Flugverspätungen

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        #11  

Member

Mein spezieller freund Redchili hat vor einem oder doch schon zwei jahren als der putsch war in dubai ein ähnliches ding erlebt.
aus Politischen gründen startete die maschien halt nicht richtung dubai und er wurde für 24 std in einem hotel untergebracht.
Nach zwei briefen in denen die EK sich partout weigerte ihn zu entschädigen setzte er ein letztes Schreiben auf an herr Hesselbart(europachef der ek)persönlich und er bekam ein kostenloses upgrade in die business beim nächsten flug.
Das Gesetz zur Entschädigung gibt es zwar aber es existiert leider nur aufm Papier.die meisten airlines werden sich darauf berufen das es ein flug einer nichteuropäischen airline war.
 
        #12  

Member

Member hat gesagt:
..........
Das Gesetz zur Entschädigung gibt es zwar aber es existiert leider nur aufm Papier.die meisten airlines werden sich darauf berufen das es ein flug einer nichteuropäischen airline war.


Mumpitz, denn:


die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (früher: 295/91) einen unmittelbaren, pauschalen Anspruch gegen die Airline - mindestens wenn sie von einem Flughafen der EU abfliegt oder es sich um eine EU-Airline handelt (Art. 3 der VO). Der Anspruch ist pauschal gestaffelt: bei Flügen bis 1.500 km und Verspätung mindesten 2 h (pauschal € 250.-), bei innergemeinschaftl. Flügen von mehr als 1.500 km und allen anderen Flügen mit Entfernung 1500 -3000 km Delay 3 h (€ 400.-) und allen anderen Flügen Delay 4 h € 600.- und zwar ohne weiteres Verschulden der Airline. Siehe im einzelnen zu den Voraussetzungen:

ungültiger Link entfernt.

@ sausa: fuer den Haertefall:
Rechtsanwältin Wibke Schöpper,Elligersweg 11, 22307 Hamburg, 040-63649737, Fax: 040-41186797
Rechtsanwältin Wibke Schöpper, Hamburg, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Vertragsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Reiserecht, Kaufrecht.

ciao

abstinent
 
        #13  

Member

Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
..........
Das Gesetz zur Entschädigung gibt es zwar aber es existiert leider nur aufm Papier.die meisten airlines werden sich darauf berufen das es ein flug einer nichteuropäischen airline war.


Mumpitz, denn:


die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (früher: 295/91) einen unmittelbaren, pauschalen Anspruch gegen die Airline - mindestens wenn sie von einem Flughafen der EU abfliegt oder es sich um eine EU-Airline handelt (Art. 3 der VO). Der Anspruch ist pauschal gestaffelt: bei Flügen bis 1.500 km und Verspätung mindesten 2 h (pauschal € 250.-), bei innergemeinschaftl. Flügen von mehr als 1.500 km und allen anderen Flügen mit Entfernung 1500 -3000 km Delay 3 h (€ 400.-) und allen anderen Flügen Delay 4 h € 600.- und zwar ohne weiteres Verschulden der Airline. Siehe im einzelnen zu den Voraussetzungen:

ungültiger Link entfernt.

@ sausa: fuer den Haertefall:
Rechtsanwältin Wibke Schöpper,Elligersweg 11, 22307 Hamburg, 040-63649737, Fax: 040-41186797
Rechtsanwältin Wibke Schöpper, Hamburg, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Vertragsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Reiserecht, Kaufrecht.

ciao

abstinent


Das stimmt ist Mumpitz..... aber nur der Teil mit nicht Europ Airline ....
Denne bei Naturkat.. Orkan usw und zb Krieg oder in diesem Fall nen Putsch ...brauch eine Airline nicht unbedingt zahlen ....


Ansonsten muessen sich alle Airlines die in Europa landen und Abfliegen sich an das Endschädigungs Gesetz halten :yes:
Wie gesagt eigendlich muesste an jeden Schalter ein Flyer/Infoblatt zu finden sein wo die Rechte und Pflichten drin stehen ....


MfG und viel Glueck
 
        #14  

Member

@ Nok

Du irrst dich, es gab keinen Putsch oder Putschversuch in Dubai, die Maschine war im Arsch :D - techn. Defekt & Nachtflugverbot in D = 1 Tag Verspaetung.

ciao

abstinent
 
        #15  

Member

Absti ich meine das jetzt vom Red Chili , soll ja laut Ihm der grund gewesen sein warum Er in Dubai warten musste ....Er hat ja die ersten Ablehnungsbescheide auch im Forum Veröffentlicht ...und die haben wuerklich alles auf den Putsch geschoben..... :yes:


MfG
 
        #16  

Member

Ja, war aber ja ganz offensichtlich ne dumme Ausrede, warum sollte ausgerechnet Emirates die einzige Airline sein die da nicht landet.
Ging auch auch keine direkte Bedrohung von dem Putsch aus.
Da wurde einfach ein Grund vorgeschoben um sich evtl. um ein paar Euro Entschädigung zu drücken.
Bei mir haben sie es aufs Wetter geschoben, waren aber wohl auch nur Emiratesangestellte die zu dem Datum irgendwo schlechtes Wetter hatten.
Ich kenne das auch so wie Absti das geschrieben hat, und wäre mir das passiert was Sausa passiert ist hätte ich da auch einiges mehr rausgeholt, aber von BKK nach Dubai hatte ich da kaum Chancen.
 
        #17  

Member

Ja ich meine ja nicht das Es der Wurkliche Grund war.... sondern das Sie diesen Grund vorgechoben haben um nicht Zahlen zu muessen :wink0:

Ist wuerklich so bei Verspätungen wegen zb schlechten Wetter, Orkan ..Erdbeben ...bei zb Krieg ,Putsch ..unklare Politische Verhältnisse ..usw sind Airlines einfach nicht Verpflichtet Geld zu Zahlen ...gibt bei Uns auf jeden Airport nen Flyer wo man das alles Nach lesen kann :yes:
 
        #18  

Member

Dann klag mal gegen eine nichteuropäische airline.ich habs versucht und wurde auf das reiserecht des jeweiligen landes hingewiesen.ist zwar schon ein paar jahre her aber auch damals gabs ein gesetz was zwar noch nicht so scharf war aber es fand auch anwendung.
 
        #19  

Member

Nun hab ich die Antwort von Emirates.

Sie bieten mir für meine Unannehmlichkeiten 600 Euronen Entschädigung an.
Ich denke mal das ich damit zufrieden sein kann :yes:.



cu Sausa
 
        #20  

Member

Siehste hat sich ja gelohnt :hehe: Und totaler Blödsinn das die FlugGS aus Europa kommen muss um sein recht zu bekommen ...alle die in Europa Passagiere befördern von /nach oder durch muessen sich dran halten..
Scheisse hoffe das ich das nächste mal auch ne Verspätung habe :mrgreen:


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