Thailand Kasikorn-Bank verschickt Fragebögen

  • Ersteller
        #1  

Member

Hallo zusammen,

als Kontoinhaber habe ich Fragebögen bekommen die ich zusammen mit beglaubigtem Reisepass zurück schicken soll.

Da ich des englischen nicht gerade mächtig bin, und gerade im Ausland bin, stellt mich das vor Herausforderungen.

Wie reagieren?
 
        #2  

Member

Ich habe das Schreiben mal durch Google übersetzen lassen....

„...Wir, KASIKORNBANK PUBLIC COMPANY LIMITED, möchten Ihnen unseren aufrichtigen Dank dafür aussprechen, dass Sie uns mit der Bereitstellung unserer Produkte und/oder Dienstleistungen betraut haben. Im Rahmen der Teilnahme Thailands am multilateralen Abkommen der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (MCAA CRS) sind Finanzinstitute verpflichtet, der Steuerbehörde des Finanzministeriums gemäß der Notverordnung über den Informationsaustausch zur Einhaltung internationaler Steuerabkommen, B.E. 2566 (2023), und den damit verbundenen Vorschriften (nachfolgend gemeinsam als „CRS“ bezeichnet) bestimmte Informationen zu übermitteln.
Der CRS zielt darauf ab, die Steuerhinterziehung durch Personen mit Wohnsitz außerhalb Thailands zu bekämpfen und die Einhaltung internationaler Steuerstandards sicherzustellen. Angesichts dieser Anforderungen bitten wir Sie höflich um Ihre Mitarbeit bei der Durchführung der folgenden Schritte:
1. Füllen Sie die beigefügten Formulare aus und unterschreiben Sie sie, darunter:
1.1 FATCA/CRS-Selbstzertifizierung für Einzelpersonen,
1.2 IRS-Formular W-9 (falls zutreffend) und
1.3 IRS-Formular W-8BEN (falls zutreffend);
2. eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses vorlegen;
3. die ausgefüllten Formulare und Dokumente per E-Mail an uns zurücksenden an


Die Fragebogen sollen bis zum 20.12.2024 ausgefüllt und an die Kasikorn Bank zurückgeschickt sein...

Das ganze Procedere steht vermutlich im Zusammenhang mit den neuen Steuerrichtlinien...
 
        #3  

Member

Da geht es um eine Quermitteilung an die nationalen Finanzbehörden der ausländischen Kontoinhaber.

Erträge müssen entweder im Heimatland des ausländischen Kontoinhabers, oder im Land der kontoführenden Bank versteuert werden. Normalerweise - für Deutsche - in Deutschland.

Dazu dienen diese Mitteilungen.

Gruss,

Merlin
 
        #4  

Member

Das ist bloß ein übliches FATCA-Formular. Drei Mal "nein" ankreuzen, fertig. W-9 und W-8BEN braucht man nur auszufüllen, wenn eine der drei Fragen mit "ja" beantwortet wurde. Wer kein englisch kann, dem sei der Google-Übersetzer empfohlen. Das ist ja heute wirklich kein Hexenwerk mehr.
 
        #5  

Member

Member hat gesagt:
Das ist bloß ein übliches FATCA-Formular. Drei Mal "nein" ankreuzen, fertig. W-9 und W-8BEN braucht man nur auszufüllen, wenn eine der drei Fragen mit "ja" beantwortet wurde. Wer kein englisch kann, dem sei der Google-Übersetzer empfohlen. Das ist ja heute wirklich kein Hexenwerk mehr.

Hat die Nichte meiner Frau, vor ein paar minuten auch so in etwa bestätigt
Die Arbeitet bei einer Bank
 
        #6  

Member

So jetzt habe ich die email von der Kasikorn auch in meinem Postfach.

Mal eine Frage, da wird die Angabe einer Thai tax Identifaction No gefordert: „Mandatory if you have taxable income in Thailand“
Auf dem Thai Konto hat man ja Zinseinkünfte die versteuert werden müssen. Ist man dadurch automatisch verpflichtet sich eine tax id zu besorgen? Ich habe bisher keine tax id, also muss ich das Feld leer lassen?

Anhang anzeigen IMG_8914.jpeg
 
        #7  

Member

Dieses FATCA kam mir doch bekannt vor und hab mal in meinen deutschen Bankunterlagen nachgeschaut.

Sowas wie diese Selbstauskunft bekam ich 2022 auch mal von meiner deutschen Bank, wo ich als Steuerausländer geführt bin, da kein Wohnsitz in Deutschland.

Frage 1: Der Kontoinhaber ist eine natürliche Person und Staatsbürger der Vereinigen Staaten von Amerika ?
Antwort: Nein

Frage 2: Der Kontoinhaber ist ist eine natürliche Person und in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerlich ansässig ?
Antwort: Nein

Frage 3: Der Kontoinhaber ist in folgenden Staaten (außer Deutschland und in den Amerikanischen Staaten von Amerika) steuerlich ansässig ?
Antwort: Ja und noch Angabe des Landes (Thailand)

Dann kam noch die Frage nach einer Steueridendifikationnummer aus diesem Land.
Da hab ich "Keine, da weder Einnahmen noch Kapitalerträge in Thailand" angegeben.

Den Fragebogen unterschrieben und plus Kopie vom Reisepaß an meine Bank gemailt und alles war gut.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
Den Fragebogen unterschrieben und plus Kopie vom Reisepaß an meine Bank gemailt und alles war gut.
Ohne deinen Reisepass beglaubigen zu lassen?
 
        #9  

Member

Member hat gesagt:
So jetzt habe ich die email von der Kasikorn auch in meinem Postfach.

Mal eine Frage, da wird die Angabe einer Thai tax Identifaction No gefordert: „Mandatory if you have taxable income in Thailand“
Auf dem Thai Konto hat man ja Zinseinkünfte die versteuert werden müssen. Ist man dadurch automatisch verpflichtet sich eine tax id zu besorgen? Ich habe bisher keine tax id, also muss ich das Feld leer lassen?

Anhang anzeigen IMG_8914.jpeg
Die Bank scheint nicht davon auszugehen, dass Du die Zinsen in Thailand automatisch versteuern musst. Sonst würden sie ja nicht „if you have taxable income“ schreiben. Die wissen ja, dass sie Dir Zinsen zahlen. Wenn das automatisch steuerpflichtig wäre, müssten sie ja von jedem die Tax ID verlangen und nicht erst Fragen stellen.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Ohne deinen Reisepass beglaubigen zu lassen?
Ich glaube da hätte mich mein Bekannter bei der Bank für verrückt erklärt.

Irgendwann verlangen sie bei der Einreise am Flughafen eine Beglaubigung des Reisepaßes.
Die sind so.
 
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