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Am 30. Juni 2020 trat eine entscheidende Erleichterung in Kraft, die vielen Residenten bis heute nicht bekannt ist. Die thailändische Polizei veröffentlichte im Regierungsblatt eine neue Regelung: Vermieter und Hauseigentümer müssen keine erneute TM30-Meldung mehr einreichen, wenn der ausländische Bewohner vorübergehend verreist und dann in dieselbe Unterkunft zurückkehrt. Dies gilt sowohl für Inlandsreisen als auch für Auslandsreisen mit gültigem Re-Entry Permit.
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TM30 in Thailand: Die Angst ist längst veraltet
Koffer gepackt, Herzklopfen vor dem Abflug – aber was ist mit der TM30-Meldung? 😰 Drohen Ärger, Bußgeld oder Stress bei der Rückkehr? ✈️ Welche kaum bekannte Regel seit 2020 Sie entspannt reisen lässt, lesen Sie hier 👉
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