Thailändisch lernen

TH --> DE Kann eine Lady die sich mit Visa in Deutschland befindet zu mir kommen?

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Nicht offen für weitere Antworten.
        #11  

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Wegen solchen Kandidaten haben es wir so schwer eine Thai zu uns einzuladen. Wenn ich den Garanten wäre, würde ich die Göre so schnell wie möglich auf dem Flughafen abliefern.
 
        #12  

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Member hat gesagt:
Wo liegt das Problem? Die Leibeigenschaft wurde in unseren Breitengraden bereits vor ein paar Jahren abgeschafft, sie kann sich also frei bewegen, und die Zeit hier auch bei einem anderen Kerl verbringen. Hat der Einladende halt Pech gehabt, und kann nur hoffen, dass sie nach Ablauf des Visums auch wirklich ausreist, oder eben hier keine Sozialleistungen beantragen muss, oder irgendwelchen Mist baut, für den er dann aufzukommen hat.
Der Einlader hat eine Verpflichtungserklärung und haftet für alle anfallenden Kosten.
Am besten mit der Damen zur nächsten Polizeitdienststelle fahren, die Verpflichtungserklärung widerrufen und anzeigen das die Dame der Prostitution nach gehen will und ab in die Schubhaft mit ihr.
 
        #13  

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Member hat gesagt:
Doch nicht eine Flamme von @Camaro ?? :eek: :shot::skip::aaul:
:mrgreen:
Ich kenne das Problem mit Arbeitsvisa von Russinnen Anfang der 2000er Jahren, da haben auch einigen Witzbolde Gäste oder Mitbewerber versucht dir Frauen ab zu werben. Hat nur mit Vorstrafen wegen grenz überschreiteten Menschenhandel und Abschiebung mit Einreiseverbot in die EU für die Frauen geendet.
Ich musste nicht einmal ein "klärendes Gespräch" mit den betreffenden Herren führen, das hat die Polizei gleich am Grenzübergang gemacht. Dort habe ich vorsorglich Passkopien meiner Mitarbeiterinnen hinterlegt.
Also Vorsicht bei solchen Aktionen wen du nur mit einem "blauen Auge" davon kommst kannst du froh sein, oder du hast Glück und nur einen LK aus dem Forum ausgetrickst.
 
        #14  

Member

Member hat gesagt:
Der Einlader hat eine Verpflichtungserklärung und haftet für alle anfallenden Kosten.
Wie ich schon geschrieben habe, Pech gehabt! Vielleicht beim nächsten Mal eine bessere Auswahl treffen, oder den Gast einfach besser behandeln.

Member hat gesagt:
Am besten mit der Damen zur nächsten Polizeitdienststelle fahren, die Verpflichtungserklärung widerrufen und anzeigen das die Dame der Prostitution nach gehen will und ab in die Schubhaft mit ihr.
Hmmm, du rätst hier wirklich dazu, falsche (weil unbewiesene) Anschuldigungen bei einer deutschen Behörde/Polizeidienststelle zu machen? Das kann aber auch schnell zu einem Eigentor werden (Stichwort: falsche Anschuldigungen); außerdem wird die Lady schon einen Grund haben, den Gastgeber wechseln zu wollen (vielleicht wird sie ja vom Einladenden jeden Tag verprügelt oder zum Sex gezwungen?).
Dies zeigt wirklich nur, wes Geistes Kind du bist, und vielleicht ist es dort, wo du deine dubiosen Geschäfte betreibst, auch alles so einfach möglich, aber Gott sei Dank nicht hier! Eine abgegebene Verpflichtungserklärung mal eben so zu widerrufen, kann man machen, bringt nur nichts. Und für eine Abschiebung ist schon ein bisschen mehr nötig, als die Anschuldigungen eines verlassenen und deshalb auf Rache sinnenden Mannes; in Deutschland entscheidet darüber nämlich nicht der, vielleicht verständnisvolle, Polizeibeamte vor Ort, sondern immer noch ein Gericht!

Im Großen und Ganzen ist dies mal wieder einer deiner üblichen Kommentare hier im Forum ... von keiner Sachkenntnis getrübt (um es mal diplomatisch zu formulieren) und daher völlig sinn- und nutzlos!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #15  

Member

Member hat gesagt:
Wie ich schon geschrieben habe, Pech gehabt! Vielleicht beim nächsten Mal eine bessere Auswahl treffen, oder den Gast einfach besser behandeln.

