Eine Frage zu meiner Thai Scheidung

  • Ersteller
        #31  

Member

Member hat gesagt:
Naja.......der Göttergatte sollte dann schon auch noch ableben....:skip:
Und dann wird noch unterschieden zwischen Kleiner und Grosser Witwenrente,
wichtig ist auch noch wie alt die Witwe beim Tod des Gatten ist und natürlich ob Kinder zu erziehen sind.
Kleine und Große Witwenrente? Wo ist der Unterschied?
 
        #32  

Member

Member hat gesagt:
Kleine und Große Witwenrente? Wo ist der Unterschied?
Hier:Deutsche Rentenversicherung - Renten an Hinterbliebene

Die kleine Witwenrente entspricht einem Viertel der Rente, die dem Verstorbenen zustand oder zugestanden hätte. Anspruch haben Sie, wenn

  • Sie mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes verheiratet waren,
  • Sie nicht wieder geheiratet haben und
  • Ihr verstorbener Partner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hatte.
Die große Witwenrente beträgt 60 Prozent der Rente Ihres verstorbenen Gatten. Sie können diese Rente erhalten, wenn Ihr verstorbener Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (Mindestversicherungszeit) erfüllt, sie vorzeitig erfüllt ist (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) oder er bereits eine Rente bezogen hat. Außerdem dürfen Sie nicht wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben.

(Ich dachte ja, das sei "Allgemein bekannt")

Kleine Witwenrente
Sind die Voraussetzungen für die große Rente nicht erfüllt, kommt die kleine Rentenvariante in Betracht, etwa wenn der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes im Jahr 2015 jünger als 45 Jahre und 4 Monate alt ist. Auch hier verschieben sich die Altersgrenzen jährlich um einen Monat.

Nach neuem Recht zahlt die Rentenversicherung die kleine Witwenrente zeitlich befristet, in der Regel nur in den ersten zwei Jahren nach dem Tod des Partners.

(Na das sind doch tolle Leistungen für das einbezahlte Geld in die Deutsche RV)
 
Zuletzt bearbeitet:
        #33  

Member

Danke,war mich nicht bekannt,habe mich aber auch noch nie mit dem Thema beschäftigt.
 
        #34  

Member

Das ist ja das Schlimme, die meisten meinen...jaja....die Witwe ist ja versorgt.Und wenns dann darum geht, gibt's das böse Erwachen.
Eine junge Witwe.....35 Jahre alt....bekommt vom Rentenanspruch ihres zu früh verblichenen Normalverdieners (50 Jahre altgeworden) ganze 25% und (wenn keine Kinder da sind)das auch nur 2 Jahre lang.
Hat der bis 50 Jahre überhaupt einen Anspruch von 1000 bis 1200 Euro aufgebaut gibt's lächerliche 250 bis 300 Euro/Monat.
Mit Kind gäbe es ca. 600.- plus Waisenrente.
Heiraten darf sie nicht wieder sonst verliert sie diesen Witwen-Rentenanspruch.
Der Staat sagt halt, die ist ja noch jung und kann wieder arbeiten gehen.
Aber jetzt wird's OT.
 
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