TH --> DE Heiratsvisum abgelehnt!

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        #151  

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Member hat gesagt:
.“ Nun habe ich dem Beamten erklärt, ich sei doch EU-Bürger. Er aber meinte: „Nein, Sie sind Deutscher. Damit gilt für Sie nicht EU-Recht, sondern deutsches Recht. Und somit muss Ihre Verlobte deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“

Ein Niederländer oder Italiener übt sein EU-Freizügigkeitsrecht aus, wenn er in Deutschland lebt (gleiches gilt für seine Familienangehörigen),
ein Deutscher dagegen übt sein EU-Freizügigkeitsrecht nicht aus, wenn er in Deutschland lebt (gleiches gilt für seine Familienangehörigen)
 
        #152  

Member

Member hat gesagt:
Hallo Zusammen!

Ich schreibe Euch hier, weil ich langsam echt nicht mehr weiter weiß.

Soeben bekommen meine Verlobte (Thai) und ich die Nachricht, dass ihr Hochzeitsvisum für die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurde. Die Begründung ist, dass sie kein Deutsch spricht. Momentan macht sie zwar einen Kurs, der kommt aber wohl zu spät. Bei Beantragung des Visums in der Botschaft der BR Deutschland in Bangkok hat man uns erklärt, es gibt eine Ausnahmeregelung. Demnach muss meine Verlobte kein Deutschzertifikat nachweisen, wenn ihre Aussichten auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt gut sind. Offenbar sind sie dies nicht – denn von der Ausnahmeregelung wurde offensichtlich nicht Gebrauch gemacht. Meine Verlobte hat 2 Universitätsabschlüsse – einen Bachelor und einen Master. Offenbar zu wenig für deutsche Behörden???

Dazu kommt folgender für mich skandalöser Sachverhalt: in der Botschaft sagte man mir unverblümt: „Wären Sie Spanier oder Franzose, Ihre Verlobte würde ohne Probleme das Hochzeitsvisum erhalten. Denn sofern der Ehegatte EU-Bürger ist, braucht sie keine deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“ Nun habe ich dem Beamten erklärt, ich sei doch EU-Bürger. Er aber meinte: „Nein, Sie sind Deutscher. Damit gilt für Sie nicht EU-Recht, sondern deutsches Recht. Und somit muss Ihre Verlobte deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.“ Eine interessante Welt, in der deutsches Recht EU-Recht offenbar bricht! Irgendwann habe ich einmal gelernt, dass dies nicht möglich ist.

Weil sich das jetzt wahrscheinlich viele fragen: Wir sind beide Anfang 30 und haben uns in Deutschland kennengelernt und das "GO" der deutschen Behörden für eine Hochzeit haben wir auch schon bekommen (Hochzeitsfähigkeitsbescheinigung).

Habt Ihr von so einem Fall schon mal gehört? Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir die einzigen sind, mit denen so umgegangen wird... Wir sind für jeden Tipp dankbar, der uns in unserem Kampf gegen die deutschen Behörden vor Ort unterstützt!

In der Hoffnung auf Hilfe

Pumpkin
Hallo, ich habe heute soeben einen Thread eröffnet, schau mal dort rein unter dem ersten Punkt den ich angegeben habe, vielleicht hilft er dir weiter.
Wenn du sonst Fragen hast, kannst du gerne schreiben, ich versuche dir zu helfen.
Ich hatte ähnliche Probleme und habe dann in Österreich ein Heiratsvisum erhalten, allerdings musste ich vorher am zuständigen Standesamt schon einen Termin ausmachen, mit der Ehe Befähigung meiner Frau war das möglich und dann hat sie auch ein 6 Monate Visum für die Hochzeit erhalten.
Es gibt dann weitere Tricks wie du den Aufenthalt nach Eheschließung in einen einjährigen umwandeln, oder dir sogar längerfristig helfen kannst.
Schau mal bei mir hinein, wenn du noch Fragen hast, dann melde dich gerne
 
        #153  

Member

Übrigens ist Dänemark immer noch eine Option
 
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