Laberthread (Thailand News) - Kampagnen, Rechtsstaat und was ist Gerechtigkeit ?!

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        #21  

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Statt in einer geschlossenen Institution lebt B. in einer Wohnung, wo er rund um die Uhr von einer Betreuerin umsorgt wird. Zudem steht ihm ein Privatlehrer zur Seite und sportlich wird er vom zehnfachen Weltmeister im Thaiboxen trainiert. Der monatliche Aufwand von 22'000 Franken lohne sich, glaubt Gürber, denn sein Konzept helfe B., sich in der Gesellschaft zu integrieren.

Für sein Opfer wurden vermutlich nicht mal einmalig 2200 Franken aufgewendet. Etwas in die Richtigung gibt es in Deutschland auch: SZ-Online:
 
        #22  

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Member hat gesagt:
@ paff

Du siehst das schon richtig. Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 475 I, IV StPO wird nur gewährt, wenn die Privatperson ein berechtigtes Interesse an der Erlangung der Informationen aus den Akten darlegt.
.

Es geht sich nicht um Akteneinsicht, sondern um Urteil nebst Urteilsbegründung , diese wurde bereits öffentlich verlesen.. von daher kann man die auch bekommen.

Akteneinsicht währe in einem LAUFENDEN Verfahren in die Prozess oder Polizeilichen Akten einsichtnehmen , das währe wiederum ein Job für einen Anwalt.. ein berechtigtes Interesse vorausgesetzt.

@Pfaff, ich habe das mit dem Kuschelvollzug "aufgeschnappt" und versucht zu relativieren.

Ich bin eine ganze Weile bei der Truppe gewesen.
Die Gesetze und daran orientiert sich die Rechtsprechung, stammen zum großen Teil aus Zeit von Kaiser Wilhelm und später dem Schnauzbärtigen (ca 75% der Gesetze) zum Teil , wie der Majestätsbeleidigungsparagraph wurde nur der Wortlaut abgeändert... /Bundespräsident.

Die Folge dieser "Übernahmen" ,Delikte gegen das Vermögen werden relativ härter bestraft, als Delikte gegen Leib und Leben...
Es stammt wohl aus der Zeit, als ein Bauer den Gutsherren bestohlen hat (Eigentumsdelikt) und der Gutsherr den Bauern einfangen ließ und ihn verletzt oder Schlimmeres..(Körperverletzungsdelikt) dann wurde das was der Gutsherr dem Bauern antat entsprechend geringer geandet.

Im deutschen Recht läßt sich in der Hinsicht Tendenzen feststellen.

Aufs heutige übertragen: ein Bankräuber bekommt ca 6-7Jahre und Jemand dem die Planung der Tat nicht nachgewiesen werden kann und sich auch nicht geäußert hat (kein Vorsatz nachzuweisen ist...), geht als u.U. "Totschläger" durch und ist dann deutlich früher als der Bankräuber wieder Draußen.

Was die Wochenenden frei bzw Freigänger anbelangt, die sind geprüft und haben in der Regel 2/3 ihrer Haft fast verbüßt und werden an das Leben "draußen" gewöhnt.
Wenn jemand z.B 10j oder länger einsitzt hat er vom Iphone oder den neuesten Bahnfahrkartenautomaten wohl nur im TV Kenntnis genommen. Der findet sich nach einiger Zeit hinter Gittern draußen nicht mehr zurecht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #23  

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Member hat gesagt:
Wenn wir schon beim Thema 'Opfer' sind, welchen oft zu wenig Beachtung geschenkt wird, dann sollte man diesen Beitrag anschauen, gesendet letzten Sonntag im Schweizer TV. Wie fühlt sich das Opfer wohl, wenn es diese Reportage sieht? Für mich ist da der Geduldsfaden schon längst gerissen.

