Thailändisch lernen

Freundin schwanger! Was ist zu tun?

        #71  

Member

Member hat gesagt:
Nein ! Ein unehelich geborenes Kind hat in Thailand den Nachnamen der Mutter zu bekommen. Das ist Thai recht ohne wenn und aber.
Sorry, auch das ist falsch.
 
        #73  

Member

Member hat gesagt:
Was ist denn nun richtig?
Wir wurden in Bangkok gefragt welchen Namen der Kleine bekommen soll. Wir haben uns für meinen Nachnamen entschieden.
Zu der Zeit war er thailändischer Staatsbürger, die deutsche kam erst später dazu.
 
        #74  

Member

Member hat gesagt:
Member hat gesagt:
Was ist denn nun richtig?
Wir wurden in Bangkok gefragt welchen Namen der Kleine bekommen soll. Wir haben uns für meinen Nachnamen entschieden.
Zu der Zeit war er thailändischer Staatsbürger, die deutsche kam erst später dazu.

Ich schrieb was Recht in Thailand ist. Das die Praxis sehr oft anders assieht hatte ich auch geschrieben. Übrigens kann der Name auf Antrag später berichtigt werden und das unehelich geborene Kind bekommt den Familiennamen der Mutter.

Eine weitere Diskussion darüber führe ich hier nicht, wer meint es nicht glaubt kann sich in Thailand z. B. bei einem RA oder einem leitenden Beamten eines Amphurs selbst schlau machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #75  

Member

Member hat gesagt:
Ich schrieb was Recht in Thailand ist.
Nein, du hast nur einen Part des Namensrechts geschrieben und behauptet das gelte oder wenn und aber. Das ist schlichtweg falsch.
Das hat auch nichts damit zu tun wie die Praxis aus sieht.
Richtig ist das ein uneheliches Kind in Thailand den Nachnamen der Mutter bekommt wenn keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
Bekennt sich der Vater zu dem Kind dann kann das Kind sehr wohl den Namen des Vaters tragen.
In meinem Fall waren die entsprechenden Papiere im Hospital erhältlich. Eine Hebamme hat sich um den Papierkram gekümmert. 2 Tage nach der Entbindung sind wir aufs Amt und dort wurde alles offiziell gemacht. Alles easy und Arbeitsaufwand für mich gleich Null. Kosten im unterm 3-stelligem Bathbereich.
Der TO scheint sich ja zu dem Kind bekennen zu wollen, von daher verwundern mich solche Aussagen von dir, oder hast du irgendeine Quelle das die Gesetze geändert wurden?
Uneheliches Kind = automatisch Namen der Mutter gehört ins Reich der Mythen, auch wenn es eine weitverbreitete Praxis ist. Das wird dir sicher gern ein RA in Thailand bestätigen.
 
        #76  

Member

Habe auch ein Kind mit einer Thai, nicht verheiratet, Kind wurde in Deutschland geboren.

Erkenne die Vaterschaft an, gib die Adresse deiner Eltern etc. für dei Ausländerbehörde an, dann kann Sie ab dem 5 Monat einreisen.

Melde Sie bei der Meldebhörde an,......mit dem 90 Tages Visa kann Sie dann auch ganz legal in die Schweiz zu Dir gehen
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten