DACH --> TH Krankenversicherung Thailand

  • Ersteller
        #51  

Member

Member hat gesagt:
oder soll ich mal an das Finanzamt Neubrandenburg schreiben?
Du gibst dir die Antwort ja schon selbst.

Jeder Expat hat seine eigene Geschichte, seine eigenen (Vermögens-) Verhältnisse und sein eigenes Bundesland.

Mache dich selbst sattelfest in den wichtigen Dingen wie Steuern, KV, Rentenzahlung ins Ausland, Fortführung einer deutschen Bankverbindung usw. Nur so kannst du dich sicher fühlen.

Und vergiss nicht, dies alles mit den Anforderungen und Gegebenheiten in Thailand abzustimmen.
 
        #52  

Member

Member hat gesagt:
Schritt:
Auswandern/Abmeldung (Rentner)von Deutschland- dann in Thailand leben, MUSS ich denn nun Steuern bezahlen bzw. keine von meinen Ruhegehalt???
Alles etwas undurchsichtig oder soll ich mal an das Finanzamt Neubrandenburg schreiben?55

Zahle hier (Deutschland) schon 260 Euro Privat KV und dann gehen noch knapp 400 Euro Steuern ab jeden Monat , also rund 700 Euro , dass
habe ich NICHT wenn ich in Thailand lebe?
(Altersruhesitz/Residenz)

Sich an das FA zu wenden, ist eine Möglichkeit. Oder an einen Steuerberater.

Konkret ist es so, dass Du als im Ausland lebender Deutscher, der eine deutsche gesetzliche Rente bezieht, diese in Deutschland versteuern musst. Ungünstiger Weise macht man Dich zum Zeitpunkt der Auswanderung zum beschränkt Steuerpflichtigen. Klingt erstmal nett, ist aber ein großer Krampf. Denn alle Deine üblichen Freibeträge sind dann futsch und die sind bei Rentnern ja nicht zu verachten. Sprich, Du zahlst ab dem ersten Euro. Deine 400 Euro von heute ( sofern sie aus Deiner Rente resultieren ) werden sich vielleicht verdoppeln.

Man kann sich gegen die beschränkte Steuerpflicht wehren, aber natürlich nicht so einfach, wie hier geschrieben. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu wäre dann im konkreten Fall die Abstimmung mit einem fitten Steuerberater angeraten. Ich weiß nur, dass das zum Beispiel nicht möglich ist, wenn man neben der Rente in D noch andere Einkünfte hat, wie zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung.
 
        #53  

Member

So kompliziert ist das Thema unbeschränkte/beschränkte Steuerpflicht nicht.
Das "dagegen wehren" ist nur ein simpler Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht. Der hat Erfolg, wenn > 90% der Gesamteinkünfte in D zu versteuern sind oder die nicht in Deutschland zu versteuerndem Einkünfte unter 9000 € (hier für das Jahr 2018) liegen.
Wer nur deutsche Rente, Zinsen, Dividenden und Miete bekommt: Kein Problem. Für Einkünfte in Thailand, die in Thailand versteuert werden gilt, dass die Einkünfte trotzdem in D mit in die Steuererklärung kommen, die gezahlte Thai-Steuer dann aber von der in D zu zahlenden Steuer abgezogen wird.
Wenn das einmal gemacht ist muss man für die Folgejahre nur noch abschreiben, solange sich nichts am DBA ändert. Erstes Jahr also vom Steuerberater machen lassen und wer sonst die Steuer selber macht kann das in den Folgejahren dann auch.
 
        #54  

Member

Werte Forumsmitglieder, ich beabsichtige in Kürze nach Thailand überzusiedeln und dort meinen Ruhestand zu verbringen. Ich war vormals im Staatsdienst beschäftigt und brauche im Ruhestand eigentlich nur eine Versicherung die 30% der Kosten übernimmt.
Hat jemand Erfahrung diesbezüglich? Gibt es eine Versicherung die das anbietet?

