Gäste lese Limitierung!

Der Finanzen-/Börsen-/ Wirtschafts-Laberfred....

  • Ersteller
        #76  

Member

Member hat gesagt:
Tja, in meinem Depot sind dann nur noch langweilige Sachen...😜🌞🤷‍♂️.... damit kann ich aber auch sehr gut leben....

KI bin ich nicht dabei, Cryptos nur als Testgag, Gold nicht mehr.... deutsche, europäische und weltweite bluechips sind meins... easy going eben....👍❤️🌞

‐------‐-------------------------------------------------------

Auch wenn es keinen Sinn macht.... es darf nicht sein was ist....🤣😜🥳.... E-Mobilty muss her😇


Ich habe auch viel langweiliges im Depot aber mag auch Aufregung.

Innerhalb gut zwei Wochen auf den VIX spekuliert und 30 % gemacht!

Yeah!
 
        #77  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe auch viel langweiliges im Depot aber mag auch Aufregung.

Innerhalb gut zwei Wochen auf den VIX spekuliert und 30 % gemacht!

Yeah!

Da kenne ich noch so einen der beim VIX drin und happy ist....😊👍 cool Gratulation 🙏
 
        #78  

Member

Vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein.

Ich habe von meiner Großmutter 15.000 EUR in bar geschenkt bekommen, quasi als verfrühte Erbschaft. Habe das Geld auf mein ING Konto eingezahlt und die Bank fragt nun nach der Herkunft des Geldes, ich soll Belege vorlegen (Kontoauszug, Auszahlungsquittung o.ä.)

Das Geld befand sich jahrelang in einem Bankschliessfach - es ist einfach Geld das meine Großeltern über viele Jahre angespart haben. Ich weiß nicht ob meine Großmutter dazu irgendwelche Belege hat, wahrscheinlich erhält man ja zumindest einen Beleg bei der Auszahlung, oder wie läuft sowas?
Ich möchte natürlich nicht das Sie, oder vielleicht auch ich später Probleme bekomme. Beispielsweise wenn Sie gepflegt werden muss, oder ins Heim muss, könnte es dann sein das ich das Geld zurückzahlen muss?

Wie soll ich mich am besten verhalten gegenüber der DIBA?
 
        #79  

Member

Sag einfach die Wahrheit. Du hast als Enkel einen Erbschaftsfreibetrag von 200.000. Ist davon auszugehen, dass deine Großmutter in den nächsten 10 Jahren stirbt und dir mehr als 190k hinterlässt, dann zieh ich Satz 1 zurück, weil alles innerhalb 10 Jahren aufsummiert wird.

Deine Großeltern müssen wegen so einem kleinen Betrag keine Belege beibringen. Es reicht, wenn du sagst: Schenkung der Großmutter aus ihren Ersparnissen. Evtl. muss sie nur die Schenkung bestätigen.

Du musst das Geld nicht zurück bezahlen. Geschenkt ist geschenkt. Es gehört jetzt dir.

Disclaimer: Private Auskunft nach bestem Wissen und Gewissen. Die Äußerungen stellen keine Steuer- und/oder Rechtsberatung dar.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #80  

Member

Member hat gesagt:
Falls wer von VARTA betroffen ist sollte man keine Batterien mehr von denen kaufen und auch keine Porsches mehr, ich habe statt dem Macan auch den F-Pace gekauft. Es empfiehlt sich die DSW einzuschalten.

So um die 10.000 Anleger haben sich da schon registriert. Die Stoßrichtung finde ich schon richtig. Da bewirbt die Bundesregierung und viele andere und ermuntern Kleinaktionäre auch auf die eigene Aktienrente zu setzen was die Altersvorsorge anbelangt.

Dass Kleinaktionäre bei VARTA leer ausgehen sollen aufgrund der Pläne eines Aktionärs und eines Autobauers der sehr auf VARTA angewiesen ist weil beide im Prinzip dieselben Fehlentscheidungen getroffen haben wie die Kleinaktionäre und jetzt allein ihre Investitionen retten wollen hat schon Geschmäckle, Gesetzeslage hin oder her,

Denn die beiden wären auch ohne die Kleinaktionäre nichts, Porsche bei VARTA und im eigenen Laden, der andere jedenfalls bei VARTA. Ich nehme das zum Anlass mein Engagement auch bei Porsche und VW aufzugeben.
Update:

Sehr geehrte Damen und Herren,



nachdem Sie sich bei der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) in Sachen Varta registriert haben, möchten wir Sie heute mit diesem Rundschreiben darüber informieren, was wir in den letzten Tagen und Wochen für Sie unternommen haben, wo wir derzeit stehen und wie der weitere Ablauf aussehen kann bzw. wird.



Wie wir bereits an anderer Stelle erläutert haben, sind wir in Sachen Varta in einem starken Bündnis gemeinsam mit kompetenten Partnern für Sie und die weiteren freien Varta-Aktionäre aktiv. So agieren wir in Sachen Varta AG gemeinsam mit den Restrukturierungsberatern von One Square Advisors sowie den einschlägig versierten Anwaltskanzleien Nieding + Barth sowie K&L Gates.



Zusammen sind wir ausschließlich fokussiert auf die Wahrung Ihrer Rechte als Aktionärin oder Aktionär der Varta AG.



Unsere Forderung: Gewährung eines Bezugsrechts für alle Aktionäre



Im Zentrum dabei steht, dass auch Sie an einer Zukunft der Varta AG partizipieren können.

Dies ist letztendlich möglich über die Gewährung eines Bezugsrechts für alle Aktionäre und damit die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wie es das Aktiengesetz vorsieht.



Wie Sie sicherlich der Presse oder auch unseren Verlautbarungen vernommen haben, ist der Plan der Gesellschaft jedoch ein anderer. So soll mit Hilfe des StaRUG, dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, eine Rekapitalisierung der Varta AG dadurch hergestellt werden, dass zunächst das Kapital auf Null herabgesetzt wird, um in der Folge die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft über eine Kapitalerhöhung wieder herzustellen.



Enteignung verhindern



Letztendlich verlieren also alle Aktionäre zunächst ihr Eigentum, jedoch ist es in der Folge nicht allen Aktionären möglich, an der Rekapitalisierung der Gesellschaft teilzunehmen. Dies soll allein dem Großaktionär und Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Tojner bzw. dessen Beteiligungsgesellschaft in Kombination mit einer Porsche-Einheit möglich sein.



Ein solches Vorgehen ist unserer Ansicht nach weder akzeptabel noch rechtlich haltbar.



Unsere Position ist sehr deutlich: Auch Sie müssen die Möglichkeit erhalten, exakt so an der Kapitalerhöhung zur Rekapitalisierung der Gesellschaft teilnehmen zu können, wie es Herrn Tojner bzw. seiner Beteiligungsgesellschaft eröffnet ist.



Gespräche mit der Gesellschaft und deren Vertretern



Diesbezüglich sind wir gemeinsam mit One Square Advisors sowie den Kanzleien Nieding + Barth und K&L Gates in einem direkten Austausch mit der Gesellschaft sowie deren Beratern und dem Restrukturierungsbeauftragten, Herrn Dr. Dietmar Haffa.



Es gilt insofern zu unterstreichen, dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur auf Ihre Rechte im Rahmen des anstehenden StaRUG-Verfahrens beschränken, sondern sehr bewusst die Position der freien Aktionäre gegenüber der Gesellschaft und deren Beratern sowie dem Restrukturierungsbeauftragten vortragen und mit diesen diskutieren.



StaRUG schreibt keine Enteignung vor



Ausgangspunkt dafür ist der strukturelle Ansatz des StaRUG und damit dem Gesetz, das hier aus Sicht der Gesellschaft zu Ihrer Enteignung führen soll.



So ist die Enteignung der freien Aktionäre über den Ausschluss bei einer rettenden Kapitalerhöhung gerade nicht von der Idee und der Konzeption des StaRUG gedeckt. Vielmehr sollen auch Sie als Bestandsaktionäre die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft in Not wieder herstellen können. Die Organe der Gesellschaft sind jedoch augenscheinlich einer anderen Meinung und bedienen sich des StaRUG, um Sie um Ihr Eigentum zu bringen und Sie letztendlich zu enteignen, ohne dass Sie die Chance haben, auch zukünftig an der Entwicklung der Varta AG zu partizipieren.



Rekapitalisierung durch alle Aktionäre



Dabei wird unterstellt, dass Sie und die weiteren freien Aktionäre kein Interesse daran haben, frisches Geld in die Gesellschaft zu geben. Dies ist insofern interessant, da augenscheinlich der Großaktionär Michael Tojner über seine Beteiligungsgesellschaft und auch Porsche bereit sind, neues Kapital zur Verfügung zu stellen. Die beiden Adressen belegen damit, dass es hier sehr wohl eine positive Perspektive gibt. Denn zu unterstellen, dass diese beiden Adressen neues Kapital zur Verfügung stellen, wenn keine Aussicht auf eine bessere Zukunft besteht, ist wohl nicht ernsthaft anzunehmen.



Informationsasymmetrie ist Kern des Problems



Das größte Problem in der aktuellen Situation ist die enorme Informationsasymmetrie zwischen dem Großaktionär Michael Tojner und Ihnen sowie uns auf der Seite der freien Aktionäre.



So ist bis heute lediglich eine Restrukturierungsanzeige, nicht aber der letztendliche Restrukturierungsplan vorgelegt worden. Eine Orientierung für Sie, welche wirtschaftliche Entwicklung die Gesellschaft in den nächsten Jahren nehmen wird, ist nicht gegeben.



Herr Tojner und auch weitere Adressen, die offensichtlich bereit sind, frisches Geld in die Gesellschaft zu geben, werden jedoch über die Einzelheiten der zukünftigen Entwicklung und derzeitigen Situation bestens informiert sein. Ansonsten darf man davon ausgehen, dass kein frisches Geld gegeben werden würde.



Für Sie als Aktionärin oder Aktionär und uns als Vertreter Ihrer Position liegen noch nicht einmal die Zahlen für das Jahr 2023 vor, auf deren Basis man Entscheidungen auch für die Zukunft treffen könnte.



Ungleichbehandlung inakzeptabel



Wir haben es hier also mit einer extremen Ungleichbehandlung der Aktionäre zu tun, was für sich genommen bereits rechtlich höchst bedenklich ist und durchaus auch Insidertatbestände berühren könnte.



Was ist wichtig im weiteren Ablauf?



Was den weiteren Ablauf betrifft, so ist für Sie von höchster Relevanz, dass sich möglichst viele Aktionäre organisieren, bei uns registrieren und uns bevollmächtigen.



Zudem ist es entscheidend, dass Sie im späteren Verlauf auf dem noch nicht terminierten Erörterungs- und Abstimmungstermin im Restrukturierungsverfahren entweder selbst oder durch einen Dritten vertreten sind.



Hintergrund dabei ist, dass Voraussetzung für viele Ihrer weiteren Rechte eine Teilnahme an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin ist. Nehmen Sie Ihr Recht in diesem Termin im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens nicht selbst oder durch Dritte wahr, ist die Verfolgung Ihrer möglichen Rechte nur noch sehr eingeschränkt bis gar nicht mehr möglich.



Kostenlose Vertretung



Auch deshalb bieten wir eine kostenlose Vertretung in diesem besonders wichtigen Termin an. Daher ist es so wesentlich, dass Sie uns eine Vollmacht übermitteln, sofern dies noch nicht erfolgt ist.



Was die rechtliche Einschätzung betrifft, so werden wir natürlich alle Ihrer möglichen Rechte aus dem StaRUG als auch darüber hinaus im Auge haben. Dies bezieht sich selbstverständlich auch auf die Ebene der verfassungsrechtlichen Angemessenheit der Regelungen des StaRUG sowie die Rechtschutzmöglichkeiten innerhalb des StaRUG.



So haben wir im Rahmen eines ähnlich gelagerten Falls, konkret bei der Leoni AG, erkennen müssen, dass das Restrukturierungsgericht als auch das Beschwerdegericht den Anlegern nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt haben.



Verfassungsbeschwerde sinnvoll



In Sachen Leoni hatten wir daher bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die jedoch nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Wir lesen die Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht so, dass die Karlsruher Richter nicht das Gesetz und damit das StaRUG als verfassungswidrig werten, sondern vielmehr die Anwendung des Gesetzes durch die Gesellschaft fehlerhaft war.



Diese Wertung können wir nicht nachvollziehen. Das StaRUG greift unmittelbar und massiv in die Rechte von Ihnen und damit den freien Aktionären ein. Dies bezieht sich sowohl auf die Informationsrechte als auch auf grundsätzliche Kernelemente Ihres Eigentumsrechts, wie z. B. das sich daraus ergebende Bezugsrecht oder aber das Recht auf Gleichbehandlung aller Aktionäre.



Sie können sich gewiss sein, dass wir alle Ihre Rechte sowohl aus dem StaRUG als auch auf verfassungsrechtlicher Ebene verfolgen und auch ausschöpfen werden.

Weitere Informationen dazu werden wir Ihnen zu gegebener Zeit übermitteln.



Unterstreichen möchten wir nochmalig, dass es uns derzeit nicht nur um die Rechtsverfolgung Ihrer möglichen Schadenersatzansprüche oder sonstiger Rechte aus dem StaRUG geht.

Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sofern dies nötig erscheint.



Bisher, aktuell und in den nächsten Wochen verfolgen wir sehr konzentriert den Ansatz, dass Ihnen ein Bezugsrecht angeboten wird, wie es auch dem Großaktionär und Porsche offeriert wird.



Hauptversammlung am 23. September 2024



Hinweisen möchten wir ergänzend darauf, dass die Varta AG am 23. September 2024 zu einer Hauptversammlung eingeladen hat:
https://www.varta-ag.com/fileadmin/...Einladung_Tagesordnung-aoHV-2024-final-DE.pdf



Diese Hauptversammlung erfolgt unabhängig von dem StaRUG-Verfahren. Auch werden dort keine Entscheidungen getroffen, die Ihre Position in dem anstehenden StaRUG-Verfahren betreffen.



Wichtig: Die uns von Ihnen übermittelte Vollmacht umfasst nicht die Vertretung Ihrer Stimmen auf der Hauptversammlung. Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können, werden wir sehr gerne Ihre Interessen dort vertreten.



Hierfür ist es zwingend notwendig, dass Sie uns mit dem Ihnen von der Gesellschaft übermittelten Anmeldeformular zur Hauptversammlung separat bevollmächtigen.





Weitere Informationen



Wir hoffen, dass Ihnen die voranstehenden Zeilen ein wenig Orientierung geben konnten, wo wir derzeit stehen und wie es in dem aktuellen Verfahren grundsätzlich weitergehen kann.



Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch



  1. unserer gestern veröffentlichten Meldung:
VARTA AG – Verhandlungen mit Vertretern der Gesellschaft aufgenommen | Corporate - EQS News



  1. einem Interview von Klaus Nieding auf tagesschau24 – ab min. 21:00:
    Update Wirtschaft vom 03.09.2024 - hier anschauen


Ausdrücklich möchten wir Ihnen für Ihre Begleitung und Unterstützung danken. Nur wenn sich möglichst viele Aktionäre zur Wehr setzen, werden wir etwas verändern können. Und nur wenn Sie sich selbständig oder gemeinsam mit uns zur Wehr setzen, werden Sie auch eine Chance auf eine Teilhabe an der weiteren Zukunft der Varta AG oder eine Kompensation haben.



Und gestatten Sie an der Stelle auch noch ein Wort in eigener Sache:



Da die Bearbeitung der gesamten Angelegenheit und die Beantwortung der unzähligen Aktionärsanfragen auch mit erheblichem Aufwand für uns verbunden ist, sind wir für jede Unterstützung unserer Anlegervereinigung sehr dankbar. Insofern möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Non Profit-Vereinigung organisiert sind und unsere Unabhängigkeit auf den Beiträgen von unseren Mitgliedern basiert.



Weitere Informationen zur DSW-Mitgliedschaft sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier:

www.dsw-info.de/ueber-uns/mitgliedschaft/



Wir verbleiben

mit besten Grüßen aus Düsseldorf





Marc Tüngler Thomas Hechtfischer


________________________________

Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V. (DSW)


* Postfach 35 01 63

D-40443 Düsseldorf



Besucheranschrift | Visitors address:

Peter-Müller-Strasse 14
D-40468 Düsseldorf



Telefon: +49 (0) 2 11 / 66 97 - 02
Telefax: +49 (0) 2 11 / 66 97 - 60
E-Mail: varta@dsw-info.de

Internet: www.dsw-info.de
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten