Eine Frage zu meiner Thai Scheidung

  • Ersteller
        #21  

Member

Member hat gesagt:
Nachtrag:Klar ist die thail.Seite geregelt, aber das deutsche Familienrecht unterwirft sich nicht dem Thail.recht.Eine Thail.Scheidung regelt keinen Versorgungs/Zugewinnausgleich/Unterhaltsanspruch

Wie verhält es sich eigentlich wenn wie in diesem Fall die Frau davon gar nichts weiß?
Was passiert mit dem Zugewinnausgleich wenn der deutsche Staat nicht weiß wohin damit.

Es betrifft mich zwar nicht aber interessant zu wissen ist dass schon.
 
        #22  

Member

Nun, entweder gibt's einen Ausgleichsanspruch oder nicht.
Und da nur 2 beteiligt sind.....ist immer einer dabei der ihn bekommt.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird man sich schon vorab auf eine entsprechende regelung verständigt haben, die gerichte sind immer froh wenn sie das nur übernehmen können und nicht viel Arbeit haben.
 
        #23  

Member

Eine Heirat vor einem Thai Standeamt wird nach D gemeldet ! Sie ist somit in D registriert und bei Scheidung gelten die üblichen Gesetze wenn kein Ehevertrag vorhanden ist. Es gibt auch Wirwenrent, sogar wenn die Frau in Thailand lebt.

@Rudi 1949
Scheidung in Thailand ist in deinem Fall möglich wenn sie vor einem Thai Gericht erfolgt und nicht bei der Behörde (Amphur). Unterhalt kann immer in D eingeklagt werden wenn kein entsprechender Ehevertrag vorhanden ist.
 
        #24  

Member

@Liggi Du schreibst zwar viel, und ich weiß nun nicht, woher du diese Weisheiten alle hast, aber auf jeden Fall sind sie so nicht richtig.
Damit ich deiner Aufforderung nachkomme, hier meine persönliche Erfahrung in Stichworten.
Heirat mit Thailady in Deutschland (Standesamt)
Wohnen zusammen in D für 6 Jahre, dann Übersiedlung nach Th.
nach 2 Jahren einvernehmliche Scheidung in Th auf dem Amphoe, nicht vor dem Richter
Scheidung übersetzen lassen und beglaubigen auf der Botschaft
Übersendung aller Unterlagen zum Standesamt Berlin (Wilmersdorf?)
Bestätigung der Registrierung der Scheidung von dort.
Fertig.
Ich hoffe, damit habe ich deinem Wissensdurst genüge getan, Und damit ist das Thema für mich erledigt.
Wenn jemand, der wohl selbst nicht betroffen ist, diesen Ablauf anzweifelt: Bitteschön, up to him.
 
        #25  

Member

@rudi1949 Ich habe keine Weisheiten (bitte sachlich bleiben) sondern umfangreiche Erfahrungen durch 40 Jahre Thailand und eigene Scheidung.Wenn es bei dir so gelaufen ist und deine Frau auf Unterhalt verzichtet hat und Versorgungsausgleich, herzlichen Glückwunsch.

Ihr habt bei Scheidung schon Thailand gewohnt und somit erklärt sich alles. Warum schreibst du es nicht sofort damit man deinen Fall gleich einschätzen kann ? Es gehören doch alle Fakten gleich auf den Tisch.
 
        #26  

Member

Member hat gesagt:
Bitteschön, up to him.
also wars doch nur ein Missverständnis, weil wir von einer falschen Ausgangslage ausgegangen sind. Must ja deshalb nicht beleidigt sein, zumal Dein Fall ja wirklich ganz interessant ist für andere!
 
        #27  

Member

Warum habe ich die Heirat in Deutschland registrieren lassen? Tja ich weiß es auch nicht so recht.
Hab mir halt gedacht wenn man mal Kinder hätte würde das irgendwelche Vorteile bringen.

@Mickey_Blue - nein ;)
 
        #28  

Member

Witwenrente gibts erst nach der Registrierung in Deutschland.;)
 
        #29  

Member

Member hat gesagt:
Witwenrente gibts erst nach der Registrierung in Deutschland.;)
Naja.......der Göttergatte sollte dann schon auch noch ableben....:skip:
Und dann wird noch unterschieden zwischen Kleiner und Grosser Witwenrente,
wichtig ist auch noch wie alt die Witwe beim Tod des Gatten ist und natürlich ob Kinder zu erziehen sind.
 
        #30  

Member

Alles richtig oder allgemein bekannt. Aber ohne Registrierung gibt es erst mal gar nichts.
 
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