Vielen Dank für eventuelle Informationen
 
        #55  

Member

Was ist mit deiner aktuellen Pkv? Stimmen die nicht zu? Weil eigentlich zahlt die Pkv anders als die Gkv auch im Ausland...
 
        #56  

Member

Nein nur bis zu einem halben Jahr, dann ist Schluss. Bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland geht das nicht.
 
        #57  

Member

Dazu kannst Du vieleicht auch mal Member Glupperer anschreiben ,obwohl ich schon lange nichts mehr von Ihm gelesesen habe ,hoffe es geht ihm gut . Hatte mit Ihm auch schon mal kurz zu diesem Thema zu tun .
 
        #58  

Member

Ich bin nicht sicher ob diese KV hier schon mal erwähnt wurde, aber falls ich mal länger ausserhalb Deutschlands verweilen möchte, dann wäre das für mich eine Überlegung wert.
Natürlich dann mit der Maßgabe, die deutsche KV so lange auf Anwartschaft zu stellen (vorsichtshalber). Man weiss ja nie, ob man nochmals zurückkehren möchte.

 
        #59  

Member

Ich höre immer wieder das Argument: eine KV vorsichtshalber auf “Anwartschaft” zu stellen. Möglicherweise gilt das für eine PKV, damit kenne ich mich nicht aus. Für eine GKV ist das doch aber eigentlich Unsinn, denn es gibt doch eine KV Pflicht in D, also eine GKV muss dich doch bei Einreise in D. wieder aufnehmen, auch ohne “Anwartschaft”? Oder?

Ich habe z.B. meine GKV gekündigt, ohne eine "Anwartschaft"...
 
        #60  

Member

Das ganze Thema Krankenversicherung im Ausland ist schon sehr komplex und sollte vorab genau geprüft werden auch in Hinsicht darauf wo der (rechtliche) Wohnsitz am besten sein sollte, auch aus steurlicher Sicht, weil das alles auch mit der Krankenversicherung zu tun hat.

Eine "richtige" private Krankenversicherung für den dauerhaften Auslandsaufenthalt kostet Geld, gerade als Rentner.

Ich habe auch schon mal vorsorglich recherchiert für meine Zukunft und zb International Health Insurance for Expats | Foyer Global Health als für gut befunden. Habe dort aber (noch) keinen Vertrag und kann daher nicht aus Erfahrung sprechen.

@LaFrance vielleicht macht es eher Sinn, dass du rein rechtlich in Deutschland den Hauptwohnsitz belässt und damit deine 30% PKV behälst. Bedenke, dass die "neue" Auslands PKV Gesundheitsprüfung etc hat und du deine ganzen Rückstellungen verlierst. Als Pkv Patient kennst du ja in etwa die Behandlungskosten. Wäre ich in deiner Lage (bin auch in der PKV wenn auch ohne Beihilfe) würde ich in Deutschland gemeldet bleiben, die PKV hier behalten und eben nur bei größeren Rechnungen diese einreichen. Sofern du nicht jede Woche zum Arzt musst, kriegt ja keiner mit wie lang du genau wo bist. Wenn du doch jede Woche zum Arzt musst, hast du eine Krankheit wo dich eh keine andere Versicherung mehr nimmt.

Die 30% kannst du sonst bei kleineren Behandlungen wohl einfach selbst tragen. Die Beihilfe hat genauso ihre Grenzen, da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die (problemlos) zb eine Krebstherapie in Thailand übernimmt etc. Das heisst was wirklich ernstes würde man wohl doch eher hier behandeln lassen...

@alter Schwede, deine Annahme ist korrekt, die Anwartschaft bezieht sich auf die PKV. Bei der GKV musst du halt prüfen, ob du im Zweifel nicht den Staatszuschuss verlierst und am Ende die volle Summe zahlen musst...
 
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