Kenia-Frage Frau geschwängert

  • Ersteller
        #81  

Member

dass er der biologische Vater ist glaube ich erst nach einem DNA Test, da er das kategorisch ablehnt und nun auch einen anderen Thread aufgemacht hat, in dem er darum bat nicht über die Vaterschaft zu diskutieren sagt schon alles.

Sorry total LKS und verblendet.

Er ist jetzt schon verknallt in die Twins, wie schön wird das werden, wenn er irgendwann mal erfährt, dass er nun doch nicht der biologische Vater ist...
 
        #82  

Member

Member hat gesagt:
Es kann sein, dass Deine Thaifrau versucht einen "Gesichtsverlust" zu vermeiden. Unter Thaidamen stehen jene, die ihren Mann an eine andere verloren haben, nicht gut da. Nach dem Motto: "Die kann noch nicht einmal Ihren Mann halten...."
Das ist auf jeden Fall ein Punkt. Sie war ziemlich sauer, dass ich anderen davon erzählt habe. Wollte wissen, ob ich mich nicht schäme und wie die Leute reagiert haben. Da bis jetzt alle Verständnis für mein tun hatten, hat sie das Gefühl, dass sie auf "Meiner Seite" sind.

Member hat gesagt:
Vielleicht war das aber von deiner Seite volle Absicht, um deiner Frau eins auszuwischen.
Das bestimmt nicht. Sie tut mir ehrlich leid.

Member hat gesagt:
sorry aber auf den Gedanken dass ein anderer Weißer der Vater der Zwillinge sein kann, bist du scheinbar gar nicht gekommen
Hab ich doch geschrieben, die Möglichkeit besteht, ich halte es nur für sehr unwahrscheinlich. Übrigens ist die Wahrscheinlichkeit bei jeden Kind das ihr in DACH geboren wird deutlich größer, dass ein anderer Weißer der Vater ist. Hier laufen ja schließlich deutlich mehr davon rum. Ich weiß, dass viele Forenkollegen Kinder hier haben, haben die alle einen DNA-Test gemacht?
Natürlich würde ein Test die absolute Sicherheit geben. Ich kann auch einfach ein Haar der Kinder nehmen und alleine, ohne das meine Freundin die Möglichkeit hätte, die Mitarbeiter zu manipulieren, zu einem Labor gehen. Ich denke sie hätte noch nicht einmal was dagegen. Vielleicht mach ich es ja noch. Aber Na-do hat recht. Ich bin total verknallt in meine Freundin und meine Kinder und würde es vielleicht tatsächlich auch nicht wissen wollen.

Member hat gesagt:
Hiermit Interesse bekundet. 🙂
Bitte sehr:)

 
        #83  

Member

Ich antworte mal hier, und nicht im anderen thread:

Dass der Vater der Jungs "akzeptiert" hat, dass die Jungs jetzt bei der Mutter sind, ist doch klar: Der reiche Mzungu zahlt jetzt nicht nur für das Mädel, die Zwillinge, die vielleicht nicht von ihm sind, plus die zwei Jungs, die sicher nicht von ihm sind.

Ob das, was man dir da so erzählt über den Vater der Jungs etc. alles wirklich so war - who knows, du sprichst die Sprache nicht, kennst die Kultur fast gar nicht, hast keine Kontakte im Umfeld, die dir bestätigen oder widerlegen könnten, was und wie da früher gelaufen ist. => Man kann dir sonst was erzählen, was eben ein gutes Bild abgibt und dazu führt, dass du jetzt für 5 Personen zusätzlich zu Dir selber und deiner Frau zahlst....

Ich kann mir durchaus vorstellen für eine Frau und vielleicht 1 mitgebrachtes Kind zu zahlen, WENN die Beziehung stimmt, und solange sie stimmt. In deiner Situation stimmt sie nicht, da ist so vieles UNKLAR.

Mache diskret einen Vaterschaftstest um zu wissen, was los ist. Nicht darüber reden.
Schütze dich jetzt davor, dass Deine Ehefrau es auf einmal anders sieht und sich scheiden lässt und versucht rauszuholen was geht.
Mache das diskret, dann kannst Du Dich ja immer noch weiterhin lieb um all diese Personen kümmern, so lange du das moechtest
 
        #84  

Member

Member hat gesagt:
Mache diskret einen Vaterschaftstest um zu wissen, was los ist. Nicht darüber reden.
Schütze dich jetzt davor, dass Deine Ehefrau es auf einmal anders sieht und sich scheiden lässt und versucht rauszuholen was geht.
Mache das diskret, dann kannst Du Dich ja immer noch weiterhin lieb um all diese Personen kümmern, so lange du das moechtest
Das sehe ich auch so. Meines Wissens kann man eine Vaterschaft im ersten Jahr nach Kenntnis ueber den Nachwuchs anfechten. Tut man es nicht innerhalb dieser Zeitspanne, dann ist man zu Unterhalt verpflichtet, selbst wenn ein spaeterer Vaterschaftstest einen als Vater ausschliesst. Das laesst sich auch von Afrika aus einklagen. Soweit mein Verstaendnis der Rechtslage.

