Info Heiraten / Deutschkurs / Bestimmungen und Auflagen

  • Ersteller
        #142  

Member

der Familienstand wird doch nicht im Pass eingetragen??

Namensänderung macht Dänemark nicht, habt ihr die schon gemacht?
 
        #143  

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Member hat gesagt:
der Familienstand wird doch nicht im Pass eingetragen??

Namensänderung macht Dänemark nicht, habt ihr die schon gemacht?

Machen wir in D. Aus Ms wird Mrs im Pass soweit ich weiß.
 
        #147  

Member

Member hat gesagt:
Hast Du bzw. Deine Frau eine Anrede im Pass? Meine Frau nicht, nur das Geschlecht steht da: F

Sollte ich vielleicht mal nachschauen 555. Sie hatte mir erzählt, dass die Meldebehörde in Spanien, wo sie anzeigen muss, dass sie verheiratet ist, sich immer nach den Passeintragungen (Ms) richtet bezüglich Personenstand. Daher meine Annahme.
 
        #149  

Member

Member hat gesagt:
Gute Idee :D Dann hättest Du Dir vielleicht auch die Agentur erspart :D

555, nein, hatte nichts damt zu tun. Steht jedenfalls nicht mal in ihrem Aufenthaltstitel was von Ms. ....gibt also doch blöde Fragen :confused:
 
        #150  

Member

Ich möchte zu dem Thema etwas beisteuern.
1. Eine Heirat aus dem Ausland. kann in Deutschland nur anerkannt werden, wenn Diese deutschem Recht nicht grob widerspricht, und in dem Land gültig geschlossen wurde. Die Papiere also in Ordnung sind. Eine, auch im Ursprungsland geschlossene Ehe, kann nicht anerkannt werden, wenn ein Partner unter 16J ist, die Ehe unter Zwang erfolgt ist usw. auch dann nicht, wenn das in dem Land legal ist.
2. Eine Scheinehe ist nicht Strafbar. Strafbar ist es daraus Vorteile zu ziehen. Vorteile können eine Aufenthaltserlaubnis sein, Steuervorteile, Arbeit usw.
3. Das Ausländerrecht ist Bundesrecht . Die Länder haben teilweise unterschiedliche Ausführungsbestimmungen.
4.Die ganzen Prüfungen dienen dazu, Scheinehen zu erschweren.
5. Es ist falsch, dass ein Drittstaatler grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung braucht. Er braucht sie nur, wenn er die Reise nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Jedes Konsulat hat dafür eigene Regeln, die man erfragen kann.
6. Der Gesetzgeber hat die VE eingeführt, damit einen Verwandte und Freunde besuchen können, die sonst nie ein Visum bekommen würden. Kann man nachweisen, dass man die Pers. gut kennt ist das Visum normalerweise kein Problem. Aber: Der Gesetzgeber möchte Straftaten verhindern (Gefahrenabwehr).
Straftaten sind z.B illegaler Aufenthalt, Arbeit.Arbeit ist all das, wofür üblicherweise Geld gezahlt wird, auch wenn in dem Falle keines gezahlt wird.
Darunter fällt auch Hausarbeit.
7.Es ist sinnlos zum Konsulat zu gehen, wenn nicht alle Papiere vorhanden sind. Kommt leider oft vor. Die Ortskräfte entscheiden nicht über das Visum. Aber geben eine Einschätzung, ob die Pers.sich im Klaren ist was sie tut. Es kommt vor, dass das Mädel sagt, einen Schorsch in Frankfurt heiraten zu wollen, in den Papieren aber von einem Dieter aus HH die Rede ist.
8.Aus einer Ehe kann nur dann eine Aufenthaltserlaubnis abgeleitet werden, wenn die Ehe gültig ist. Bedeutet Papiere in Ordnung sind und die Ehe freiwilliug war UND!!! 2 Menschen füreinander dasein und einstehen wollen. Und letzteres wird oft bestritten. Dafür giibt es dann die Befragungen bei der AB und beim Konsulat.
9. Wird eine Ehe in einem Drittstaat (nicht Wonsitz Frau oder Mann) geschlossen, um das Visum zur Eheschliessung oder Familenzusammenführung zu umgehen, muss keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden..
10. Es ist sinnvoll das Mädel zu einem Besuch einzuladen und Ihr ein Begleitschreiben mitzugeben. Darin beschreibt man, woher man sie kennt, und warum man sie einladen möchte. Diese muss das Konsulat annehmen.
10.Hat man ein gem. Kind.und einer ist deutsch ist das Kind auch deutsch. Ist das Kind minderjährig, beantragt das Kind das Visum für die Mutter, über den Erziehungsberechtigten. Da das Kindeswohl vorgeht, kann das Visum nur in Ausnahmefälllen abgelehnt werden. Wenn der BRD schwerer Schaden droht.
11. Ist die Frau da, stellt man sie der AB vor. Geht mit Ihr hin und bittet um Vorabzustimmung. Diese wird normalerweise auch erteilt. Wird sie nicht erteilt , redet man mit dem Sachbearbeiter über die Gründe und raumt sie aus. Gibt die AB die Vorabzustimmung nicht, dann wird sie auch später nicht zustimmen.
Gut ist wenn das Mädel schon A1 deutsch kann und mit dem Sachbearbeiter einfache Sätze kommunizieren kann. Gibt es die Vorabzustimmung kann das Visum vom Konsulat nur noch bei falschen Papieren abgelehnt werden, oder das Mädel stellt sich sehr dumm an.
12: Entscheider auf Konsulaten bekommen keinen Orgasmus, weil Diese Visa ablehnen. Es hilft remonstrieren. .Und die waren Gründe erfragen. Spätestens beim Remonstrieren werden diese begründet. Braucht man um beim VG Berlin zu klagen. Diese Gründe sollte man ausräumen.
13. Ein Shengen Visum muss in dem Land beantragt werden ,welches Hauptreiseziel ist. Ist das unklar, weil man herumreist, dort wo man sich am längsten aufhalten möchte. Ist auch das unklar dort wo man einreist. Alles Andere ist strafbar. Illegaler Aufenthalt und kann zur Einreiseverweigerung führen.
14. Kennt man die Pers. die man einläd, und erfüllt man die Vorraussetzungen für eine VE bekommt das Girl auch das Visum. Aber viele Ablehnungen sind im Mann begründet und werden bei Erteilung der VE dem Konsulat mitgeteilt und deswegen das Visum abgelehnt. Gründe können Mehrfacheinlader, Vorstrafen sein, aufgefallen wegen illegaler Beschäftigung. Die für mich zuständige AB sagt das auch bei Erteilung der VE. Auch ob gegen das Mädel etwas vorliegt.4
Wegen Datenschutz aber nicht direkt. "Wenn Sie unbedingt wollen, können Sie jetzt zur Kasse gehen, zahlen, dann bekommen Sie die VE"

