Member
Member hat gesagt:Nachtrag:Klar ist die thail.Seite geregelt, aber das deutsche Familienrecht unterwirft sich nicht dem Thail.recht.Eine Thail.Scheidung regelt keinen Versorgungs/Zugewinnausgleich/Unterhaltsanspruch
Wie verhält es sich eigentlich wenn wie in diesem Fall die Frau davon gar nichts weiß?
Was passiert mit dem Zugewinnausgleich wenn der deutsche Staat nicht weiß wohin damit.
Es betrifft mich zwar nicht aber interessant zu wissen ist dass schon.