du rätst hier wirklich dazu, falsche (weil unbewiesene) Anschuldigungen bei einer deutschen Behörde/Polizeidienststelle zu machen? Das kann aber auch schnell zu einem Eigentor werden (Stichwort: falsche Anschuldigungen); außerdem wird die Lady schon einen Grund haben, den Gastgeber wechseln zu wollen (vielleicht wird sie ja vom Einladenden jeden Tag verprügelt oder zum Sex gezwungen?).
Dies zeigt wirklich nur, wes Geistes Kind du bist, und vielleicht ist es dort, wo du deine dubiosen Geschäfte betreibst, auch alles so einfach möglich, aber Gott sei Dank nicht hier! Eine abgegebene Verpflichtungserklärung mal eben so zu widerrufen, kann man machen, bringt nur nichts. Und für eine Abschiebung ist schon ein bisschen mehr nötig, als die Anschuldigungen eines verlassenen und deshalb auf Rache sinnenden Mannes; in deutschland entscheidet darüber nämlich nicht der, vielleicht verständnisvolle Polizeibeamte vor Ort, sondern immer noch ein Gericht!
Da entscheidet die Fremdenpolizei und keine Gericht. Wen der Verdacht besteht das Visum erschlichen werde (zwecks späterer Ehe) wird das Visa aufgehoben. Und ab nach Hause.
Den Gast besser behandeln, wie viele suchen sich einen Spinner der sie einlädt und sie verschwinden dann?
wo hat er die Dame kennen gelernt? Sicher in irgend einer Bar dort hat sie sicher nicht als Atomphysikerin gearbeitet wie die Mutti, also liegt der Verdacht der Prostitution nahe.
Wieviel hat der Einlader für sie nach Thailand überwiesen? Ein weiterer Beweis.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #16  

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wie viele verschwinden denn dann wirklich? Selbst hier im Forum liest man von solchen Fällen eigentlich überhaupt nichts.
Meine hatte von ihrem Ex damals das Besuchervisum schon (er hatte sie vorher verlassen und auch keinen Flug gebucht).
Habe ihr dann den Flug gebucht und sie hat mich 2 Wochen besucht - alles völlig problemlos.
 
        #17  

Member

Member hat gesagt:
Da entscheidet die Fremdenpolizei und keine Gericht.
Dir ist aber schon klar, dass sich die Frage des TO auf Deutschland bezieht, und nicht auf irgendeinen rechtsfreien Raum irgendwo im Siebengebirge?
Member hat gesagt:
Wen der Verdacht besteht das Visum erschlichen werde (zwecks späterer Ehe) wird das Visa aufgehoben. Und ab nach Hause.
Dir ist aber schon klar, dass sich die Frage des TO auf Deutschland (wo der bloße Verdacht nicht ausreicht; siehe die Liste der islamistischen Gefährder, die nicht abgeschoben werden!) bezieht, und nicht auf irgendeinen rechtsfreien Raum irgendwo im Siebengebirge?
Member hat gesagt:
Den Gast besser behandeln, wie viele suchen sich einen Spinner der sie einlädt und sie verschwinden dann?
Keine Ahnung, sag du es mir! Aber selbst wenn es 99% wären, bliebe immer noch 1 %, wo der Wechsel des Gastgebers andere Gründe als Vorsatz hat. Und wer entscheidet über diese Fälle? Typen wie du? Gott sei dank nicht!
 
        #18  

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Zu windig um draussen auf der Terasse zu sitzen und es dauert noch ein wenig bis Fussball gesendet wird, hier ist's auch interessant :mrgreen:

:popcor:

Hatten wir nicht schon mal das Thema so in etwa? Einer hatte keine Kohle und hat jemand anderes die VE machen lassen, oder so aehnlich?
 
        #19  

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Member hat gesagt:
Zu windig um draussen auf der Terasse zu sitzen ...

Hier ist's gerade schön warm draussen, aber ich amüsiere mich auch.

Da schreibt einer einen Dreizeiler über eine Thai (vermutlich), die von einem anderen nach D geholt wurde, und die jetzt von dem anderen zu ihm kommen will und mit der er Pläne hat. Sonst weiß man nichts, absolut nichts von der Lady und den Muschikonkurrenten. Und der TO äussert sich nicht weiter dazu, was sein gutes Recht ist.
Und schon schiessen die Spekulationen ins Kraut, über Overstay und Waffen und Polizei und Prostitution (hab ich was vergessen?).

Wenn's das Forum nicht gäbe, müsste man es erfinden!
 
        #20  

Member

Member hat gesagt:
Dir ist aber schon klar, dass sich die Frage des TO auf Deutschland (wo der bloße Verdacht nicht ausreicht; siehe die Liste der islamistischen Gefährder, die nicht abgeschoben werden!) bezieht, und nicht auf irgendeinen rechtsfreien Raum irgendwo im Siebengebirge?
wen ihr Deutschen dafür zu blöd seid eure Schuld, aber in Österreich oder CZ wird abgeschoben, wen der Verdacht auf Visaschwindel vorliegt.
Eine Russin hatte ein Schengenvisum für Holland zwecks angeblicher Heirat und hat sich in Österreich alleine aufgehalten. Sofort abgeschoben keine Gericht kurzer Prozess. Für ein Gerichtsverfahren wäre sie 4-6 Monate in Schubhaft gesessen.
Mit einem Besserwisser wie dir ist eine Diskussion zwecklos. Ich habe seit 20 Jahre mit Arbeitsvisa zu tun und weis wie die Dinge in der Praxis funktionieren.
Glaubst du wirklich jemand investiert Zeit und Geld und lässt sich das Personal von irgend einen Witzbold wie dir abwerben. Ein Anruf und das Visa ist ungültig.
Als Draufgabe gibt es meistens noch 5 Jahre Einreiseverbot für den gesamten Schengen Raum.
 
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