Der Jugendanwalt - Reporter - Sendungen - Schweizer Radio und Fernsehen

Interessante Reportage. Klar ist es nicht nachvollziehbar, dass der Straftäter einen Spitzen-Trainer spendiert bekommt. Abgesehen davon ist ein Training in einer Kampfsport-/ Kampfkunstschule eine sehr gute Therapie für Menschen, die körperliche Gewalt als Lösung ansehen. Ein guter Trainer vermittelt Respekt vor dem Gegner, dass jeder handfeste Kampf, den man nicht kämpfen muss ein Sieg ist. Außerdem trifft man beim Sparring auf Trainings-Parter, die besser, schneller, stärker sind. Das kann helfen zu lernen, mit Niederlagen umzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass man nach dem Sparring in Freundschaft auseinandergeht. Hier ist wieder der Trainer als höchste Instanz gefragt, der Sport Sport sein lässt und das auch seinen Schülern vermittelt. Außerdem werden im Training aufgestaute Agressionen abgebaut. Ein Weiteres ist, dass in den Stunden, die in der Kampfkunstschule verbracht werden, keine Zeit zum Scheiße bauen auf der Straße ist. Meistens ist es die fehlende Anerkennung, die Straßenschläger oder schnell agressiv werdende Menschen in der Kind- und Jugendzeit nicht bekommen haben. Die bekommt man im Trainingsbereich durch Leistung und Strebsamkeit.
Es wäre vielleicht besser, wenn es eine Auflage zum Training bei handverlesenen Trainern geben würde, das aber selbst bezahlt werden muss.

Was soll man mit den Tätern machen...? Es muss im Kopf "Klick" machen. Hört sich vielleicht "althergebracht" an, aber es mangelt meiner Meinung nach an einem staatlich geleiteten "Erziehungsprogramm" für die Jugend. Große Jugendorganisationen, in denen jeder seinen Platz findet und sich gemäß seinen Interessen und seiner psychischen + physischen Veranlagung frei entfalten kann. Gemeinschaft ist sehr heilsam.
Die Jugend von Heute ist die Gesellschaft von Morgen.
 
        #24  

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@ Steiner

Ich habe deinen vorherigen Beitrag nicht gelesen, sondern nur die Frage, ob § 475 StPO ein "berechtigtes Interesse" erfordert.

Mir ist schon bewusst, dass dort nur Akteneinsicht und -auskünfte Gegenstand sind.

Bezogen auf ein Urteil spielt diese Norm natürlich keine Rolle, wie du es ja bereits zuvor erläutert hast. :wink0:
 
        #25  

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Danke für die Aufklärung, dann hatte ich das wohl falsch verstanden. Ich hatte gedacht, Urteilsbegründung anfordern ist das gleiche wie Akteneinsicht, da bei meiner Suche, wie ich eine schriftliche Urteilsbegründung erhalten kann, darauf verwiesen wurde.
 
        #26  

Member

"Urlaub in Österreich" :tu:

Wir freuen uns darauf, Sie als Gast in unserem Hause begrüßen zu dürfen.

Unser Angebot:

- Computerführerschein und –kurse
- Deutschkurs für Nichtösterreicher

2 Sporthallen für sämtliche Ballspiele
- 2 Freiplätze für Ballsportarten (Rasen- und Hartplatz)
- 2 Fitnessräume
- Multikonfessioneller Andachtsraum
- Tischfußball
- Bibliothek
- Bastelgruppe „Kreatives Arbeiten bzw. Gestalten“


Weitere Infos HIER :urlaub:Unsere Website :super:

sawasdee frank69
 
        #27  

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Member hat gesagt:
Unser Angebot:

- Computerführerschein und –kurse
- Deutschkurs für Nichtösterreicher

2 Sporthallen für sämtliche Ballspiele
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und Vollpension !!
 
        #28  

Member

Member hat gesagt:
...Abgesehen davon ist ein Training in einer Kampfsport-/ Kampfkunstschule eine sehr gute Therapie für Menschen, die körperliche Gewalt als Lösung ansehen. Ein guter Trainer vermittelt Respekt vor dem Gegner, dass jeder handfeste Kampf, den man nicht kämpfen muss ein Sieg ist. Außerdem trifft man beim Sparring auf Trainings-Parter, die besser, schneller, stärker sind. Das kann helfen zu lernen, mit Niederlagen umzugehen. Voraussetzung dafür ist, dass man nach dem Sparring in Freundschaft auseinandergeht. Hier ist wieder der Trainer als höchste Instanz gefragt, der Sport Sport sein lässt und das auch seinen Schülern vermittelt. Außerdem werden im Training aufgestaute Agressionen abgebaut. Ein Weiteres ist, dass in den Stunden, die in der Kampfkunstschule verbracht werden, keine Zeit zum Scheiße bauen auf der Straße ist. Meistens ist es die fehlende Anerkennung, die Straßenschläger oder schnell agressiv werdende Menschen in der Kind- und Jugendzeit nicht bekommen haben. Die bekommt man im Trainingsbereich durch Leistung und Strebsamkeit.

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