TH --> DE Heiraten in Dänemark mit Schengen Visum im Juli 2019

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        #21  

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Member hat gesagt:
Das war reine Schikane der Behörde, jeder Fachanwalt hätte der Behörde deren Wisch um die Ohren gehauen.
Ich habe selber das erste mal in DK geheiratet das war 1991 und bin dann auch zu dem zuständigem Standesamt in meiner Heimat gegangen auch da waren Sie damals der Meinung eine Heirat in DK nicht gültig wäre und nicht anerkannt wird in Deutschland.
Hat genau 3 Stunden gedauert damals da hatte ich die deutsche Urkunde in der Hand. Die Damen waren danach ziemlich angepist nach dem ein Anwalt denen die Livetten gelesen hat und Sie gefälligst Ihren Job richtig zu machen haben.
Dazu musten Sie die kleine Anwaltsgebühr bezahlen
Hier noch ein Auszug aus einer Email einer offiziellen Behörde. Ich glaube nicht, dass das nur Schikane ist.

"Die Tatsache, dass die vorgelegte dänische Eheurkunde in Deutschland anerkannt wird und damit der Beweis der in Dänemark geschlossenen Ehe erbracht ist, bedeutet allerdings nicht, dass die Ehe von deutschen Behörden ohne Weiteres als rechtswirksam anerkannt werden kann. Die Behörde darf prüfen, muss aber nicht.

Die im Ausland geschlossene Ehe ist nur dann in Deutschland als gültig anzusehen, wenn zum einen die formellen Voraussetzungen nach Artikel 11 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) und zum anderen auch die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (Artikel 13 EGBGB) erfüllt werden.
Die Formgültigkeit der Auslandsehe ist dann gegeben, wenn die Form der Eheschließung den Heimatrechten der Verlobten entspricht (Wirkungsstatut) oder die Formvorschriften des Eheschließungsstaates eingehalten wurden (Ortsformprinzip). Hieran bestehen bei Eheschließungen in Dänemark in der Regel keine Bedenken.
Die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen richten sich jedoch für jeden Verlobten grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem er angehört. Eine Ehe ist nur dann wirksam, wenn sie unter Einhaltung des Heimatrechts der Verlobten geschlossen wurde.

Es würde mich freuen, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen.



Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag


Stefanie Losem
Bürgerkommunikation
im Bundesministerium des Innern und für Heimat"
 
Zuletzt bearbeitet:
        #22  

Member

Member hat gesagt:
na da bin ich aber gespannt, welcher Bürgermeister über geltendem Recht steht.

Hier noch eine offizielle Info zur Rechtslage in Deutschland:

Siehe Seite 5 rechts oben. Wird grundsätzlich anerkannt, wenn alle Voraussetzungen und Formerfordernisse wurden.
Da kommt dann wieder Art. 13 EGBGB ins Spiel. Ich hatte die PDF damals natürlich auch vorliegen und kenne sie fast auswendig. Hilft aber nichts, die deutsche Behörde hat das Recht auf Prüfung.
Heute bin ich mir sicher, dass in 95 % der Fälle die dänische Heiratsurkunde anstandslos anerkannt wird, weil es die Einwohnermeldeämter und Bürgerbüros einfach nicht wissen, dass sie das dürfen, oder keine personellen Ressourcen haben. Wie auch immer. Ich will hier keinem die Option Hochzeit in Dänemark madig machen, wollte nur auf die kleine Gefahr hinweisen, dass es nicht imner so easy läuft, wie es die dutzenden Heiratsagenturen auf ihren Homepages schreiben.
 
        #23  

Member

Wir hatten vor 25 Jahren gleich die thailändischen Ehefähigkeits- und Ledigkeitsbescheinigungen ausstellen und zusammen mit dem
Auszug aus dem Gemeinderegister in BKK beglaubigen lassen.
Neue Geburtsurkunde musste sie machen lassen, da die "alte" Urkunde ja abgelaufen war.
Dann alles noch amtlich übersetzen, beglaubigen und mehrfach kopieren lassen. Und Und Und. Volles Programm.
Ein paar Jahre später musste meine Frau in Thailand ihren Reisepass in meinen Nachnamen ändern - war irgendein Gesetz. neuer Pass war fällig, wollten die nicht ausstellen deswegen.
Ich weis garnicht ob sie ihren Thai-Familiennamen in ihrer ID auch ändern musste.
Sie ging aber tatsächlich öfter mal wählen in Thailand- wenn sie grade da war.
Gemeldet ist sie noch bei ihren Eltern - mittlerweile gehören Haus und Grundstück ihr. Das ist problemlos abgelaufen.
In Deutschland die Papiere vom Standesamt (auch D) problemslos alles eingetragen / registriert.
Wir brauchten damals Ende der 90er kein B1 oder so.
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Das war reine Schikane der Behörde, jeder Fachanwalt hätte der Behörde deren Wisch um die Ohren gehauen.
Ich habe selber das erste mal in DK geheiratet das war 1991 und bin dann auch zu dem zuständigem Standesamt in meiner Heimat gegangen auch da waren Sie damals der Meinung eine Heirat in DK nicht gültig wäre und nicht anerkannt wird in Deutschland.
Hat genau 3 Stunden gedauert damals da hatte ich die deutsche Urkunde in der Hand. Die Damen waren danach ziemlich angepist nach dem ein Anwalt denen die Livetten gelesen hat und Sie gefälligst Ihren Job richtig zu machen haben.
Dazu musten Sie die kleine Anwaltsgebühr bezahlen

Das hört sich für mich auch nach reiner Schikane and Böswilligkeit an. Wundern tut's mich aber nicht, da die Behörden sich in keinster Weise als Dienstleister für den Bürger sehen, sondern lieber einem das Leben schwer machen.
Die Behörden/Ämter haben leider relativ viel Spielraum bei manchen Sachen. Was bei dem einen geht, muss anderswo nicht zwingend auch so gehen.

Wir hatten nach der Hochzeit in Kopenhagen ganz einfach die Ehe beim Einwohnermeldeamt gemeldet und den Wohnsitz meiner Frau dann auch in Deutschland eingetragen. Hatte sogar erst beim Standesamt angerufen, aber die Dame sagt Dänermark ist EU, also hat sie damit nichts zu tun und das Einwohnermeldeamt soll das einfach eintragen. Wohnsitz melden kann man auch schon ohne Visum/Aufenthaltstitel. War ne Sache von 5 Minuten. Paar Tage später kam schon Post vom Finanzamt mit Steuernummer und ihm selben Jahr kannst du die gemeinsam veranlagen.
Größere Probleme hat uns im Nachgang nur die Ausländerbehörde im zuständigen Landratsamt gemacht. Schikane ist hier fast untertrieben. Frau musste in die Heimat wieder fliegen um dort den Familiennachzug zu beantragen. Im Ermessenspielraum hätte aber auch die Ausländerbehörde davon absehen können. Tat die Hexe dort aber nicht.
Weiter gings dann mit Ablehnung von Sprachkursen etc....
 
        #25  

Member

Welche Ablehnung von Sprachkursen?
 
        #26  

Member

Meine Frau hatte ihren A1 damals bei einem Besuch in Deutschland gemacht. Da war nur wichtg, dass es eine zertifizierte
Prüfung nach TELC oder Goethe war. Das war für das Visum wichtig. Eine Ausreise ist eher Standart, um mit dem "richtigen" Visum
wieder einzureisen. In Deutschland hat Sie dann ganz normal den Intergrationskurs besucht. Wenn selbst eine Schule gesucht wird,
muss die halt zertifizierte Prüfungen anbieten. Dann fehlt aber immer noch das Integrationsmodul das ja mit dem Test "Leben in Deutschland" abschließt.
 
        #27  

Member

Richtig A1, hatte sie schon vor Hochzeit.
Integrationskurs wurde nicht genehmigt. Teil des Integrationskurses ist ja A2 und B1 Sprachkurs. Kleiner Selbstkostenanteil bleibt, aber Großteil zahlt Ausländerbehörde.

Mein Frau bekam nicht alles genehmigt, da ein Hochschulabschluss vorlag. Sie hätte es aber gern gemacht. Also mussten wir die Kurse alle selbst komplett bezahlen.
 
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        #28  

Member

Ja blöd - die einen beschweren sich weil die ABH sie zum Kurs verpflichtet und gerne selber lernen wollen - bei den anderen stellt sich die ABH quer.

Im letzteren Fall kann man übrigens auch selbst beim BAMF den Antrag stellen

Man kann auch selbst bis b1 lernen und nur den leben in Deutschland Test machen der Test kostet keine 30 Euro ;). Kennen einige die es so gemacht haben .


Hier lese ich übrigens nicht dass ein Hochschulabschluss das verweigern kann - außer sie hat den auf Deutsch absolviert 🤣 da wäre ich der ABH gehörig auf den Zeiger gegangen bzw es schriftlich beantragt dann hätten sie das sicher nicht so abgelehnt. Bei meiner Frau meinte die ABH auch erst "sie soll erstmal einen Kurs suchen und wieder kommen er will eig da noch nix ausstellen " ... Am nächsten Tag hatte ich ein Einschreiben geschickt mit einer Bestätigung der Sprachschule dass die einen Platz frei hätten wenn die ABH die Berechtigung ausstellt.. da war die Sache schnell erledigt ;)
 
        #29  

Member

Ohne Unterricht im Selbststudium ist schon eine harte Nummer bis B1
 
        #30  

Member

Member hat gesagt:
Ja blöd - die einen beschweren sich weil die ABH sie zum Kurs verpflichtet und gerne selber lernen wollen - bei den anderen stellt sich die ABH quer.

Im letzteren Fall kann man übrigens auch selbst beim BAMF den Antrag stellen

Man kann auch selbst bis b1 lernen und nur den leben in Deutschland Test machen der Test kostet keine 30 Euro ;). Kennen einige die es so gemacht haben .


Hier lese ich übrigens nicht dass ein Hochschulabschluss das verweigern kann - außer sie hat den auf Deutsch absolviert 🤣 da wäre ich der ABH gehörig auf den Zeiger gegangen bzw es schriftlich beantragt dann hätten sie das sicher nicht so abgelehnt. Bei meiner Frau meinte die ABH auch erst "sie soll erstmal einen Kurs suchen und wieder kommen er will eig da noch nix ausstellen " ... Am nächsten Tag hatte ich ein Einschreiben geschickt mit einer Bestätigung der Sprachschule dass die einen Platz frei hätten wenn die ABH die Berechtigung ausstellt.. da war die Sache schnell erledigt ;)

Wenn man den Antrag beim BAMF selbst stellt, wird dieser auch an die Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gerichtet. Und das ist eben die Ausländerbehörde vor Ort. Dann hat man sich einmal im Kreis gedreht und landet wieder beim gleichen Sachbearbeiter.
Die Sachbearbeiterin meinte sogar, "sie könne gerne schriftlich einen Antrag stellen, dann lehne ich Ihnen den Antrag schriftlich ab". Was soll man da dann noch sagen.

Es gibt anscheinend einen Paragrafen in dem steht, dass bei einem Hochschulabschluss eine einfachere/schnellere Integration zu erwarten ist und deswegen der Integrationskurs entfallen kann. Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, kann man aber googeln.
Im Nachhinein hätten wir einfach beim Visumsantrag für den Familiennachzug den Hochschulabschluss verschweigen sollen.
Hatten uns sogar an eine Beratungsstelle für binationale Paare gewandt. Da wurde uns auch gesagt, man könnte per Anwalt vorgehen und notfalls klagen. Problem, das Ganze dauert seeeeehr lange und man geht auch erstmal finanziell ins Risiko. In der Zeit könne man auf eigene Kosten einfacher den Kurs selbst bezahlen und absolvieren.

Andererseits kenn ich von einem befreundeten D-Thai Päarchen auch die Problematik, dass seine Frau nun vorwiegend mit Männern aus dem Nahen Osten in den Sprachkursen sitzt. Das empfindet sie nicht gerade besonders angenehm und mit Freundinnen kennenlernen ist da auch nicht viel.
Von daher war es vielleicht dann doch ganz gut, so wie es ist.

Meine Frau lern nun bis B1 im Selbststudium. B2 Kurs muss dann eh über Arbeitsamt laufen und dort genehmigt werden, und nicht von der Ausländerbehörde.
Allerdings war uns erster Besuch beim Arbeitsamt auch Schikane. Uns wurde gesagt, dass etwaige Umschulungen o.ä. und Sprachkurse abgelehnt werden, da sie ja problemlos als Putzfrau arbeiten könne.
Was für ein Widerspruch. Ausländerbehörde bezieht sich auf Uni-Abschluss und erwartet dadurch ne leichte Integration. Das Arbeitsamt sagt sie solle trotz Uni-Abschluss als Putzfrau arbeiten und fördert keinerlei Maßnahmen die eine Integration in den Arbeitsmarkt die der Qualifkation entspricht. Und von Politik und Medien wird immer nur laut geschrien, mann bräuchte Zuwanderung von Fachkräften. Dann kommt jemand mit Uni-Abschluss, bzw. sie ist ja schon hier sogar wegen Familiennachzug, und bekommt nur Steine in den Weg gelegt.
 
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