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Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions-Thread)
So ist es. Ich habe es mal durchgerechnet. Das Äquivalent der 1 Mio THB würdest Du in D als Single mit 12% und als Verheirateter mit 0,76% versteuern. Als Verheirateter wäre der Betrag nur knapp über dem Freibetrag und damit so gut wie keine Steuern. Das geht aber dann recht schnell nach oben, sodass Du dann auch schnell bei einem höheren Satz als in TH bist.
Ist natürlich nur ein Gedankenspiel - Du bist in TH und brauchst das Geld dort. Mich hatte es nur interessiert, weil viele über die TH-Steuer jammern (klar...früher war es eben 0, weil sich die Thai-Steuerbehörden nicht um die ausländischen Rentner gekümmert hatten) - dabei sind die meist deutlich niedriger, als wenn das Geld in D hätte versteuert werden müssen.
Mein WISE Konto wird in Belgien geführt.
Ich überweise dann einen Betrag auf mein thailändisches Konto.
Auf dem Thailändischen Konto wird der Betrag als Inlandsüberweisung aufgeführt.
Woher weiss das Thailändische Finanzamt das dieser Betrag aus dem Ausland stammt ?
wer ist denn der inländische Überweisende? WISE TH? dann hammers doch schon - dahinter steht (allen Behörden bekannt) irgendeine Auslands- WISE, z.B. Belgien. Die WISE Kapitalbewegungen sind ja nicht verstrickt sondern offenkundig und kein Garant, daß der Auslandszufluß nicht erkannt wird. Ich versteuere deshalb WISE hier in TH als normalen Auslandseingang
Alle Beträge über 50000 Baht werden automatisch gemeldet und dann mit Wise automatisch als Auslandsbuchung gemeldet, bei kleinere Beträge muss man es selbst melden ( unter dem Satz wofür man das Geld braucht ist ein Feld für die Auslandsmeldung)