Kenia Für einen deutschen Arbeitgeber 1–2 Monate aus Kenia arbeiten – ist das möglich?

Ich selbst war 20 Jahre lang in der ganzen Welt unterwegs. Meistens zwar nur kurzfristige Dienstreisen, aber auch schon mal mehr als einen oder zwei Monate. Ich weiß schon was das alleine für mich bedeutete, manchmal mit dem Visum und einem entsprechenden Einladungsschreiben vom Kunden etcpp. Aus Sicht des AG kenne ich das leider auch nicht. Ich kann nur sagen, dass ich mich mit meinem Cheffe sehr gut verstand und genau wusste, wenn ich zum Beispiel ein schönes Projekt irgendwo machen wollte, wie ich ihm das verkaufe.
Zudem er bei diesen Auslandsaufträgen keine „Green Dollars“ bekommen hat, die auf seinen Team Umsatz angerechnet wurden, sondern nur „Blue Dollars“ die zur Verrechnung dienten, so dass er auch mal jemanden aus diesem Lande einkaufen konnte der eben in einem anderen Fachgebiet Spezialist ist.
 
Naja, ich war auch selbst Jahrelang Arbeitgeber. Ich habe zwar keine meiner Mitarbeiter ins Ausland geschickt, aber ich kenne halt den Bürokratischen Aufwand, was auch ein Grund ist warum ich kein AG mehr bin.
Am Beispiel meines Nachbarn habe ich halt mit bekommen was für ein Zirkus das Thema ist.

Die richtige Frage ist doch wieviele derer die hier tolle Tipps geben selbst schon als Arbeitnehmer im Ausland gearbeitet haben oder wenigstens einen Schimmer welche Pflichten ein AG hat.
Ja, es ist ziemlich kompliziert das Thema. Das ist auch der Grund, warum viele AG nach Corona keine Workcation mehr zugelassen haben.

Kurz zur Steuerthematik:
Die 180-Tage Regelung hat hiermit zunächst wenig zu tun. Primär ist das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend. Und dort ist es in den meisten Fällen so, dass das Land das Besteuerungsrecht hat, indem die Arbeitsleistung erbracht wird und somit also Kenia. Der Arbeitslohn wird demnach zunächst in Kenia versteuert. Erst im zweiten Schritt kommt die 180-Tage Regelung zum tragen - also in welchem Land muss ich meine gesamnten Einkünfte versteuern. Das wäre dann wohl Deutschland. Die in Kenia gezahlte Lohnsteuer kann dann entweder darauf angerechnet werden oder die Einkünfte aus der Arbeitstätigkeit werden dann freigestellt, unterliegen dann aber der Steuerprogression. Das müsste man dann im DBA nachschauen.
 
Stichwort "Entsendung" ist doch bereits gefallen.

Die Berufsgenossenschaft wird genau pruefen, weshalb Du Malaria waehrend Deiner AZ bekommen hast...


Wer soll die 3500 Euro bezahlen? Du, oder der Arbeitgeber?
 
Ungeachtet aller rechtlichen Voraussetzungen würde ich da auf eine Sache hinweisen wollen:
In Afrika fällt gern mal der Strom aus. Auch für einen ganzen Tag. Manche haben Generatoren, die dann angeworfen werden, wenn denn genug Sprit drin ist. Oder sie werden zu warm dass sie alle 2-3 Stunden zum abkühlen ausgeschaltet werden müssen.

Wenn Du online arbeitest wäre dann eine Solar Power Station mit Panels und einer StarLink Schüssel eine super Lösung. Das ist dann aber keine Lösung für 1000 Dollar mehr.

Muss jeder für sich entscheiden ob sich ggf. dieser Aufwand temporär lohnt.

In ca. 12 Wochen Arbeiten in Kenia habe ich zahlreiche Stromausfälle mitbekommen. Keiner war länger als die Akkulaufzeit von Handy oder Laptop. Mit einem Laptop-Ersatz-Akku (oder einer guten Powerbank) würde mir ein Stromausfall von > 24 Stunden keine Probleme bereiten. Die normalen wlan-Hotspots gehen bei Stromausfall nicht, aber 5G per Handy ist meist besser als die Hotspots, die es sonst so gibt. Von einer 1000€-Lösung bin ich weit weit weg. Im Zweifel würde ich mich aktuell vom nächsten Bodaboda zu irgendeinem Cafe mit Stromgenerator fahren lassen.

Die 183-Tage-Regelung bereitet mir gerade Kopfzerbrechen. DBA schön und gut, aber der Papierkram wäre mächtig.
 
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