Fazit: Ist bei Beiden alles Ok, man kennt sich, das Mädel hat Deutsch A1, es liegt gegen Beide nichts vor, gibt es keinen Grund nicht ein Visum zur Eheschliessung oder Familienzusammenführung zu beantragen. Solte das nicht erteilt werden, ist das nicht Boshaftigkeit. Man sollte die Gründe erfragen und ausraümen.
Die Pers , die ich eingeladen hatte und kein Visum erhalten haben hatten alle etwas auf dem Kerbholz. Z.B. eine Einreisesperre, was man nicht durch einen neuen Pass oder den Pass der Schwester lösen kann.
Also Jungs, sorgt dafür, dass das Girl alle Papiere hat, sie sich im Klaren ist wen sie besucht. Keine Arbeitsbescheinigung von einer Argentur. Die sind bei den Konsulaten bekannt. Begleitschreiben für das Mädel und ab zum Konsulat. Bei Ablehnung remonstrieren. und sich eine Klage vor dem VG Berlin vorbehalten Nicht drohen , vorbehalten. Die gerichtsfeste Begründung macht viel Arbeit und man überlegt sich das gut. Und nur mangelnde Rückkehrbereitschaft reicht da nicht. Das muss man schon begründen.
Und diese Begründungen saugt der Konsul sich nicht aus dem Finger. Und machen Ihm oder ihr viel Arbeit. Im Zweifel erteilt man da lieber das Visum ..
Nachtrag: Ich habe ein Mädel 23J, von der Hotelrezeption in AC eingeladen, für 2 Wochen. Visum wurde wie beantragt erteilt.Allerdings war sie schon 1 mal in Singapoor ohne Probleme und hat ne feste Arbeit
 
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