Der Einlader hat eine Verpflichtungserklärung und haftet für alle anfallenden Kosten.Wo liegt das Problem? Die Leibeigenschaft wurde in unseren Breitengraden bereits vor ein paar Jahren abgeschafft, sie kann sich also frei bewegen, und die Zeit hier auch bei einem anderen Kerl verbringen. Hat der Einladende halt Pech gehabt, und kann nur hoffen, dass sie nach Ablauf des Visums auch wirklich ausreist, oder eben hier keine Sozialleistungen beantragen muss, oder irgendwelchen Mist baut, für den er dann aufzukommen hat.
Ich kenne das Problem mit Arbeitsvisa von Russinnen Anfang der 2000er Jahren, da haben auch einigen Witzbolde Gäste oder Mitbewerber versucht dir Frauen ab zu werben. Hat nur mit Vorstrafen wegen grenz überschreiteten Menschenhandel und Abschiebung mit Einreiseverbot in die EU für die Frauen geendet.
Wie ich schon geschrieben habe, Pech gehabt! Vielleicht beim nächsten Mal eine bessere Auswahl treffen, oder den Gast einfach besser behandeln.Der Einlader hat eine Verpflichtungserklärung und haftet für alle anfallenden Kosten.
Hmmm, du rätst hier wirklich dazu, falsche (weil unbewiesene) Anschuldigungen bei einer deutschen Behörde/Polizeidienststelle zu machen? Das kann aber auch schnell zu einem Eigentor werden (Stichwort: falsche Anschuldigungen); außerdem wird die Lady schon einen Grund haben, den Gastgeber wechseln zu wollen (vielleicht wird sie ja vom Einladenden jeden Tag verprügelt oder zum Sex gezwungen?).Am besten mit der Damen zur nächsten Polizeitdienststelle fahren, die Verpflichtungserklärung widerrufen und anzeigen das die Dame der Prostitution nach gehen will und ab in die Schubhaft mit ihr.
Da entscheidet die Fremdenpolizei und keine Gericht. Wen der Verdacht besteht das Visum erschlichen werde (zwecks späterer Ehe) wird das Visa aufgehoben. Und ab nach Hause.Wie ich schon geschrieben habe, Pech gehabt! Vielleicht beim nächsten Mal eine bessere Auswahl treffen, oder den Gast einfach besser behandeln.
du rätst hier wirklich dazu, falsche (weil unbewiesene) Anschuldigungen bei einer deutschen Behörde/Polizeidienststelle zu machen? Das kann aber auch schnell zu einem Eigentor werden (Stichwort: falsche Anschuldigungen); außerdem wird die Lady schon einen Grund haben, den Gastgeber wechseln zu wollen (vielleicht wird sie ja vom Einladenden jeden Tag verprügelt oder zum Sex gezwungen?).
Dies zeigt wirklich nur, wes Geistes Kind du bist, und vielleicht ist es dort, wo du deine dubiosen Geschäfte betreibst, auch alles so einfach möglich, aber Gott sei Dank nicht hier! Eine abgegebene Verpflichtungserklärung mal eben so zu widerrufen, kann man machen, bringt nur nichts. Und für eine Abschiebung ist schon ein bisschen mehr nötig, als die Anschuldigungen eines verlassenen und deshalb auf Rache sinnenden Mannes; in deutschland entscheidet darüber nämlich nicht der, vielleicht verständnisvolle Polizeibeamte vor Ort, sondern immer noch ein Gericht!
Dir ist aber schon klar, dass sich die Frage des TO auf Deutschland bezieht, und nicht auf irgendeinen rechtsfreien Raum irgendwo im Siebengebirge?Da entscheidet die Fremdenpolizei und keine Gericht.
Dir ist aber schon klar, dass sich die Frage des TO auf Deutschland (wo der bloße Verdacht nicht ausreicht; siehe die Liste der islamistischen Gefährder, die nicht abgeschoben werden!) bezieht, und nicht auf irgendeinen rechtsfreien Raum irgendwo im Siebengebirge?Wen der Verdacht besteht das Visum erschlichen werde (zwecks späterer Ehe) wird das Visa aufgehoben. Und ab nach Hause.
Keine Ahnung, sag du es mir! Aber selbst wenn es 99% wären, bliebe immer noch 1 %, wo der Wechsel des Gastgebers andere Gründe als Vorsatz hat. Und wer entscheidet über diese Fälle? Typen wie du? Gott sei dank nicht!Den Gast besser behandeln, wie viele suchen sich einen Spinner der sie einlädt und sie verschwinden dann?
Zu windig um draussen auf der Terasse zu sitzen ...
wen ihr Deutschen dafür zu blöd seid eure Schuld, aber in Österreich oder CZ wird abgeschoben, wen der Verdacht auf Visaschwindel vorliegt.Dir ist aber schon klar, dass sich die Frage des TO auf Deutschland (wo der bloße Verdacht nicht ausreicht; siehe die Liste der islamistischen Gefährder, die nicht abgeschoben werden!) bezieht, und nicht auf irgendeinen rechtsfreien Raum irgendwo im Siebengebirge?
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