Bist du dir sicher, dass das fuer alle Kreditkarten so gilt?Member hat gesagt:Eine Kreditkarten-(Nach)zahlung wäre jedenfalls nicht authorisiert.
genau, "keine Leistung erhalten". Wozu bestätigt man bei einer Kartenzahlung einen bestimmten Betrag mit 3D-Secure o.ä., wenn sich die Airline anschliessend an der KK frei bedienen darf? Lufthansa hat vor Jahren mal versucht, einen Passagier, der vorsätzlich das letzte Segment ausgelassen hatte, zu verklagen und ist jämmerlich vor Gericht gescheitert.Member hat gesagt:Bist du dir sicher, dass das fuer alle Kreditkarten so gilt?
Ich kann mich erinnern, dass ich bei der Reklamation einer KK-Belastung angeben musste, ob ich eine Leistung erhalten hatte ..
Hi maliwan, auf welcher Seite hast du gebucht für diesen Preis? Bin auch gerade dabei zu suchen FRA BKK FRA in der Zeit. Aber für diesen Preis habe ich leider nichts passendes gefunden =(.Member hat gesagt:Eben gebucht
FRA BKK FRA
23.März bis 05. Mai
mit Oman ca. 2,5 Std. Xfer für 650,00 Euro
Man bestaetigt damit einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen zu haben. Da solche Vertraege Folgekosten beinhalten koennen, werden Folgebelastungen von einigen KK-Companies auch ohne wiederholte 3D-Secure Absicherung akzeptiert. Zum Beispiel musste ich eine Autoreservierung beim ersten Mal mit Visa-Secure bestaetigen, eine spaetere Umbuchung selbst zu einem hoeheren Preis aber nicht mehr. Mit dem ersten Kauf habe ich quasi Folgebelastungen von der Firma "vorsorglich mitbestaetigt". Manchmal kann man waehlen, ob man das so will. Manchmal wird das stillschweigend angenommen.Member hat gesagt:Wozu bestätigt man bei einer Kartenzahlung einen bestimmten Betrag mit 3D-Secure o.ä., wenn sich die Airline anschliessend an der KK frei bedienen darf?
Bei Cheap Tickets.....Member hat gesagt:Hi maliwan, auf welcher Seite hast du gebucht für diesen Preis? Bin auch gerade dabei zu suchen FRA BKK FRA in der Zeit. Aber für diesen Preis habe ich leider nichts passendes gefunden =(.
Die würden vor keinen deutschen Gericht gegen einen Verbraucher mit solchen Bedingungen durchkommen, da es sich um eine "überraschende Klausel" handelt.Member hat gesagt:Man bestaetigt damit einen Vertrag mit der Firma abgeschlossen zu haben. Da solche Vertraege Folgekosten beinhalten koennen, werden Folgebelastungen von einigen KK-Companies auch ohne wiederholte 3D-Secure Absicherung akzeptiert. Zum Beispiel musste ich eine Autoreservierung beim ersten Mal mit Visa-Secure bestaetigen, eine spaetere Umbuchung selbst zu einem hoeheren Preis aber nicht mehr. Mit dem ersten Kauf habe ich quasi Folgebelastungen von der Firma "vorsorglich mitbestaetigt". Manchmal kann man waehlen, ob man das so will. Manchmal wird das stillschweigend angenommen.
Ich will auch gar nicht diskutieren, ob das so in Ordnung ist. Ich weiss nur, dass einige KK-Firmen so operieren. Deshalb ist der Hinweis "die Folgebelastung ist nicht authorisiert" nach meiner Meinung irrefuehrend. Das gaukelt eine Sicherheit vor, die so nicht existiert. Solche Dispute werden nicht durch die KK-Firmen abgewickelt. Die landen auch mal vor Gericht, wo entschieden wird, ob der abgeschlossene Vertrag eine Folgebelastung rechtfertigt. Ob die Folgebelastung noch mal getrennt authorisiert wurde, ist da meist zweitrangig.
Letzten Flug verfallen lassen: Lufthansa fordert 2.100€ und verliert vor GerichtMember hat gesagt:So ist das auch richtig.Man darf nur nicht den ersten Flug nicht antreten und den connection ,also den zweiten oder dritten....etc.Flug nehmen wollen.Dann wird das Ticket gevoided,da du ja nicht den Zubringerflug genommen hast und somit nicht vor Ort bist oder sein kannst.Das ist dann wie no show.