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Hallo,
wenn ich eine thailändische Frau nach meinem Urlaub mitnehmen möchte braucht sie ja verschiedene papiere. Und ich benötige ja diese Verpflichtungserklärung des Einladers.
Da ich meinen 1.Wohnsitz ja in Deutschland habe müsste ich ja diese Erklärung bei meinem Ausländeramt beantragen.
Frage: wenn ich nun in der deutschen Botschaft in bangkok bin, kann ich diese erklärung dort beantragen und akzeptiert die Botschaft dies. Oder muss ich in deutschland vor abreise eine Erklärung beantragen, obwohl ich ja den Namen der thailänderin noch nicht weis.
Weiss da jemand bescheid?
Gruss
welke
wenn ich eine thailändische Frau nach meinem Urlaub mitnehmen möchte braucht sie ja verschiedene papiere. Und ich benötige ja diese Verpflichtungserklärung des Einladers.
Da ich meinen 1.Wohnsitz ja in Deutschland habe müsste ich ja diese Erklärung bei meinem Ausländeramt beantragen.
Frage: wenn ich nun in der deutschen Botschaft in bangkok bin, kann ich diese erklärung dort beantragen und akzeptiert die Botschaft dies. Oder muss ich in deutschland vor abreise eine Erklärung beantragen, obwohl ich ja den Namen der thailänderin noch nicht weis.
Weiss da jemand bescheid?
Gruss
welke