Info Nachrichten aus Thailand 2023

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Nicht offen für weitere Antworten.
        #1  

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Wir haben uns entschlossen den alten Nachrichten Thread zu schließen. Ihr könnt weiterhin dort lesen aber nicht mehr posten.

Wir eröffnen nun hier den neuen.

Allerdings gibt es auch ein paar Regeln.
  • Die Nachrichten müssen mit Thailand zu tun haben
  • Postet keine schlechten Nachrichten über das Königshaus
  • Postet keine veralteten Nachrichten
  • Postet nicht wild News, nur um eure Beitragszahl zu erhöhen
  • Es werden immer wieder Nachrichten doppelt und dreifach gepostet; schau dir die letzten Beiträge an vor dem Posten
Wir gehen davon aus das du den Artikel gelesen hast. Somit sollte es dir auch nicht schwer fallen deine Gedanken oder Meinung dazu in mindestens 2 oder 3 Sätzen zusammen zu fassen und mit dem Link zu posten.

Postet keine schwachsinnigen Artikel aus dem Farang, Wochenblitz, ThailandTip, Bild oder ähnliche. Das bedeutet nicht das ihr von den vorher genannten keine Artikel verlinken dürft. Es geht ausschließlich um SCHWACHSININGE Artikel.


Das ist keine Bitte.
Wenn man schon Nachrichten verlinkt habt ihr sie ja auch gelesen. Es würde die Qualität anheben.
Ansonsten löschen wir die Beiträge kommentarlos.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #481  

Member

Member hat gesagt:
@Micha
Wo findest du die Ausschlusskriterien?
Bei Fahrlässigkeit und Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht werden sich viele Versicherungen weigern.
Wie das bei deiner ist stellst du erst fest wenn der Fall eingetreten ist.
Also mir ist kein Fall einer in D abgeschlossenen KV bekannt, welche die Leistung wegen grob fahrlässigem Verhalten verweigert.
Egal ob Gurtpflicht, Helmpflicht, Folgen nonverbaler Auseinandersetzungen, was auch immer. Ebenso unbekannt sind in D KV mit Altersbeschränkungen. Bezweifle auch dass der Abschluss einer solchen Krankenversicherung in D überhaupt zulässig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #482  

Member

Member hat gesagt:
Was ich stark bezweifle, denn das ist ein sehr guter Grund für die Versicherung, um aus der Leistungspflicht entkommen zu können.
das denke ich auch, das es so eine auslands-kv nicht gibt. aber genau weiß ich es nicht,müsste ich mal bei meiner nachfragen, das interessiert mich jetzt doch
 
        #483  

Member

Member hat gesagt:
das bedeutet, du fährst auch ohne helm?
also von mir aus können das die leute ja machen,ist ja nicht mein leben. sie sollen dann aber auch nicht rum heulen,falls das überhaupt noch möglich ist, wenn man beatmet im KH liegt und die KV sagt, nö wir zahlen nichts


Ich bin grundsätzlich bei dir.
Allerdings behauptet das in dem Fall die Krankenkasse, er sagt etwas anderes. Deshalb bin ich was den Fall angeht vorsichtig.
 
        #484  

Member

Member hat gesagt:
Ich bin grundsätzlich bei dir.
Allerdings behauptet das in dem Fall die Krankenkasse, er sagt etwas anderes. Deshalb bin ich was den Fall angeht vorsichtig.
in bkk hängt doch an jeder Laterne eine cam. das wird man schon rauskriegen
 
        #485  

Member

Member hat gesagt:
Also mir ist kein Fall einer in D abgeschlossenen KV bekannt, welche die Leistung wegen grob fahrlässigem Verhalten verweigert.
Egal ob Gurtpflicht, Helmpflicht, Folgen nonverbaler Auseinandersetzungen, was auch immer. Ebenso unbekannt sind in D KV mit Altersbeschränkungen. Bezweifle auch dass der Abschluss einer solchen Krankenversicherung in D überhaupt zulässig wäre.

Bei der KV könntest Du Recht haben, da bin ich mir nicht sicher. Sollte es jedoch um Ansprüche gegen einen Dritten gehen (zb Unfallgegner oder Verursacher), bezüglich Schmerzensgeld, Schadenersatz oder langwierige Behandlungskosten, wird die gegnerische Versicherung genau diese Dinge hinterfragen.
Ein Freund von mir hatte einen schweren Unfall mit dem Fahrrad, nachdem ein Autofahrer die Tür öffnete. Er verstarb zwei Wochen später. Helmpflicht für Radfahrer besteht nicht, trotzdem versucht die Versicherung des Autofahrers rauszukommen, da die Folgen mit Helm nicht so dramatisch gewesen wären.
 
        #486  

Member

Wieder einmal eine sinnlose Diskussion und Spekulation um Helmtragen oder nicht und ob die Versicherung zahlt oder nicht . Fakt ist wenn man Moped fährt hat man einen Helm zu tragen und die Versicherung wird natürlich versuchen sich zu drücken das ist hier in Deutschland auch nicht anders , die Spielchen kennt man . Ich finde es unsinnig in so einem Land etwas zu mieten , es gibt viele Gründe die dagegen sprechen . Viele fahren nur unsinnig in der Gegend herum , hauptsächlich Soi 6 , 7 , 8 , Soi Buakao und Beachroad , manche unter Alkohol , beim abgeben wird man für Schäden bezahlen , manche fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ohne es zu wissen , bei Polizeikontrollen werden oft nur Farangs angehalten und müssen zahlen . Dagegen kommt man mit dem Taxi rund um die Uhr für 10 THB in den genannten Straßen auch überall hin .
 
        #487  

Member

Im Endeffekt kommt es doch immer drauf an, was in den eigenen Bedingungen der Auslands-KV steht.
Regelmäßig dürfte sich u.A. folgender Passus für Ausschlüsse von der Leistungspflicht finden:

Auf Vorsatz oder auf Sucht beruhende
- Krankheiten oder
- Unfälle
einschließlich deren Folgen.

Entsprechend muss ja erstmal ein Vorsatz vorliegen und dann sind wir eher im Bereich des rechtlichen, wo es darum geht Vorsatz von grober oder einfacher Fahrlässigkeit zu unterscheiden.
 
        #488  

Member

Member hat gesagt:
Wieder einmal eine sinnlose Diskussion und Spekulation um Helmtragen oder nicht und ob die Versicherung zahlt oder nicht . Fakt ist wenn man Moped fährt hat man einen Helm zu tragen und die Versicherung wird natürlich versuchen sich zu drücken das ist hier in Deutschland auch nicht anders , die Spielchen kennt man .
Kennt man? Kannst Du ein einziges Beispiel benennen, bei dem eine deutsche KV die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verweigert hat?
Mir scheint viel mehr, dass hier vielleicht Krankenversicherungen mit anderen Versicherungen wie Haftplicht- Unfall u. ä. verwechselt werden.

Damit kein Missverständnis entsteht, ich plädiere keineswegs für das Weglassen des vorgeschriebenen Schutzhelmes. Beide Maßnahmen ersetzen einander nicht. Sie ergänzen sich vielmehr. Damit meine ich das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes, wie den Abschluss einer anständigen KV.

Auf eine ausländische KV die schon die Leistung wegen Nichttragen eines Helmes verweigert, würde ich auch anderweitig nicht vertrauen.
 
        #489  

Member

Member hat gesagt:
Im Endeffekt kommt es doch immer drauf an, was in den eigenen Bedingungen der Auslands-KV steht.
Regelmäßig dürfte sich u.A. folgender Passus für Ausschlüsse von der Leistungspflicht finden:

Auf Vorsatz oder auf Sucht beruhende
- Krankheiten oder
- Unfälle
einschließlich deren Folgen.

Entsprechend muss ja erstmal ein Vorsatz vorliegen und dann sind wir eher im Bereich des rechtlichen, wo es darum geht Vorsatz von grober oder einfacher Fahrlässigkeit zu unterscheiden.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist nicht das gleiche.
Vorsatz wäre gegeben, wenn man eine anzeigepflichtige Vorerkrankung vorsätzlich verschweigt.
 
        #490  

Member

Member hat gesagt:
Also mir ist kein Fall einer in D abgeschlossenen KV bekannt, welche die Leistung wegen grob fahrlässigem Verhalten verweigert.
Egal ob Gurtpflicht, Helmpflicht, Folgen nonverbaler Auseinandersetzungen, was auch immer. Ebenso unbekannt sind in D KV mit Altersbeschränkungen. Bezweifle auch dass der Abschluss einer solchen Krankenversicherung in D überhaupt zulässig wäre.
Deshalb zieht es so viele nach Thailand, weil viel weniger Bürokratie.
 
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