Kenia Für einen deutschen Arbeitgeber 1–2 Monate aus Kenia arbeiten – ist das möglich?

Ich selbst war 20 Jahre lang in der ganzen Welt unterwegs. Meistens zwar nur kurzfristige Dienstreisen, aber auch schon mal mehr als einen oder zwei Monate. Ich weiß schon was das alleine für mich bedeutete, manchmal mit dem Visum und einem entsprechenden Einladungsschreiben vom Kunden etcpp. Aus Sicht des AG kenne ich das leider auch nicht. Ich kann nur sagen, dass ich mich mit meinem Cheffe sehr gut verstand und genau wusste, wenn ich zum Beispiel ein schönes Projekt irgendwo machen wollte, wie ich ihm das verkaufe.
Zudem er bei diesen Auslandsaufträgen keine „Green Dollars“ bekommen hat, die auf seinen Team Umsatz angerechnet wurden, sondern nur „Blue Dollars“ die zur Verrechnung dienten, so dass er auch mal jemanden aus diesem Lande einkaufen konnte der eben in einem anderen Fachgebiet Spezialist ist.
 
Naja, ich war auch selbst Jahrelang Arbeitgeber. Ich habe zwar keine meiner Mitarbeiter ins Ausland geschickt, aber ich kenne halt den Bürokratischen Aufwand, was auch ein Grund ist warum ich kein AG mehr bin.
Am Beispiel meines Nachbarn habe ich halt mit bekommen was für ein Zirkus das Thema ist.

Die richtige Frage ist doch wieviele derer die hier tolle Tipps geben selbst schon als Arbeitnehmer im Ausland gearbeitet haben oder wenigstens einen Schimmer welche Pflichten ein AG hat.
Ja, es ist ziemlich kompliziert das Thema. Das ist auch der Grund, warum viele AG nach Corona keine Workcation mehr zugelassen haben.

Kurz zur Steuerthematik:
Die 180-Tage Regelung hat hiermit zunächst wenig zu tun. Primär ist das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend. Und dort ist es in den meisten Fällen so, dass das Land das Besteuerungsrecht hat, indem die Arbeitsleistung erbracht wird und somit also Kenia. Der Arbeitslohn wird demnach zunächst in Kenia versteuert. Erst im zweiten Schritt kommt die 180-Tage Regelung zum tragen - also in welchem Land muss ich meine gesamnten Einkünfte versteuern. Das wäre dann wohl Deutschland. Die in Kenia gezahlte Lohnsteuer kann dann entweder darauf angerechnet werden oder die Einkünfte aus der Arbeitstätigkeit werden dann freigestellt, unterliegen dann aber der Steuerprogression. Das müsste man dann im DBA nachschauen.
 
Stichwort "Entsendung" ist doch bereits gefallen.

Die Berufsgenossenschaft wird genau pruefen, weshalb Du Malaria waehrend Deiner AZ bekommen hast...


Wer soll die 3500 Euro bezahlen? Du, oder der Arbeitgeber?
 
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