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DACH --> TH Destination Thailand Visa (DTV) Workcaction, wer kennt sich aus?

  • Ersteller
        #21  

Member

Member hat gesagt:
ok, zählt das dann als offizielles Jahresvisum?
Mir geht es darum dass meine Bankkonten nicht gelöscht werden und ich den Thai FS dann auch auf 5 Jahre verlängert bekomme.
Ich hatte das Non O noch nie. Aber die Rentner in Thailand machen das doch fast alle so (also mit Non O einreisen und dann endlos mit EOS verlängern).
Falls da einer Probleme mit Konto oder Führerschein hat, müsste er sich hier melden.
Kontolöschung ist ja nur ein Thema, wenn Du es mit dem „falschen“ Visum eröffnet hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jetzt allen Rentnern, die nie ein anderes Visum als Non O hatten, die Konten sperren. Im Zweifel einfach hingehen und sich ausweisen würde ich vorschlagen.
 
        #22  

Member

Member hat gesagt:
Ich hatte das Non O noch nie. Aber die Rentner in Thailand machen das doch fast alle so (also mit Non O einreisen und dann endlos mit EOS verlängern).
Falls da einer Probleme mit Konto oder Führerschein hat, müsste er sich hier melden.
Kontolöschung ist ja nur ein Thema, wenn Du es mit dem „falschen“ Visum eröffnet hast. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jetzt allen Rentnern, die nie ein anderes Visum als Non O hatten, die Konten sperren. Im Zweifel einfach hingehen und sich ausweisen würde ich vorschlagen.
ok, also würde ich in D vorab das 3 Monatsvisum machen "Non-Immigrant (O - Retirement)" und dann in TH auf ein Jahr verlängern mit Multiply Aus/EInreisemöglichkeit?
Ich sehe aber das das 3 Monatsvisum dann SIngle Entry ist. Rentner bin ich auch noch nicht, aber ab Ende NOV. dann 50 Jahre alt.
Denke ein Gehaltsbescheid meines AG´s sollte dann reichen? Bankguthaben in D kann ich auch nachweisen.
Krankenversicherung wird dann bei Verlängerung in TH wohl keine verlangt. Dieses Spiel mache ich dann im Jahr darauf wieder oder wie stelle ich mir das vor?
 
        #23  

Member

Member hat gesagt:
ok, zählt das dann als offizielles Jahresvisum?
Mir geht es darum dass meine Bankkonten nicht gelöscht werden und ich den Thai FS dann auch auf 5 Jahre verlängert bekomme.
Ja das Non-O gilt als Langzeitvisum und du bekommst damit auch dein FS um 5 Jahre verlängert, habe ich so letztes Jahr gemacht.
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
ok, also würde ich in D vorab das 3 Monatsvisum machen "Non-Immigrant (O - Retirement)" und dann in TH auf ein Jahr verlängern mit Multiply Aus/EInreisemöglichkeit?
Ich sehe aber das das 3 Monatsvisum dann SIngle Entry ist. Rentner bin ich auch noch nicht, aber ab Ende NOV. dann 50 Jahre alt.
Denke ein Gehaltsbescheid meines AG´s sollte dann reichen? Bankguthaben in D kann ich auch nachweisen.
Krankenversicherung wird dann bei Verlängerung in TH wohl keine verlangt. Dieses Spiel mache ich dann im Jahr darauf wieder oder wie stelle ich mir das vor?
Klingt vernünftig. Für mich ist das eine von drei Möglichkeiten, wie ich nächsten Winter nach Thailand komme (neben Jahresvisum Non OA oder dem DTV). Allerdings habe ich kein Gehalt, nur Guthaben.
 
        #25  

Member

Wieso gelten für Österreich andere Regeln beim Non O? Über 50 und Pensionsnachweis. Hat das hier schon jemand erfolgreich beantragt?

Von der Website:
Pension notification with a monthly net amount of not less than €1,000 per month for single entry. If other forms of monthly income, e.g. interest earning or dividends, are submitted instead of pension payment, the applicant must also provide proof of their retirement status.
 
        #26  

Member

Das kann die Botschaft jeweils festlegen. Für Östereich kann man tatsächlich nur ein O-Visum bekommen, wenn man wirklich in Rente ist.
Über 50 ohne Rente nur OA. In der Schweiz oder Deutschland ist das kein Problem.
 
        #27  

Member

Member hat gesagt:
Das kann die Botschaft jeweils festlegen. Für Östereich kann man tatsächlich nur ein O-Visum bekommen, wenn man wirklich in Rente ist.
Über 50 ohne Rente nur OA. In der Schweiz oder Deutschland ist das kein Problem.
Diskriminierung der Ösis. Ich wandere nach D aus.
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
Denke ein Gehaltsbescheid meines AG´s sollte dann reichen?

Nein, Es wird nach einem Guthaben bei der Bank gefragt Beim EOS muss das Kapital auf der TH Bank sein und dies das erstemal seit 2 Monaten. Bei den folgenden EoS 3 Monate nach und 3 Monate vor dem Termin. Dazwischen darf die Hälfte verbraucht werden.
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Nein, Es wird nach einem Guthaben bei der Bank gefragt Beim EOS muss das Kapital auf der TH Bank sein und dies das erstemal seit 2 Monaten. Bei den folgenden EoS 3 Monate nach und 3 Monate vor dem Termin. Dazwischen darf die Hälfte verbraucht werden.
ok, aber auf die BKK Bank schiebe ich nichts mehr, eben aus den aktuellen Kontoschließungen und der Gefahr dass man nicht mehr an sein Geld kommt von D aus.
Ein Rentenbescheid ist doch gleich einem Lohnzettel? Wichtig dabei ist ja der gefporderte monatliche Geldeingang und den kann ich auch als Nichtrentner nachweisen. Also alles wieder auf Anfang...
 
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