Member
Member hat gesagt:..... Nach deiner Logik @juhe könnte in Kuwait aber jemand seine Shisha Bar so nennen weil Alkohol im Land verboten ist. Das stimmt aber genau so wenig als das aufgrund des Pornoverbots Kink aus San Francisco seinen Markennamen in Thailand nicht schützen könnte. Die Firma Kink hat die Marke sicherlich nicht als Pornoladen geschützt sondern allgemein als Streaming- und Produktionsfirma.
......
@riva
Eine internationale Trademark-Registrierung setzt eine nationale Trademark Registrierung voraus und kann theoretisch in den 120 Ländern erfolgen, die dem Madrider Abkommen beigetreten sind.
Die nationalen Registrierungsunterlagen müssen die Produkte ausweisen, die geschützt werden sollen: z. B. KINK Pornoproduktionen und Pornostreams.
Es wird der internationale Registrierung-Antrag gestellt z. B. in den rativizierenden Mitgliedsländern des Madrider Abkommens: Deutschland, Thailand, Kuwait und Saudi Arabien. Die nationalen Registrierungsunterlagen sind dem internationalen Trademark-Antrag beizufügen.
Mit dem Ergebnis: in den Ländern Thailand, Kuwait und Saudi Arabien wird der Antrag auf Registrierung der Trademark KINK mit den Produkten Pornoproduktionen und Pornostreams abgelehnt aufgrund nationaler Gesetzgebung. Die Jungs und Mädels, die diese Prüfungen vornehmen, sind nicht verblödet und recherchieren, worum es sich bei einer Trademark im Ursprungsland handelt.
Die MAPA GmbH hat für ihre Handelsmarke BILLY BOY Kondome u.a. in Argentinien keine Registrierung für das (Penis-)Markenlogo erhalten, weil es als unangebracht und öbzön beurteilt wurde. Dann erfolgt eine Begründung in der Formulierung von: "The following may not registered:.... words, drawings and other signs that are contrary to moral and good moves....." Und dass, obwohl mit den Verpackungen theoretisch Kinder in den verkaufenden DM-Drogeriemärkten in Deutschland spielen können, ohne dass die Mutties rot im Gesicht werden.
Es gibt weder in Thailand noch in Kuwait eine Registrierung von Markennamen oder Markenlogos von national verbotener Pornografie.
Die Kuwaitis stecken die Repräsentanten des Pornovertriebs KINK gerne in den Knast, wenn diese in Kuwait ihre vermeintlichen Rechte gelten machen
Einfach mal die Suchbegriffe: "Kuwait Times 21.02.2017 porn site owner arrested" eingeben und lesen.
Wie lustig es die Kuwaitis finden, dass ein Shisha-Barbesitzer seinen Laden mit einem nach muslimischer Rechtsauffassung konfrontierenden Begriff(en) bezeichnet, kann ich nicht abschließend beurteilen. Die religiösen Kuwaitis sollen schon mal komisch reagieren und etwas beim Deliquenten abschneiden.
Member hat gesagt:....
Kink ist ein Gebrauchswort und lässt sich deswegen nicht so alleine schützen. Dazu braucht es noch weitere bildliche Merkmale. Schriftdesign usw.
.....
@riva
Mein letzter Beitrag scheint in Ansätzen bei dir gefruchtet zu haben
Einfach mal "just for fun" in die WIPO International Global Brand Database den Suchbegriff: "kink" eingeben und sich seitenweise verschiedene "Kink-Markenlogos" anzeigen lassen
Es kann national vieles als Trademark geschützt werden, auch ein Fantasie-Begriff wie: Gustav Ganz Bierbrunnen Düsseldorf (vielleicht interveniert Walt Disney und klagt?). Die Trademark wird international nicht in Ländern registriert und geschützt, wenn Alkohol durch nationale Gesetzgebung verboten ist
Amazon ist auch traurig darüber, dass in verschiedenen europäischen Ländern einzelne Trademarks von Amazon-Eigenmarken nicht akzeptiert und registriert wurden. Wen es interessiert, die Suchmaschine hilft mit weiteren Informationen dazu.
Ich greif jetzt mal eine Packung Papiertaschentücher mit der Trademark "Tempo". Was für eine beknackte und kinky (= leicht verdrehte) Trademark-Bezeichnung, die anscheinend jeder Depp in Deutschland kennt und sogar als Synonym für Papiertaschentücher benutzt. Kinky Germans
Weiter noch allen Membern viel Spaß in der KINK AGogo
Zuletzt bearbeitet: