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@hanswerker Die Beitragsbemessung ab Beginn der gesetzlichen Rente richtet sich danach, ob man die Vorversicherungszeit für den Status der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt. Dies sind 9/10tel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. Ist die Vorversicherungszeit erfüllt, zahlt man Beiträge nur aus der gesetzlichen Rente. Ansonsten aus allen Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Ein geldwerter Vorteil für die Nutzung eines Hauses kann nur berechnet werden, wenn du diesen Vorteil auch hast. Zum Beispiel das Haus gehört deiner Firma und du zahlst eine ortsüblich sehr geringe oder keine Miete.
Bei der Umverteilung bin ich deiner Meinung. Wenn sich Leistung nicht mehr lohnt, passen sich die Leistungsträger nach unten an oder wandern ab. Besser wäre es die Arbeitsreserve zu aktivieren.
Ein geldwerter Vorteil für die Nutzung eines Hauses kann nur berechnet werden, wenn du diesen Vorteil auch hast. Zum Beispiel das Haus gehört deiner Firma und du zahlst eine ortsüblich sehr geringe oder keine Miete.
Bei der Umverteilung bin ich deiner Meinung. Wenn sich Leistung nicht mehr lohnt, passen sich die Leistungsträger nach unten an oder wandern ab. Besser wäre es die Arbeitsreserve zu aktivieren.


