Allgemeine Frage Langzeit-Reisekrankenversicherung

  • Ersteller
        #151  

Member

Bin da ja nicht untätig, nur keiner möchte mich so richtig.
 
        #152  

Member

Member hat gesagt:
Die HM ist aber auch ziemlich "verwirrend".
Ich hatte auch vor die 5 Jahres Vers. zu nehmen. Dann aber bekam ich die Auskunft eines Maklers, dass während dieser 5 Jahre ein Wohnsitz in D. vorhanden sein muss. Weil...Reiseversicherung und keine Expat.
Ok, umorientiert und den ADAC angeschrieben. Bei denen wäre das es kein Problem und ist sogar noch günstiger aber jedes Mal 100 Euro Selbstbeteiligung. Versicherungsdauer "nur" 2 Jahre, dann ist finish und der Gesamtbetrag muss komplett im Voraus bezahlt werden.
Hatte mich schon damit abgefunden, startete aber noch einen Versuch bei der HM, Antwort:

"Hiermit bestätigen wir Ihnen gern, dass ein Wohnsitz in Deutschland nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen muss. Solten Sie nach der Ausreise einen vorübergehenden Wohnsitz in Ihrem Reiseziel begründen, hat dieser Sachstand keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz"

Klingt für mich ziemlich eindeutig.
Ok, so in 2-3 Wochen muss ich denn mal langsam abschließen.
Werde wohl der HM vertrauen.



So etwa habe ich es auch vor. Man hat ja Zeit etwas vernünftiges zu finden.
Das heißt aber auch Du "DARFST" 5 Jahre nicht nach Deutschland - reist Du trotzdem, zb wg eines Todesfalls o.ä. Dann ist Deine 5 Jahresversicherung nicht mehr gültig. In dem Moment wo Du in D wieder einreist verfällt der Versicherungsschutz - ist das logisch ? Ich denke nein, ist aber so lt Versicherung, hatte mir das extra beim ADAC mal nachgefragt.

PanTau
 
        #153  

Member

@PanTau

Besteht die Versicherung bereits 1 Jahr, kann man bis zu 6 Wochen "Heimaturlaub" machen.

Anbei Auszug aus den Vers. Bedingungen der HM:

1.4.2 Versicherungsschutz in Deutschland
Hat Ihre Versicherung eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr? In
diesem Fall haben Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sie vo-
rübergehend nach Deutschland zurückkehren (z. B. Heimatur-
laub). Dieser ist auf insgesamt 6 Wochen je Versicherungsjahr
begrenzt.
In Deutschland erstatten wir die Kosten zu den Schwellenwer-
ten
 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie
 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Als Schwellenwerte gelten für Leistungen
 nach der GOZ der 2,3-fache Gebührensatz,
 nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen)
der GOÄ der 1,15-fache Gebührensatz,
 nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtun-
gen) der GOÄ der 1,8-fache Gebührensatz sowie
 für alle anderen Leistungen der GOÄ der 2,3-fache Gebüh
 
        #154  

Member

Member hat gesagt:
Das heißt aber auch Du "DARFST" 5 Jahre nicht nach Deutschland - reist Du trotzdem, zb wg eines Todesfalls o.ä. Dann ist Deine 5 Jahresversicherung nicht mehr gültig. In dem Moment wo Du in D wieder einreist verfällt der Versicherungsschutz - ist das logisch ? Ich denke nein, ist aber so lt Versicherung, hatte mir das extra beim ADAC mal nachgefragt.
Ne, dass ist nicht logisch.
Nehmen wir an, man muss tatsächlich für ein ...zwei Wochen zurück nach Deutschland. Wie will die Versicherung das mitbekommen, so man denn nicht versucht sie dann in Anspruch zu nehmen.

Member hat gesagt:
Besteht die Versicherung bereits 1 Jahr, kann man bis zu 6 Wochen "Heimaturlaub" machen.
:tu:
Das ist doch schon mal was.
Member hat gesagt:
Dieser ist auf insgesamt 6 Wochen je Versicherungsjahr
begrenzt.
In Deutschland erstatten wir die Kosten zu den Schwellenwer-
ten
Auch das ist schon mal "nett". War man bis zur Auswanderung in einer ges. Versicherung, braucht man die HM unter Umständen auch gar nicht.
 
        #155  

Member

Member hat gesagt:
Ne, dass ist nicht logisch.
Nehmen wir an, man muss tatsächlich für ein ...zwei Wochen zurück nach Deutschland. Wie will die Versicherung das mitbekommen, so man denn nicht versucht sie dann in Anspruch zu nehmen.


:tu:
Das ist doch schon mal was.

Auch das ist schon mal "nett". War man bis zur Auswanderung in einer ges. Versicherung, braucht man die HM unter Umständen auch gar nicht.
Wenn Du glaubst die Versicherung sei, wenn es evtl um Tausende von Euros in einem Leistungsfall geht, mit dem Klammerbeutel gepudert dann kannst Du das ja so machen.

PanTau
 
        #156  

Member

Member hat gesagt:
Wenn Du glaubst die Versicherung sei, wenn es evtl um Tausende von Euros in einem Leistungsfall geht, mit dem Klammerbeutel gepudert dann kannst Du das ja so machen.
Was soll der Blödsinn? Das war einfach mal so in den Raum gestellt. Wenn du einer vernünftigen Antwort nicht fähig bist, dann lass es doch.
 
        #157  

Member

Member hat gesagt:
Das heißt aber auch Du "DARFST" 5 Jahre nicht nach Deutschland - reist Du trotzdem, zb wg eines Todesfalls o.ä. Dann ist Deine 5 Jahresversicherung nicht mehr gültig. In dem Moment wo Du in D wieder einreist verfällt der Versicherungsschutz - ist das logisch ? Ich denke nein, ist aber so lt Versicherung, hatte mir das extra beim ADAC mal nachgefragt.

Ich bin gerade zurück von der ADAC-Niederlassung in Oberhausen:
- die Langzeit-Auslandskrankenversicherung kann man im Alter bis 65 Jahre für bis zu 2 Jahre abschließen, ab 66 Jahre für bis zu 1 Jahr, über 75 Jahre für 6 Monate! Eine 5-Jahresversicherung gibt es dort nicht.
- bei der Einreise zurück nach D verfällt der Versicherungsschutz nicht, es gilt lediglich, daß diese Versicherung in der Zeit, in der du dich verübergehend in D aufhälst, nicht gilt -> damit bist du in D nicht krankenversichert! So endet der Versicherungsschutz bei Einreise nach D und tritt bei Ausreise wieder inkraft, solange sich alles in der vereinbarten Laufzeit der Versicherung abspielt.
- eine Anschlussversicherung zum Ablauf der Versicherungsdauer kann auch aus dem Ausland abgeschlossen werden. Dafür gilt dann nicht das Eintrittsalter zur Erstversicherung, sondern das Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anschlussversicherung!
 
        #158  

Member

Member hat gesagt:
Ich bin gerade zurück von der ADAC-Niederlassung in Oberhausen:
- die Langzeit-Auslandskrankenversicherung kann man im Alter bis 65 Jahre für bis zu 2 Jahre abschließen, ab 66 Jahre für bis zu 1 Jahr, über 75 Jahre für 6 Monate! Eine 5-Jahresversicherung gibt es dort nicht.
- bei der Einreise zurück nach D verfällt der Versicherungsschutz nicht, es gilt lediglich, daß diese Versicherung in der Zeit, in der du dich verübergehend in D aufhälst, nicht gilt -> damit bist du in D nicht krankenversichert! So endet der Versicherungsschutz bei Einreise nach D und tritt bei Ausreise wieder inkraft, solange sich alles in der vereinbarten Laufzeit der Versicherung abspielt.
- eine Anschlussversicherung zum Ablauf der Versicherungsdauer kann auch aus dem Ausland abgeschlossen werden. Dafür gilt dann nicht das Eintrittsalter zur Erstversicherung, sondern das Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anschlussversicherung!
Ja, das ist wie bei der Lufthansa, wenn Du da 3x anrufst bekommst Du 3 verschiedene Auskünfte.
Ich hatte mir das ja nicht ausgedacht. Ich würde mir im Ernstfall den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.

Das es beim ADAC 5 Jahres RKV gibt hatte ich nicht gesagt - die bekommt man bei der HanseMerkur.

PanTau
 
        #159  

Member

Member hat gesagt:
Das es beim ADAC 5 Jahres RKV gibt hatte ich nicht gesagt -
Und warum erzählst du dann, man darf 5 Jahre nicht nach D, das hättest du beim ADAC extra nachgefragt???
 
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