde, sind zwei verschiedene Amtsbereiche !
Wenn Du nämlich bei der Abmeldung nicht angibst deinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, dies aber tust, dann hast Du das Finanzamt ja doch irgendwie Beschissen. Oder?
Bei der ersten Abmeldung (bei der alten Gemeinde), hat man den neuen Wohnsitz mit "AUSLAND" angegeben.
Bei der zweiten Abmeldung kann man ein Hotel oder sowas im Ausland als neue Wohnadresse angeben. Ist nicht ganz ehrlich, aber nicht verboten ! Man hat einen Wohnsitz im Ausland angegeben. Niemand kann von jemanden verlangen, wo genau man in welchen Land an welcher Adresse wohnen wird. Auch legal und korrekt !

  • Man laesst sich das Pensionkassenkapital auszahlen. Zu diesem Zeitpunkt hat man hat einen legalen Wohn- und Steuersitz in der Schweiz !
  • Kurze Zeit spaeter hat man sich entschieden, das man wieder im Ausland leben moechte und seinen Wohnsitz in der Schweiz abmeldet. Auch legal und korrekt.
  • Die Steuerbehoerde wird spaeter die Abrechnung erstellen und die Steuerforderung an die letzte bekannte Adresse zusenden. Die Post meldet der Empfaenger sei unbekannt verzogen. Die Einwohnerkontrolle hat eine Abmeldung und eine neue Adresse im Ausland. Inzwischen wohnt man nicht mehr an dieser Adresse im Ausland.
  • Die Steuerbehoerde muss den legalen Rechtsweg begehen, muss nachweisen koennen, das der Steuerbescheid zugestellt wurde. Danach den ueblichen Ablauf mit Mahnung, Zahlungsbefehl, Betreibung usw. begehen. Ab dann muss das Betreibungsamt es machen und die koennen es nicht zustellen, weil der Schuldner im Ausland mit unbekannter Adresse wohnhaft ist. Also es konnte keine Zustellung erfolgen. Die Steuerbehoerde kann die Forderung nur im offiziellen Amtsblatt veroeffentlichen.
  • Die Grenzpolizei kann jemanden bei der Einreise anhalten, die Forderung offiziell uebergeben (falls die eine solche Forderung haben) aber keineswegs bis zum Ausgleich der Forderung jemanden festhalten. Dazu braucht es einen richterlichen Haftbefehl. Auch bei der Ausreise darf man niemanden festhalten dazu fehlt jegliche gesetzliche Grundlage. Bei den Mengen an Personen die in die Schweiz einreisen, muessten die nun wirklich sehr eine genaue Beschreibung von jemanden haben.
Bis zu diesem Zeitpunkt hat man keine Straftat begangen. Wenn man nun das Land verlaesst bevor eine Rechnung erhalten hat, ist es keineswegs eine Straftat. Wieso denn ? Es ist es immer eine offene Rechnung und nichts anderes.
Ob man wieder mal in die Schweiz einreisen moechte und sich den Stress vermeiden will, das muss jeder fuer sich selber entscheiden.
Aber wenn das ein Schlupfloch sein sollte, dann nur zu. Solange bis das gestopft wird.
Ich gebe hier keine Anleitung zu einer moeglichen Straftat, Steuerhinterziehung usw. Es sind nur ein paar Gedanken die ich mit einem Gespraech mit einem "fachkundigen" Kumpel diskutiert habe und ich zu diesem Thread hier poste.

Brain
 
Zuletzt bearbeitet:
        #17  

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@Brain

Warum hast Du deine PK Gelder nicht auf ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz parkiert? Oder wurdest Du regulär pensioniert? Dann meldest Du Dich regulär ab. Dann zahlst Du die Schlussteuer. Später ( Nach Abmeldung in der CH ) lässt Du Dir die Gelder auf dem Freizügigkeitskonto auszahlen. Da Du keinen Wohnsitz mehr in der CH hast, weil abgemeldet, zahlst Du auf den Freiwerdenden Geldern eine Quellensteuer. Warum Du Dich kompliziert wieder in der CH angemeldet hast, verstehe ich nicht!
 
        #18  

Member

Ich habe nicht geschrieben das ich mich kompliziert mit der Anmeldung wieder angemeldet habe. Es war ein Gedankenspiel das ich NACH meiner Auswanderung von der CH mal mit jemanden diskutiert habe, wie man anders HAETTE machen koennen um Geld zu sparen.
Im nachhinein ist man immer klueger und koennte es besser machen!

Bei meiner Auswanderung hatte ich damals das Pensionskassen Geld bereits auf ein Freizuegigkeitskonto verschoben. Zum Zeitpunkt meiner Auswanderung war ich noch NICHT im Rentenalter. Der Fehler war wie ich es geschrieben habe, das ich das Geld auszahlen liess und denen sagte das ich im Ausland leben werde. Die haben dann die Steuerbehorde von meinem Kanton und die Gemeinde verstaendigt. Die Gemeinde wollte deshalb erstmal das OK vom Steueramt haben, bevor sie die Abmeldungsbestaetigung an die Pensionskasse gaben. Die Pensionskasse wollte erstmal die Quittung der bezahlten Steuer und die Abmeldebestaetigung der Gemeinde haben, BEVOR sie die Auszahlung machten.

Es geht ja GENAU um die Steuer in dieser Geschichte. Rechne mal wie hoch der Betrag ist, den man bei der Auszahlung fuer die Steuer enttrichten muss. Warum es freiwillig geben, wenn es andere legale Moeglichkeiten gibt ?

Brain
 
        #19  

Member

@Brain ok, dann habe ich’s nun richtig verstanden. Du hast die Steuer entrichtet und alles ist gut.

Aber ich glaube nach wie vor nicht daran, dass die hier von Dir aufgeführte Möglichkeit diese Steuer zu hinterziehen, legal ist.
Denn wenn Du bei der Abmeldung nicht angibst, dass Du Deinen Wohnsitz in‘s Ausland verlegst, dann hast Du eine Falschangabe gemacht.

Wobei diese STeuer muss doch immer entrichtet werden. Ist doch wie eine Einkommensteuer. Egal ob man ins Ausland geht oder nicht.
Oder gibt es da einen Unterschied?
Sorry kenne mich nicht aus wie das in der Schweiz ist. Drum frage ich ja nach.
 
        #20  

Member

Hallo Brain, danke für Deine Antworten. Ich bin nicht wirklich der Dümmste aber ich verstehe nicht wirklich was Du hier schreibst. Vielleicht schreibst Du auch zu kompliziert. Ich kenne viele die es genau so gemacht haben wie von mir erwähnt. Alle wanderten vor der Pensionierung aus. Keiner hatte nur ansatzweise solche "Probleme" wie Du, sorry!
 
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