Flugschnäppchen und Billigflüge

Eben gebucht
FRA BKK FRA
23.März bis 05. Mai
mit Oman ca. 2,5 Std. Xfer für 650,00 Euro
 
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Eine Kreditkarten-(Nach)zahlung wäre jedenfalls nicht authorisiert.
Bist du dir sicher, dass das fuer alle Kreditkarten so gilt?

Ich kann mich erinnern, dass ich bei der Reklamation einer KK-Belastung angeben musste, ob ich eine Leistung erhalten hatte und ob es dabei um eine wiederkehrende Belastung oder um eine Folgebelastung aufgrund der vorher bezahlten Dienstleistung ging. Letzteres haette die Bank nur direkt zurueckerstattet, wenn die urspruengliche Zahlung mehr als ein Jahr zurueckgelegen haette. In dem Fall waere von einer Belastung ohne erbrachte Leistung ausgegangen worden. Andernfalls wird das als eine Kontenbelastung fuer eine erbrachte Leistung betrachtet, wo es keine automatische Rueckerstattung gibt.

Vielleicht kann sich da mal ein KK-Fachmann zu aeussern.
 
Bist du dir sicher, dass das fuer alle Kreditkarten so gilt?

Ich kann mich erinnern, dass ich bei der Reklamation einer KK-Belastung angeben musste, ob ich eine Leistung erhalten hatte ..
genau, "keine Leistung erhalten". Wozu bestätigt man bei einer Kartenzahlung einen bestimmten Betrag mit 3D-Secure o.ä., wenn sich die Airline anschliessend an der KK frei bedienen darf? Lufthansa hat vor Jahren mal versucht, einen Passagier, der vorsätzlich das letzte Segment ausgelassen hatte, zu verklagen und ist jämmerlich vor Gericht gescheitert.
 
Eben gebucht
FRA BKK FRA
23.März bis 05. Mai
mit Oman ca. 2,5 Std. Xfer für 650,00 Euro
Hi maliwan, auf welcher Seite hast du gebucht für diesen Preis? Bin auch gerade dabei zu suchen FRA BKK FRA in der Zeit. Aber für diesen Preis habe ich leider nichts passendes gefunden =(.
 
So ist das auch richtig.Man darf nur nicht den ersten Flug nicht antreten und den connection ,also den zweiten oder dritten....etc.Flug nehmen wollen.Dann wird das Ticket gevoided,da du ja nicht den Zubringerflug genommen hast und somit nicht vor Ort bist oder sein kannst.Das ist dann wie no show.
 
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Wozu bestätigt man bei einer Kartenzahlung einen bestimmten Betrag mit 3D-Secure o.ä., wenn sich die Airline anschliessend an der KK frei bedienen darf?
Man bestaetigt damit einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen zu haben. Da solche Vertraege Folgekosten beinhalten koennen, werden Folgebelastungen von einigen KK-Companies auch ohne wiederholte 3D-Secure Absicherung akzeptiert. Zum Beispiel musste ich eine Autoreservierung beim ersten Mal mit Visa-Secure bestaetigen, eine spaetere Umbuchung selbst zu einem hoeheren Preis aber nicht mehr. Mit dem ersten Kauf habe ich quasi Folgebelastungen von der Firma "vorsorglich mitbestaetigt". Manchmal kann man waehlen, ob man das so will. Manchmal wird das stillschweigend angenommen.

Ich will auch gar nicht diskutieren, ob das so in Ordnung ist. Ich weiss nur, dass einige KK-Firmen so operieren. Deshalb ist der Hinweis "die Folgebelastung ist nicht authorisiert" nach meiner Meinung irrefuehrend. Das gaukelt eine Sicherheit vor, die so nicht existiert. Solche Dispute werden nicht durch die KK-Firmen abgewickelt. Die landen auch mal vor Gericht, wo entschieden wird, ob der abgeschlossene Vertrag eine Folgebelastung rechtfertigt. Ob die Folgebelastung noch mal getrennt authorisiert wurde, ist da meist zweitrangig.
 
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Man bestaetigt damit einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen zu haben. Da solche Vertraege Folgekosten beinhalten koennen, werden Folgebelastungen von einigen KK-Companies auch ohne wiederholte 3D-Secure Absicherung akzeptiert. Zum Beispiel musste ich eine Autoreservierung beim ersten Mal mit Visa-Secure bestaetigen, eine spaetere Umbuchung selbst zu einem hoeheren Preis aber nicht mehr. Mit dem ersten Kauf habe ich quasi Folgebelastungen von der Firma "vorsorglich mitbestaetigt". Manchmal kann man waehlen, ob man das so will. Manchmal wird das stillschweigend angenommen.

Ich will auch gar nicht diskutieren, ob das so in Ordnung ist. Ich weiss nur, dass einige KK-Firmen so operieren. Deshalb ist der Hinweis "die Folgebelastung ist nicht authorisiert" nach meiner Meinung irrefuehrend. Das gaukelt eine Sicherheit vor, die so nicht existiert. Solche Dispute werden nicht durch die KK-Firmen abgewickelt. Die landen auch mal vor Gericht, wo entschieden wird, ob der abgeschlossene Vertrag eine Folgebelastung rechtfertigt. Ob die Folgebelastung noch mal getrennt authorisiert wurde, ist da meist zweitrangig.
Die würden vor keinen deutschen Gericht gegen einen Verbraucher mit solchen Bedingungen durchkommen, da es sich um eine "überraschende Klausel" handelt.

Übrigens kann man Folgebelastungen mit der Verwendung einer "Wegwerfkreditkarte" aus dem Weg gehen, wie es die z.B. bei Revolut gibt.
 
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So ist das auch richtig.Man darf nur nicht den ersten Flug nicht antreten und den connection ,also den zweiten oder dritten....etc.Flug nehmen wollen.Dann wird das Ticket gevoided,da du ja nicht den Zubringerflug genommen hast und somit nicht vor Ort bist oder sein kannst.Das ist dann wie no show.
Letzten Flug verfallen lassen: Lufthansa fordert 2.100€ und verliert vor Gericht
Es gab mal ein Urteil bzw Rückzug der Berufung durch LH, dass keine Nachforderung erhoben werden kann/soll. Bin jetzt allerdings nicht a jour, ob es mittlerweile wieder mal einen Rechtsstreit gab.
 
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Falls jemand im März 2023 von München nach Bangkok fliegen möchte, gibt es auf der Saudia.com-Seite
einen ganz guten Preis für den 15.03. bis 25.03. für 412 € inkl. 23 kg (Hinflug sogar 2x 23 kg).

Leider gerade erst gesehen liegt der Haken wohl beim Rückflug mit 30h Aufenthalt in Riyadh. Somit evtl. nur für Leute interessant, die sich noch Riyadh anschauen wollen und auch notwendiges kostenpflichtiges Visum ... on arrival bezahlen.
Maschine kommt wohl 03:30 am an und man fliegt am nächsten Tag 10:00 am weiter nach München.
Visum bei Einreise inkl. Krankenversicherung kosten wohl 480 SAR ... ca. 118 € und gilt ein Jahr inkl. mehrfache Einreise.

Anhang anzeigen Screenshot_20230205_123429.jpg
 
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