Member hat gesagt:
@ paff
Du siehst das schon richtig. Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 475 I, IV StPO wird nur gewährt, wenn die Privatperson ein berechtigtes Interesse an der Erlangung der Informationen aus den Akten darlegt.
.
Es geht sich nicht um Akteneinsicht, sondern um Urteil nebst Urteilsbegründung , diese wurde bereits öffentlich verlesen.. von daher kann man die auch bekommen.
Akteneinsicht währe in einem LAUFENDEN Verfahren in die Prozess oder Polizeilichen Akten einsichtnehmen , das währe wiederum ein Job für einen Anwalt.. ein berechtigtes Interesse vorausgesetzt.
@Pfaff, ich habe das mit dem Kuschelvollzug "aufgeschnappt" und versucht zu relativieren.
Ich bin eine ganze Weile bei der Truppe gewesen.
Die Gesetze und daran orientiert sich die Rechtsprechung, stammen zum großen Teil aus Zeit von Kaiser Wilhelm und später dem Schnauzbärtigen (ca 75% der Gesetze) zum Teil , wie der Majestätsbeleidigungsparagraph wurde nur der Wortlaut abgeändert... /Bundespräsident.
Die Folge dieser "Übernahmen" ,Delikte gegen das Vermögen werden relativ härter bestraft, als Delikte gegen Leib und Leben...
Es stammt wohl aus der Zeit, als ein Bauer den Gutsherren bestohlen hat (Eigentumsdelikt) und der Gutsherr den Bauern einfangen ließ und ihn verletzt oder Schlimmeres..(Körperverletzungsdelikt) dann wurde das was der Gutsherr dem Bauern antat entsprechend geringer geandet.
Im deutschen Recht läßt sich in der Hinsicht Tendenzen feststellen.
Aufs heutige übertragen: ein Bankräuber bekommt ca 6-7Jahre und Jemand dem die Planung der Tat nicht nachgewiesen werden kann und sich auch nicht geäußert hat (kein Vorsatz nachzuweisen ist...), geht als u.U. "Totschläger" durch und ist dann deutlich früher als der Bankräuber wieder Draußen.
Was die Wochenenden frei bzw Freigänger anbelangt, die sind geprüft und haben in der Regel 2/3 ihrer Haft fast verbüßt und werden an das Leben "draußen" gewöhnt.
Wenn jemand z.B 10j oder länger einsitzt hat er vom Iphone oder den neuesten Bahnfahrkartenautomaten wohl nur im TV Kenntnis genommen. Der findet sich nach einiger Zeit hinter Gittern draußen nicht mehr zurecht.