Member
Unter den blinden, ist der Einäugige KönigMember hat gesagt:Naja dann alle Gewinne bzw. Kursanstiege statt abzuverkaufen, umschichten in bitcoin oder etherium und dort ein Jahr halte.
Das tauschen erzeugt keinen Gewinn und sollte somit steuerfrei sein und die beiden sind aus meiner Sicht die sichersten.
Danke, dass ich mich heute wie ein einäugiger fühlen darf.
Das Zitat aufheben - macht sich gut als Aufhänger in der NacherklärungMember hat gesagt:Das tauschen erzeugt keinen Gewinn und sollte somit steuerfrei sein
Erstberatungsgespräch ca. 250-500€ +MwSt. und dann 1-2 Stunden a 300€ für die Nacherklärung, je nach Umfang.
Wenn das FA die Nacherklärung akzeptiert, sollte es mit der Nachzahlung der Steuern erledigt sein, ansonsten braucht man dann doch einen Anwalt.
Ich kann da jemanden empfehlen. Bei Interesse bitte PN.
Aber zurück zum Thema:
"Der Tausch ist im Steuerrecht ganz allgemein eine entgeltliches Geschäft, dh. werden Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Kryptowährungen, getauscht, so liegt eine Veräußerung des hingegebenen Wirtschaftsgutes und eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes vor."
"Auch das BMF hat [...] klargestellt, dass der Handel zwischen Kryptowährungen als Tauschvorgang anzusehen ist. Jeder Tausch von Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist führt daher zur Realisierung von Kursgewinnen beziehungsweise Kursverlusten, welche in Euro umzurechnen sind."
Mehr dazu steht in der Quelle (gefunden per Suchmaschine)

Krypto-Trading und Steuern: Wer nicht HODLt, muss zahlen | brutkasten
Gastbeitrag. Natalie Enzinger legt mit ihrer Enzinger Steuerberatung einen Fokus auf die Besteuerung im Krypto-Bereich. Für den Brutkasten erläutert sie die Frage: Wann sind im Krypto-Trading Steuern abzuführen?
Zuletzt bearbeitet:



