Member
Member hat gesagt:oder gelten Fluggastrechte nur in Europa?
Das ist zwar Alles OT, aber:
Die EU-Fluggastrechte gelten:
- Flüge innerhalb der EU, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
- Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
- Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
Ist der Flug verspätet:
Verspätet sich der Abflug, haben Sie je nach Dauer der Verspätung und der Flugstreckenlänge Anspruch auf Unterstützung, Erstattung und Rückflug.Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort ankommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung es sei denn, die Verspätung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück.
Höhe der Entschädigung – Verspätung bei der Ankunft um mehr als 3 Stunden:
Betrag in EUR | Entfernung |
---|---|
250.- | Bis zu 1500 km |
400.- | Über 1500 km innerhalb der EU und zwischen 1500 km und 3500 km bei anderen Flügen |
600.- | Über 3500 km |
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: