Internationaler Führerschein

  • Ersteller
        #21  

Member

so, kann mir nun jemand (Absti ???) definitiv sagen, was ich brauche, um mit meinem grauen Intl FS den Thai FS zu bekommen?

Non Immi O mit einfacher einreise reicht?
4 passbilder,
melde bescheinigung eines wohnortes?? Adress in TH?
was noch??

grüsse Hua
 
        #22  

Member

@ hua

die handhabung ist in den provinzen sehr unterschiedlich. fernabgelegene staedtchen mit eigener fuehrerscheinausgabestelle sind am unproblematischsten, denn 2 bilder des koenigs (die mit den 3 nullen) sorgen hier noch fuer recht und ordnung. ob du da einen anderen schein besitzt oder beidseitig armamputiert bist interessiert dann dort keinen.
ggf. kannst du das auch von der mia machen lassen - bringe dann nur ein praesentchen (nette flasche) beim abholen mit.
in den tourihochburgen wird das anders reglementiert. das non-o reicht aus visatechnischer sicht aus, denn die pflicht einen landesueblichen fuehrerschein vorweisen zu koennen beginnt ja bekanntlich spaetestens nach 30 tagen im land. die ortsansaessigen expatz koennen dir da aktuellere info zu geben. die wohnsitzbestaetigung gibt es ohne jede ueberpruefung auf zuruf in der botschaft (derbe gebuehr faellig!). hoteladresse oder die addi des girls reichen aus.

ciao

abstinent
 
        #23  

Member

Danke Absti,
werde es dann mal probieren und meldung machen.
 
        #24  

Member

Member hat gesagt:
Das forum ist wohl etwas überaltert (aber noch potent)!
Paul: Welche Farbe hat Dein Lappen?

@Junnie

So konservativ bin ich nun doch nicht, dass ich keinen Neuen im Scheckartenformat habe. :wink0:
Vorher hatte ich den Grauen.
In der Zeit als das Schwulsein gesellschaftsfähig wurde, gabs dann
den rosaroten, den ich als bekenneder Hetero nicht wollte und danach
den im Scheckkartenformat.
Den hätte ich aber sicher auch nicht, wenn ein "Wissender"
mir nicht seinerzeit gesagt hätte, es wäre eine
gute Idee mehrere von den Dingern zu haben.
Den Grauen mit dem grauenhaften Uralt-Foto,
auf dem Dich kein Polizist mehr erkennt, könne man behalten.
Man müsse einfach aufs Amt gehen und den alten als verloren melden.
Dies tat ich, musste ein Formular unterschreiben und mir wurde
bis die Scheckkarte kam, ein provisorischer Schein aus Papier ausgestellt. Leider war dies nicht gerade billig, weil zu den normalen Kosten für die Scheckkarte nun auch noch die Gebühr für die Verlusterklärung und und die Gebühr für den
Übergangsschein dazu kam. :evil:
Als ich mir das Formular dann später durchlas, kam mir die Galle hoch.
Da stand doch tatsächlich, falls sich der verlorene Graue wieder finden sollte, müsse der sofort bei der Behörde abgegeben werden.
Wenn man den also den Erstschein einsetzen würde und die Polizei
macht bei einer Kontrolle eine Anfrage im Zentralcomputer, wäre
man mit Betrug dran.
Daher auch die die hohen Kosten für den Verwaltungsaufwand
bei Verlust. :wink0:
Dem "Wissenden" habe ich natürlich danach gewaltig einen in den Hintern getreten. Der hatte das nämlich selbst noch gar nicht gemacht, dachte aber, dass es reibungslos geht und ich war das Versuchskaninchen.
Der hat übrigens heute noch seinen Grauen.
 
        #25  

Member

Ich habe meinen Grauen auch letztes Jahr umgetauscht.
Ich bekam ihn wieder zurück, lediglich die Ecken wurden abgeschnitten!
 
        #26  

Member

So hätte ich es auch machen sollen. :evil:
 
        #27  

Member

@paul,
da ich genau den Hergang mit dem Grauen Lappen (wird unkenntlich gemacht bzw. verschnitten) wußte, habe ich als ich mir die Scheckkarte bestellt habe (Grund war, ohne den Scheckkarten Lappen keinen Internationalen), das hier ja rein zufällig genau in der Zeit bis ich den Neuen hatte mein alter verloren ging. Habe dann bei Abholung vom neuen, als Sie meinen alten wollten nur gesagt "ist leider nicht mehr da, gerade letzte Woche abhanden gekommen" Da war mal Schicht im Schacht. Mußte aber nur eine Bestätigung unterschreiben, das ich ihn wirklich nicht mehr habe :hehe:
Vielleicht kommt dies ja noch bei mehreren Usern vor, die ihren alten/grauen unbeschnitten behalten wollen. :mrgreen:
 
        #28  

Member

@Jürgen

Das Problem ist doch, nachdem Du den Verlust mit Deiner Unterschrift bestätigt hast, dass Du den Grauen gar nicht mehr vorzeigen kannst.
Wenn der kontrollierende Polizist eine Rückfrage dazu macht, hast
Du ein echt Problem.
Ist also nix mit Ersatzführerschein. :(
 
        #29  

Member

Schreibe mal nicht so ein SCHWACHSIN

Member hat gesagt:
@ hua

die handhabung ist in den provinzen sehr unterschiedlich. fernabgelegene staedtchen mit eigener fuehrerscheinausgabestelle sind am unproblematischsten, denn 2 bilder des koenigs (die mit den 3 nullen) sorgen hier noch fuer recht und ordnung. ob du da einen anderen schein besitzt oder beidseitig armamputiert bist interessiert dann dort keinen.
ggf. kannst du das auch von der mia machen lassen - bringe dann nur ein praesentchen (nette flasche) beim abholen mit.
in den tourihochburgen wird das anders reglementiert. das non-o reicht aus visatechnischer sicht aus, denn die pflicht einen landesueblichen fuehrerschein vorweisen zu koennen beginnt ja bekanntlich spaetestens nach 30 tagen im land. die ortsansaessigen expatz koennen dir da aktuellere info zu geben. die wohnsitzbestaetigung gibt es ohne jede ueberpruefung auf zuruf in der botschaft (derbe gebuehr faellig!). hoteladresse oder die addi des girls reichen aus.

ciao

abstinent




Du weist es aber ganz genau
 
        #30  

Member

@ kenner

klaer' mich auf, wie verhaelt sich das denn?

das einzige, was vielleicht nicht zutrifft...das ist diese aussage hier:


die ortsansaessigen expatz koennen dir da aktuellere info zu geben.

abstinent
 
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