Flug von Frankfurt nach Banjul- Frankfurt mit Condor. Ich glaube 2006, jedenfalls waren die Fluggastrechte für Passagiere noch nicht so bekannt wie heut.
Der Rückflug wurde gecancelt.
Erst 24 Stunden später brachte uns eine andere Airline nach Frankfurt zurück.
Hotelübernachtung wurde organisiert und auch übernommen – von wem auch immer –
Auf das erste Schreiben meines RA wurde nicht reagiert.
Auf das zweite Schreiben wurde eine Entschädigung wegen Verspätung abgelehnt.
Nach dem dritten Schreiben mit Klagandrohung bot die Airline eine Teilzahlung von 300 Euro an.
Schließlich wurde der Hinflug planmäßig gestartet.
Mein Anwalt, der sich im Allgemeinen nicht mit dem Reiserecht befasst und daher die Rechte und Pflichten von Reisenden, Hotels, Reiseveranstaltern und Unternehmen der Personenbeförderung, nicht sonderlich gut einschätzen konnte/kann, wollte dieser Teilzahlung zustimmen.
Trotzdem ich damals nur 480 Euro für Hin- und Rückflug bezahlt habe, bat ich meinen RA meine Flugrechte vollumfänglich (600 € - Erstattung) durchzusetzen und ggf. die Airline zu verklagen.
Nach ca. 6 – 8 Monate wurden mir die 600 Euro ohne Klageeinreichung erstattet.
Das war äußerst lästig und geht auf Kosten von Einsatz, Zeit und Geld.
Ähnlich erging es mir letztes Jahr mit den Erstattungen wegen Covid19 bei TUI und Swissair.
Bei Booking.com und Hoteldirektbuchungen hatte ich keine Probleme.
Deswegen habe ich mich dazu entschieden nur noch Buchungen von heut auf Morgen vorzunehmen. Bei Flugbuchungen ist man hierbei etwas eingeschränkt. Aber auch nur etwas!
Frohe Ostern