Na da kann man ja nur hoffen, dass ähnliches Recht auch in Thailand gilt:
§ 186 StGB Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt
(1) Wer auf solche Weise, daß dadurch die Sicherheit eines Luftfahrzeuges im Flug gefährdet werden kann,
1. gegen eine an Bord des Luftfahrzeuges befindliche Person Gewalt übt oder ihr mit Gewalt droht,
2. das im Einsatz befindliche Luftfahrzeug beschädigt oder
3. Einrichtungen der Luftfahrt zerstört, beschädigt oder in ihrem Betrieb beeinträchtigt,
ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
LG Jack