Allgemeine Frage Langzeit-Reisekrankenversicherung

Bin bei der UKV, schon seit fast 20 Jahren versichert. Kostet mich im Moment 15 oder 17€ im Jahr.
Hatten mir mal in Koh Chang einen Zahnarzt Besuch voll bezahlt.
Hatte auch ein Mal für 4 Tage verlängert, da ich mehr als 59 Tage am Stück in Urlaub war. Das war dann auch nicht soo teuer.

Aber da muss man aufpassen bei einer Reisekrankenversicherung. Wer da schon lange Jahre versichert ist, hat da unter Umständen viel bessere Konditionen.
 
Kostet mich im Moment 15 oder 17€ im Jahr
Das eignet sich aber nicht für Langzeit ,sowas hab ich bei der Debeka bis 70 Tage , hat bisher immer ausgereicht , da bin ich auch schon 25 Jahre, billiger wirds durch die lange Zeit auch nicht ,die haben gerade erhöht von 12 auf 14 €. Leider für meinen 8 Monats aufenthalt ab Oktober nicht mehr nutzbar weil Verlängerung über 70 Tage hinaus nicht möglich.
 
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Mit der Hanse Merkur habe ich bereits gute Erfahrungen gemacht. Ich lag mit meiner Lebensmittelvergiftung 5 Tage in Hua Hin im San Paulo Krankenhaus. Die HM ist eingesprungen und hat die Kosten (über 50.000 Baht) gedeckt.

Anmerkung: Dr. Thomas war als Deutscher vor Ort und betreut dort deutschsprachige Patienten. Ob er immer noch da ist, weiß ich nicht. Das Problem bei der Deckungszusage liegt darin, dass zumindest damals ( vor 5-6 Jahren) nicht direkt zwischen Krankenhaus und HM abgerechnet werden konnte und das über eine "Vermittlungsstelle" lief. Ob das heute auch noch so ist, vermag ich nicht zu sagen.
 
So ,nach nochmaliger Prüfung meines Posteinganges und keiner Antwort auf meine telefonische Anfrage beim ADAC heute morgen habe ich das ganze jetzt nochmal schriftlich gemacht :

Ich beabsichtige einen Abschluss einer ADAC Langzeitversicherung für 2 Jahre ,dazu habe ich folgende Frage deren Beantwortung ich leider auch nicht den FAQ entnehmen konnte .
Ist während der Vertragslaufzeit auch zwischenzeitlich auch ein Urlaub in Deutschland möglich , mir ist klar das der Aufenthalt in D dann nicht versichert ist ,aber tritt dann bei Rückreise an den Urlaubsort im Ausland dann wieder der Langzeitvertrag in Kraft und der ADAC leistet wieder bei Eintritt eines Schadensfalles ?? Für eine fundierte und verbindliche Auskunft wäre ich dankbar ,
Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Auf die Antwort bin ich jetzt schon gespannt , am Telefon heute morgen wurde ja die Aussage die Member @AndreasDU bestätigt ,leider kam nichts schriftliches nach .
 
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So ,nach nochmaliger Prüfung meines Posteinganges und keiner Antwort auf meine telefonische Anfrage beim ADAC heute morgen habe ich das ganze jetzt nochmal schriftlich gemacht :

Ich beabsichtige einen Abschluss einer ADAC Langzeitversicherung für 2 Jahre ,dazu habe ich folgende Frage deren Beantwortung ich leider auch nicht den FAQ entnehmen konnte .
Ist während der Vertragslaufzeit auch zwischenzeitlich auch ein Urlaub in Deutschland möglich , mir ist klar das der Aufenthalt in D dann nicht versichert ist ,aber tritt dann bei Rückreise an den Urlaubsort im Ausland dann wieder der Langzeitvertrag in Kraft und der ADAC leistet wieder bei Eintritt eines Schadensfalles ?? Für eine fundierte und verbindliche Auskunft wäre ich dankbar ,
Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Auf die Antwort bin ich jetzt schon gespannt , am Telefon heute morgen wurde ja die Aussage die Member @AndreasDU bestätigt ,leider kam nichts schriftliches nach .
Wenn Du ADAC Mitglied bist gehen da, meine ich noch mal so 70 Euro runter und bei Abrechnung der nicht verbrauchten Tage war dieses Mal die Gebühr auch nur 30 Euro.

Der Zufall wollte es und bei meiner Rückkehr sprang der Wagen nach 7 Monaten Standzeit nicht an - die gelben Engel halfen.

PanTau
 
So ,ich habe jetzt es jetzt schriftlich vom ADAC , die Auskunft die @AndreasDU beim ADAC in Oberhausen bekommen hat stimmt ,die Langzeitversicherung läuft über die volle Laufzeit auch wenn man zwischendurch mal 2-3 Monate in D war (in D gilt Sie natürlich nicht) .
 

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So ,ich habe jetzt es jetzt schriftlich vom ADAC , die Auskunft die @AndreasDU beim ADAC in Oberhausen bekommen hat stimmt ,die Langzeitversicherung läuft über die volle Laufzeit auch wenn man zwischendurch mal 2-3 Monate in D war (in D gilt Sie natürlich nicht) .
Wie ist man dann in der Zeit des Heimaturlaubs (in Deutschland) versichert?
 
Wenn Du Dich hier bei der Kasse abgemeldet hast gar nicht ,obwohl man sich ja eigentlich bei Rückkehr wieder anmelden müsste (Versicherungspflicht) -für richtige Auswanderer die hier Ihren Wohnsitz aufgeben ist deshalb diese Langzeitversicherung nur temporär geeignet.
Für Leute die Ihren Wohnsitz in D beibehalten und hier damit weiter versicherungspflichtig sind und weiter Beiträge leisten und somit einen Leistungsanspruch haben sowie z.B. viele Überwinterer die so wie ich erstmal für ca. 8 Monate rüber gehen ist es erstmal eine Lösung .
Wer allerdings beabsichtigt dauerhaft nach Thailand zu gehen der wird nicht um hin kommen ,sich dauerhaft mit einer internationalen KV zu beschäftigen ,da da ja auch dort mit steigendem Alter die Zugangsvoraussetzungen und Beiträge immer weiter steigen .
Man muss es sich also auch leisten können und wollen Beiträge sowohl für die Langzeitversicherung als auch für die KV in D zu bezahlen ,aber es soll ja auch Leute in TH geben die gar keine KV in TH haben .
Ob man für sich selbst für kurze Aufenthalte in D eine Incommerversicherung abschliessen kann wage ich zu bezweifeln .
Alles nicht easy .
 
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Ihr wisst aber schon, dass es in der GKV in D eine Anwartschaft gibt? D.h., die Versicherung ruht, man kann sie aber jederzeit, z. B. nach Rückkehr aus dem Ausland, wieder aktivieren. Ist nicht ganz billig, im Netz habe ich monatliche Kosten zwischen 50 und 80 € gesehen. Aber immer noch besser, als die komplette Prämie weiter zu zahlen.
Wie das in der PKV aussieht, weiss ich nicht.
 
@TAWon

Eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus folgenden Gründen ruht:

  • beruflich bedingter Auslandsaufenthalt,
  • Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz
  • Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie
  • Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Straftaten.

    Quelle: Detailansicht - TK-Lex
 
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