Deshalb ist es besser einen Vaterschaftstest zu machen, die Vaterschaft anzufechten, selbst wenn man die Beziehung aufrechterhalten will. Da muss man dann Klartext reden, sonst begibt man sich in ein sehr langfristiges finanzielles Risiko.
 
        #85  

Member

Die Frage ist eher, ob die Vaterschaft "offiziell" anerkannt wurde. wenn dem so ist, ist man auch zu Unterhalt verpflichtet.
Wenn nicht, besteht auch keine Verpflichtung. Was aber heisst, wenn die Mutter einen Vater angibt, kann dieser die Vaterschaft anerkennen, wenn er dies nicht tut, wird die Vaterschaft ggf. gerichtlich festgestellt.
 
        #86  

Member

wenn die Vaterschaft anerkannt ist, ist das Kind Deutsch, dann kann die Mutter mit dem Kind nach Deutschland, hier bleiben so lange sie will, die anderen Kids nachholen, fuer alle vom Staat unterstuetzung fuer alle bekommen (mehr als sie jemals in Kenia verdienen koennte), bzw vom Anerkenner groesszuegige Unterstuetzung fuer die Kinder nach Duesseldorfer Tabelle bekommen, plus de facto unbegrenzt Betreuungsunterhalt vom Vater, der alleine bis zu 3/7 seines im schlimmstenfall "fiktiven Einkommens" (also was er verdienen "könnte") ausmacht.
Plus dann evtl die Scheidung von der Ehefrau, die dann mit ihrem Reibach nach Thailand zurueckgeht.

Wir sind gespannt wie's ausgeht, ich fühle mich wie ein Zuschauer beim Gladiatorenspiel; bis jetzt ist die Löwenpforte noch nicht hochgegangen.
:bang:
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Das sehe ich auch so. Meines Wissens kann man eine Vaterschaft im ersten Jahr nach Kenntnis ueber den Nachwuchs anfechten. Tut man es nicht innerhalb dieser Zeitspanne, dann ist man zu Unterhalt verpflichtet, selbst wenn ein spaeterer Vaterschaftstest einen als Vater ausschliesst. Das laesst sich auch von Afrika aus einklagen. Soweit mein Verstaendnis der Rechtslage.

Deshalb ist es besser einen Vaterschaftstest zu machen, die Vaterschaft anzufechten, selbst wenn man die Beziehung aufrechterhalten will. Da muss man dann Klartext reden, sonst begibt man sich in ein sehr langfristiges finanzielles Risiko.
Das war leider Unsinn. Voraussetzung fuer eine Unterhaltsverpflichtung ist eine offiziell anerkannte Vaterschaft. Ohne diese Anerkennung geht man kein Risiko ein, wenn man nicht der leibliche Vater ist. Ein Recht des Kindes nach D zu kommen besteht erst, wenn von Staats wegen die Vaterschaft festgestellt wurde.
 
        #88  

Member

Member hat gesagt:
Das war leider Unsinn. Voraussetzung fuer eine Unterhaltsverpflichtung ist eine offiziell anerkannte Vaterschaft. Ohne diese Anerkennung geht man kein Risiko ein, wenn man nicht der leibliche Vater ist. Ein Recht des Kindes nach D zu kommen besteht erst, wenn von Staats wegen die Vaterschaft festgestellt wurde.
Vom deutschen Staats wegen oder vom kenianischen?

BAld wird Hannes die Vaterschaft anerkennen, das reicht doch auch
 
        #89  

Member

Member hat gesagt:
Vom deutschen Staats wegen oder vom kenianischen?

BAld wird Hannes die Vaterschaft anerkennen, das reicht doch auch
Von deutschem Staats wegen meinte ich.

Ich bin aber kein Experte in Vaterschaftsanerkennungsfragen, schon gar nicht bei unehelichen Beziehungen im Ausland.

Member hat gesagt:
BAld wird Hannes die Vaterschaft anerkennen, das reicht doch auch
Wofuer reicht das? Fuer Unterhaltsansprueche, die in D gegen ihn geltend gemacht werden koennen?
 
        #90  

Member

Wo ist das Problem? Er WILL doch der Vater sein.
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten