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Bei Eheverträgen könnte man(n) unter Umständen SEIN Vermögen (zB. Eigentumswohnung, Sparguthaben) VOR der Hochzeit angeben....
Bei ALLEN Einkünften NACH der Heirat könnte es problematisch werden...(Eheverträge können als sittenwidrig angefochten werden...das stimmt).
Kenne auch einen Fall wo der Mann nach 10 Jahren Ehe; Unterhalt an seine (Thai) Frau zahlen sollte obwohl sie über ein eigenes Einkommen verfügte und die Ehe kinderlos blieb...(sie jobbte bei Mc. Donald).

Ihr Einkommen war einfach zu gering...es ging um einen monatl. Streitwert (Unterhalt) um 200 Euro/monatl.
Die Sache wurde dann außergerichtlich bereinigt...einmalige Abfindung von 10.000 Euro.
Der Unterhalt hätte geendet wenn sie wieder geheiratet hätte...oder eine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingegangen wäre...(oder einen besseren Job gefunden hätte

sawasdee frank69